Anhörung „Straßenverkehrsgesetz“
Zeit:
Montag, 23. Februar 2026,
13
bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.
Anhörungsgenstand:
- Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bundestagsdrucksache 21/3505)
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht (Bundestagsdrucksache 21/3610)
Anmeldung zu öffentlichen Anhörungen
Falls Sie als Zuhörer/in an einer öffentlichen Anhörung teilnehmen wollen, übermitteln Sie bitte bis spätestens 19. Februar 2026, 15.00 Uhr, zur Anmeldung
Name und Vorname sowie Geburtsdatum an
verkehrsausschuss@bundestag.de
Tel.: 030 227 32426
Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geben Sie uns bitte einen Hinweis, damit wir gegebenenfalls behilflich sein können.
Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses können wir Ihre Anmeldung grundsätzlich nicht bestätigen. Die Anmeldung stellt keine Platzreservierung dar. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Ebenso sind Film- oder Tonaufnahmen nicht zulässig. Es gilt die Hausordnung des Deutschen Bundestages.
Bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher/-innen und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Art. 6 Absatz 1 e) EU-DSGVO in Verbindung mit § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages) erhalten, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet. Bitte erklären Sie mit Ihrer Anmeldung Ihr Einverständnis gemäß Art. 6 Absatz 1 a) EU-DSGVO zu dieser Einsichtnahme in die genannten Datenbanken.