Arbeit

Sozialverbände gegen Rechtskreiswechsel für Ukrainer

Zeit: Montag, 23. Februar 2026, 16 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Mehrere führende Sozialverbände haben gegen den von der Bundesregierung geplanten Rechtskreiswechsel von ukrainischen Geflüchteten in das Asylbewerberleistungsgesetz protestiert. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. Februar 2026, warnte etwa der Deutsche Caritasverband vor einem „strukturellen Systemwechsel mit erheblichen integrationspolitischen Folgen“.

Grundlage der vom amtierenden Vorsitzenden Bernd Rützel (SPD) geleiteten Anhörung war ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz (21/3539, 21/4086), wonach Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Geflüchtete aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben.

Kritik an erschwerter Arbeitsmarktintegration

Laut Caritasverband wird die Arbeitsmarktintegration durch die Gesetzesänderung erschwert. Die Jobcenter seien nicht mehr zuständig, die Arbeitsagenturen hätten keine ausgewiesene Expertise für neu Eingewanderte. Die Versorgung bei Krankheit, Pflegebedarf oder Behinderung verschlechtere sich für die Betroffenen ebenfalls deutlich. Auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte, die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter sei ein Erfolgsmodell. Dies solle jetzt beendet werden.

Mit seiner Vielzahl an Benachteiligungen wie beispielsweise der Höhe der Leistungssätze, dem Sachleistungsprinzip oder einer deutlich eingeschränkten Gesundheitsversorgung werde das Vorhaben der Regierung für Armut und Leid bei Betroffenen sorgen sowie soziale Teilhabe und nachhaltige Integration verhindern. Die Organisation äußerte zudem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs.

„Sachlich nicht gerechtfertigter Rechtskreiswechsel“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von einem „sachlich nicht gerechtfertigten Rechtskreiswechsel“, der mit einer Vielzahl erheblicher Nachteile verbunden sei. Positive Wirkungen seien hingegen nicht zu erwarten: Wenn die Jobcenter nicht mehr zuständig seien, werde die Beratungs- und die Betreuungsintensität sinken, der Zugang zu Sprachkursen und Arbeitsfördermaßnahmen werde deutlich erschwert. Zudem drohten für die zuletzt ohnehin mit zusätzlichen Aufgaben stark beanspruchte Bundesagentur für Arbeit neue Belastungen.

Die Bundesagentur für Arbeit empfahl einen Rechtskreiswechsel aus verwaltungsökonomischen Gründen erst für neu eingereiste Personen vorzunehmen, die nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderung einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände empfahl, den Rechtskreiswechsel nicht rückwirkend zum 1. April 2025, sondern erst ab Inkrafttreten des Gesetzes vorzunehmen.

Der Deutsche Städtetag erhob Bedenken gegen den Entwurf. Das Ziel einer Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Ukrainerinnen und Ukrainern in den Arbeitsmarkt werde nicht erreicht, sondern sich im Gegenteil sogar noch verschlechtern. Außerdem drohe eine Verschlechterung der Finanzlage der meisten Städte und „dauerhaft mehr Bürokratie“.

Zustimmung zum Rechtskreiswechsel

Dagegen begrüßte der Deutsche Landkreistag die Rücknahme des im Sommer 2022 erfolgten Rechtskreiswechsels für neu einreisende Geflüchtete aus der Ukraine. Ebenso wurde befürwortet, dass die betroffenen Geflüchteten sich um eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bemühen müssten. Allerdings sollten die Arbeitsagenturen verpflichtet werden, „aktiv auf die Betroffenen zuzugehen und sie in Arbeit zu vermitteln“. Der Landkreistag forderte eine Kompensation der Kosten durch den Bund.

Eine grundsätzlich positive Stellungnahme gab auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund ab. Der beabsichtigte Rechtskreiswechsel sei aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. „Er kann zu einer klareren Systematik beitragen und steuernde Wirkungen entfalten, sofern die Umsetzung rechtssicher und verwaltungspraktisch handhabbar ausgestaltet wird“, hieß es in der Stellungnahme der Organisation.

„Integrationspolitisch kontraproduktiv“

Dr. Moritz Marbach, Associate Professor in Data Science & Public Policy am University College London (UCL), kritisierte, aus Sicht der sozialwissenschaftlichen Forschung wirke der Gesetzentwurf „integrationspolitisch kontraproduktiv und fiskalisch nachteilig“. Es sei eine deutliche Verlangsamung der Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter zu erwarten, da sie nicht mehr durch die Jobcenter betreut würden. Der Wechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz bedeutet eine erhebliche Kürzung der sozialen Absicherung. Für eine alleinstehende Person außerhalb einer Unterkunft reduziere sich die monatliche Transferleistung von 563 auf 455 Euro (etwa 20 Prozent), rechnete Marbach vor.

Gegenstand der Anhörung waren zudem mehrere Anträge von Oppositionsfraktionen. So fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/588), den Bürgergeld-Bezug für Ukraine-Kriegsflüchtlinge zu beenden, da sich die Erwartung einer schnellen Integration in den Arbeitsmarkt und einer entsprechenden Reduzierung der Hilfen nicht erfüllt habe. In einem weiteren Antrag (21/1073) fordert die Fraktion eine Einschränkung bestimmter Sozialleistungen für Asylbewerber. In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2802) wird ein Verbleib von Geflüchteten aus der Ukraine in der Grundsicherung gefordert, weil andernfalls erhebliche Mehrkosten drohen würden. Eine ähnliche Forderung erhebt die Linksfraktion in einem Antrag (21/3571). (hle/23.02.2026)