Tobias Winkler
CDU/CSU

Geboren am 16. Januar 1978 in Nürnberg.
2015 bis 2021 Leiter des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in München; 2016 bis 2020 Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (seit März 2020 coronabedingt ausgesetzt); 2009 bis 2014 Büroleiter des ehemaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments Dr. Hans-Gert Pöttering MdEP, Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung; 2005 bis 2009 Büroleiter von Dr. Ingo Friedrich MdEP, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, im Europabüro Gunzenhausen, sowie in Brüssel und Straßburg; März 2002 bis März 2007 Marktgemeinderat und Sportreferent im Markt Roßtal, ab 2006 Fraktionsvorsitzender und weiterer Stellvertreter des Bürgermeisters; Mai 2001 bis Dezember 2002 Vorstand der Organisation Studenten im Olympiazentrum, größte studentische Wohnheim-Selbstverwaltung Europas; Juli 2001 bis Oktober 2002 Logistische Organisation für das Athletendorf bei den Leichtathletik-Europameisterschaften 2002 in München;
1999 bis 2005 Studium der Politischen Wissenschaft, Hochschule für Politik München, Februar 2005 Diplom (Europäische Integration, Internationale Politik, VWL);
Weiteres Engagement seit Mai 2018 Mitglied im Bezirksvorstand der CSU Nürnberg-Fürth-Schwabach; seit April 2017 Mitglied im Ortsvorstand der CSU Roßtal, (stellv. Vorsitzender März 2007 bis März 2009); seit Oktober 2009 stellvertretender Generalsekretär des Europäischen Wirtschaftssenats; März 2005 bis März 2007 Handballabteilungsleiter des TV Roßtal, 12 Mannschaften bis zur Landesliga; September 1987 bis Juni 1990 Ministrant in der katholischen Pfarrei Christkönig Roßtal.
Mitgliedschaften Vereine, Organisationen: Vorstand der Kärwaburschen Roßtal, CSU, Männergesangverein 1869 Roßtal, TSV Roßtal, Europa-Union, Landschaftspflegeverband Mittelfranken, Verband privater Bauherren.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Wahlkreismandat
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.