Katharina Dröge

Volkswirtin Bündnis 90/Die Grünen

Katharina Dröge
Katharina Dröge (© Katharina Dröge/ Dominik Butzmann)

Geboren am 16. September 1984 in Münster; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.

Seit 2025 direkt gewählte Abgeordnete aus Köln; seit Dezember 2021 Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen; 2019 bis 2021 Sprecherin für Wirtschaftspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen; 2018 bis 2021 Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen; 2018 bis 2021 Ordentliches Mitglied Ausschuss für Wirtschaft und Energie; 2013 bis 2021 Stellvertretendes Mitglied Finanzausschuss; 2013 bis 2019 Sprecherin für Handelspolitik und Wettbewerbspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen; 2013 bis 2018 Obfrau im Ausschuss für Wirtschaft und Energie; seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; Direktkandidatin Bündnis 90/Die Grünen.

2010 bis 2013 Referentin im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestags, in der 19 WP.: wirtschaftspolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

2004 bis 2010 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Köln; Abschluss: Diplom-Volkswirtin; 2002 bis 2006 Sprecherin der Grünen Jugend Nordrhein-Westfalen; 2009 bis 2014 Kreisvorsitzende der Grünen Köln; seit 2015 Sprecherin des Bezirksverbandes Grüne Mittelrhein; seit 2000 Mitglied bei Bündnis 90/ Die Grünen.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Wahlkreismandat

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

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