Stephan Brandner

Rechtsanwalt AfD

Stephan Brandner
Stephan Brandner (© Stephan Brandner/Vadim Derksen)

Geboren 1966 in Herten/ Westfalen.

Abitur am Städtischen Gymnasium Herten. 1987 bis 1990 Ausbildung zum Industriekaufmann bei der Klöckner-Becorit GmbH, Castrop-Rauxel, danach einige Monate dort als Angestellter tätig. 1990/94 Studium der Rechtswissenschaften Univ. Regensburg, 1994 bis 1996 Referendariat in Memmingen, Kempten/ Allgäu und München; längere Auslandsaufenthalte in Südafrika 1990 und Südamerika 1994. Seit 1997 Rechtsanwalt in Gera.

Mitglied der AfD seit Nov. 2013, bis 2010 Mitglied der CDU, zeitweilig CSU. Seit Dezember 2019 stellv. Bundessprecher der AfD. MdL Thüringen 2014 bis 17, ab Oktober 2014 stellv. Vors. der AfD-Fraktion, ab 2015 Vors. Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Seit Juni 2019 Mitgl. Geraer Stadtrat. MdB seit Oktober 2017; Januar 2018 bis November 2019 Vors. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (abgesetzt), 20. WP: Mitgl. Vermittlungsausschuss, Richterwahlausschuss und Ältestenrat, Parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Sprecher für Immunität, Wahlprüfung und Geschäftsordnung, stellv. Sprecher für Rechtspolitik.
21. WP Parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Mitgl. im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Thüringen 2003 bis 2015. U. a. Mitgl. Verein Deutsche Sprache e. V., Boxclub Wismut Gera e. V., Deutsch-Tschechische Juristenvereinigung, Bundesgartenschauverein Gera, Kirchbauförderverein der katholischen Propsteipfarrei St. Trinitatis Leipzig e. V., Studenten-Förderverein Gera e. V., KStV Agilolfia Regensburg (1991 bis 2020/Ausschluss), Schulförderverein Goethe Gymnasium/Rutheneum seit 1608 e. V., Förderverein Zabel-Gymnasium zu Gera e. V., Förderverein Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium e. V., Förderverein Grundig Akademie Gera.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.