Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) regelt die Aufhebung grob rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen der DDR-Organe aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 beziehungsweise die Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit dieser Akte.
Am 30. Januar 2025 wurde das, im parlamentarischen Verfahren um zahlreiche Punkte erweiterte, Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom Bundestag einstimmig beschlossen. Seit dem 1. Juli 2025 sind dadurch weitreichende Verbesserungen im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), im Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) sowie im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehabG) in Kraft getreten.
Das Merkblatt zur strafrechtlichen Rehabilitierung des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz weist die neuen Änderungen derzeit noch nicht aus, beachten Sie deshalb auch das Informationsblatt der SED-Opferbeauftragten zum Sechsten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR.