Parlament

Instrumente der Kontrolle

Information ist eine wesentliche Voraussetzung für die Kontrolle der Regierung. Deshalb hat der Bundestag verschiedene Formen der Befragung und Beratung im Parlament etabliert, die von den Abgeordneten und damit auch von der Opposition in Anspruch genommen werden können.

Dazu gehören:

  • Kleine und Große Anfragen
  • Schriftliche Fragen und Fragestunden
  • Aktuelle Stunden
  • Regierungsbefragungen

Kleine und Große Anfragen

Eine häufig genutzte Form der Regierungskontrolle sind die so genannten Kleinen und Großen Anfragen.

Mindestens fünf Prozent der Abgeordneten oder eine Fraktion sind notwendig, um in schriftlicher Form Fragen zu einem bestimmten Thema an die Regierung zu stellen. Die Fragen werden an den Bundestagspräsidenten geleitet. Dieser gibt sie mit der Aufforderung zur Beantwortung an die Bundesregierung weiter.

Kleine Anfragen beantwortet die Regierung ausschließlich in schriftlicher Form. Große Anfragen werden hingegen auch im Bundestag debattiert. Da es sich bei Großen Anfragen meist um wichtige politische Themen handelt, hat die Opposition so die Möglichkeit, kritische Fragen in den öffentlichen Sitzungen zu stellen und ihre Meinung darzustellen.

In der 17. Wahlperiode von 2009 bis 2013 sind beispielsweise 54 Große Anfragen und 3.629 Kleine Anfragen eingebracht worden.

Schriftliche Fragen und Fragestunde

Auch einzelne Abgeordnete haben Kontrollrechte. So kann jedes Bundestagsmitglied monatlich bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Regierung richten. Diese Fragen sollen innerhalb einer Woche nach Eingang im Bundeskanzleramt beantwortet werden. Fragen und Antworten werden in einer wöchentlichen Drucksache veröffentlicht.

Darüber hinaus hat jeder Abgeordnete das Recht, für die so genannte Fragestunde bis zu zwei Fragen pro Sitzungswoche an die Regierung zu richten. Jede Frage darf in zwei Unterfragen unterteilt sein.

Die Fragen werden in der Fragestunde von der Regierung mündlich beantwortet. Dabei können der Fragesteller und andere Abgeordnete Zusatzfragen stellen. Die Fragestunden können pro Sitzungswoche eine Gesamtdauer von drei Stunden erreichen. Ist der Fragesteller in der Fragestunde nicht anwesend, werden seine Fragen auf entsprechende Bitte hin schriftlich beantwortet.

Aktuelle Stunde

Wenn die Abgeordneten mit den Auskünften der Regierung in der Fragestunde nicht zufrieden sind, können fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages oder eine Fraktion eine Aktuelle Stunde beantragen. Diese findet direkt im Anschluss an die Fragestunde statt.

Aktuelle Stunden können aber auch ohne vorangegangene Fragestunde als Aussprache zu Themen von allgemeinem aktuellem Interesse stattfinden. Dafür müssen sie vom Ältestenrat vereinbart oder von fünf Prozent der Abgeordneten beantragt worden sein.

Die Beiträge der Abgeordneten dürfen nicht länger als fünf Minuten dauern, und die Anzahl der Redner ist begrenzt. In der 17. Wahlperiode von 2009 bis 2013 gab es 131 Aktuelle Stunden. Davon hatten die SPD 37 verlangt, CDU/CSU und FDP gemeinsam 35, Die Linke 27, Bündnis 90/Die Grünen 18, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam acht, alle Fraktionen gemeinsam drei, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam zwei und CDU/CSU, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eine.

Regierungsbefragungen

Unmittelbar nach der mittwochs stattfindenden internen Sitzung der Bundesregierung – der so genannten Kabinettssitzung – haben die Abgeordneten des Bundestages eine weitere Möglichkeit, Fragen von aktuellem Interesse an die Regierungsmitglieder zu stellen.

Diese Regierungsbefragung findet in Sitzungswochen mittwochs ab 13 Uhr im Plenum des Bundestages statt und dauert rund 30 Minuten. Sie ist eine besonders kompakte Form der Information über die Ergebnisse der Beratungsgespräche der Regierung und dient der Erstinformation der Abgeordneten.