Parlament

Die Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, als Termin für die 18. Bundesversammlung Samstag, den 30. Januar 2027, festgelegt und den Ältestenrat darüber informiert. Die Bundesversammlung tritt an diesem Tag im Deutschen Bundestag zusammen und wählt die zukünftige Bundespräsidentin oder den zukünftigen Bundespräsidenten. Der Termin schließt sich an die Sitzungswoche an, in der der Bundestag am 27. Januar 2027 die Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus begeht. 

Größte parlamentarische Versammlung

Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen. Die Versammlung tritt in der Regel nur alle fünf Jahre zusammen. Die Bundesversammlung muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammentreten. Die Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten endet mit Ablauf des 18. März 2027 – spätester Termin für den Zusammentritt wäre somit der 16. Februar 2027 gewesen.

Ort und Zeit der Bundesversammlung bestimmt der Präsident oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages. Er oder sie ist auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung zuständig. Die Wahl des Bundespräsidenten ist in Artikel 54 Absatz 4 des Grundgesetzes geregelt.

Bundestagsmitglieder und Vertreter der Länder

Die Bundesversammlung besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Danach umfasst die Versammlung insgesamt 1.260 Mitglieder (630 Bundestagsabgeordnete und 630 von den Landesparlamenten bestimmte Mitglieder). 

Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Die Ländervertreter müssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den jeweiligen Volksvertretungen gewählt sein. Bei ihnen handelt es sich meistens um Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten.

Nominierung und Ablauf der Wahl

Die Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin findet geheim und ohne vorherige Aussprache statt. Theoretisch ist jeder beziehungsweise jede Deutsche wählbar, sofern er oder sie das 40. Lebensjahr vollendet hat. Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können von jedem Mitglied der Bundesversammlung unterbreitet werden.

Erreicht keiner der Kandidaten im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der Stimmen, kommt es zu einem dritten Wahlgang. Hier genügt eine relative Mehrheit: Es gewinnt, wer die meisten Stimmen erhält. Für den zweiten oder dritten Wahlgang können auch neue Wahlvorschläge unterbreitet werden.

Amtsantritt des Bundespräsidenten

Die Bundestagspräsidentin gibt das Ergebnis der Stimmenauszählung bekannt und fragt die gewählte Person, ob sie die Wahl annimmt. Nach einer kurzen Ansprache der oder des Gewählten erklärt die Bundestagspräsidentin die Bundesversammlung für beendet. Ihre Aufgabe ist erfüllt. Der zukünftige Bundespräsident tritt sein Amt an, sobald die Amtszeit des Vorgängers abgelaufen ist. Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts eines Bundespräsidenten tritt der Nachfolger das Amt an, sobald er die Annahme der Wahl erklärt hat.

Ein neu gewählter Bundespräsident leistet bei Amtsantritt folgenden Eid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. eis/26.02.2026)