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Verkehr

Lob und Kritik für das Infrastruktur-Zukunfts­gesetz im Plenum

Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern. Ein entsprechender Entwurf eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ (21/4099, 21/4301) wurde am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals im Bundestag beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Verkehrsausschuss.

Minister will Comeback der Infrastruktur schaffen

Für Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ist der Gesetzentwurf ein „Gamechanger“. Mit ihm könne Deutschland das Benötigte schaffen. Ein Kernpunkt des Gesetzes, so Schnieder, sei die Priorisierung. Künftig stünden alle wichtigen Infrastrukturverfahren „auf der Straße, auf der Schiene und auf dem Wasser im überragenden öffentlichen Interesse“. Somit werde sichergestellt, dass die Bedeutung dieser wichtigen Vorhaben „angemessen berücksichtigt wird“.

Mit der geplanten konsequenten Digitalisierung könnten laut Experten bis zu 30 Prozent der Verfahrensdauer bei Planung und Genehmigung gespart werden, sagte der Minister weiter. Projekte würde so deutlich früher baureif. Schließlich ziele das Gesetz auch auf die Reduzierung des bürokratischen Aufwandes ab. Das EU-Recht werde künftig eins zu eins umgesetzt und nicht darüber hinausgegangen, wie in der Vergangenheit. „Unnötige Doppelprüfungen“ soll es dem Verkehrsminister zufolge auch nicht mehr geben. Zudem würden Fristen eingeführt, deren Verstreichen künftig als Zustimmung gelten solle. Bei alldem, so betonte Schnieder, komme der Umweltschutz nicht zu kurz. „Die Schutzstandards des Umweltrechts werden nicht angerührt.“ Umwelt und Infrastruktur seien keine Gegensätze. Klar sei aber auch: „Wir müssen als Staat handlungsfähig bleiben.“

AfD: Das  Planungsrecht ist zu kompliziert

Das deutsche Planungsrecht für Verkehrswege sei in den letzten Jahrzehnten stark verkompliziert worden, sagte Wolfgang Wiehle (AfD). „Immer neue Umweltregeln liefern grünen Lobbyvereinen einen Hebel, um dringend benötigte Ortsumgehungen, neue Autobahnen oder Bahnlinien zu verhindern“, beklagte er. Wenn hier ausgelichtet werde, sei das zu begrüßen. Der neue „Zauberspruch“ des „sogenannten überragenden öffentlichen Interesses“ sei aber laut Verfassungsexperten möglicherweise verfassungswidrig. Sollte dem so sein, dürfe der Bundestag diesen Zauberspruch natürlich nicht in das Gesetz schreiben.

Kopfschütteln löse die Koalition auch mit ihrer Prioritätensetzung aus, sagte der AfD-Abgeordnete. Eisenbahnvorhaben genössen ganz besonderen Vorrang bei erleichterter Planung. Die Straße werde hingegen als Stiefkind behandelt. Und dass, obwohl selbst das Verkehrsministerium davon ausgehe, dass die Straße auch in den kommenden Jahrzehnten den größten Teil des Verkehrs tragen werde. „Deshalb muss der Ausbau des Straßennetzes höchste Priorität genießen“, sagte Wiehle.

SPD kritisiert endlos lange Verfahren

Dirk Vöpel (SPD) führte als Beleg für endlos lange Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland den dreigleisigen Ausbau der deutschen Anschlussstrecke an die Hafenanbindung Rotterdam an. Während auf niederländischer Seite der 1998 gestartete Bau 2007 beendet gewesen sei, habe man auf deutscher Seite das Bauprojekt Emmerich-Oberhausen in zwölf Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt. Der erste Spatenstich sei im Januar 2017 erfolgt. Noch immer seien nicht alle Abschnitte planfestgestellt. Eine Fertigstellung des deutschen Abschnitts werde nicht vor 2035 erfolgen. 

Das, so Vöpel, sei nur ein Beispiel von vielen. Hier liege auch kein Mangel an Ingenieurskunst vor. „Während wir aber noch Gutachten beauftragen, fahren anderswo schon die Züge“, sagte der SPD-Abgeordnete. Das könne sich Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas nicht leisten. 

Landesministerin: Sanierung dem Neubau vorziehen

Die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz, Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert den Gesetzentwurf, der einseitig auf Tempo vor Sorgfalt setze. Mit ihm würden demokratische Beteiligung und Natur aufs Spiel gesetzt.

Während marode Brücken und Bahnstrecken dringend saniert werden müssten, sollen nun neue Großprojekte vorgezogen werden, bemängelte sie. Das sei kurzsichtig. „Wer neu baut, während Bestehendes verfällt, verschiebt die Kosten in die Zukunft“, sagte Eder.

Linke: Infrastruktur wurde jahrzehntelang kaputtgespart

Deutschland, so Jorrit Bosch (Die Linke), werde nicht von Umweltverbänden, Spatzen oder Kröten lahmgelegt, wie es der Gesetzentwurf suggeriere. „Wenn eine Brücke gesperrt wird, passiert das nicht, weil ein Feldsperling Akteneinsicht beantragt hat.“ Die Infrastruktur zerfalle, weil sie jahrzehntelang kaputtgespart worden sei, sagte Bosch. Sie zerfalle, weil die Schuldenbremse heiliger sei als Sicherheit und die Privatisierung als Allheilmittel verkauft worden sei. „Das waren und sind Fehler“, urteilte er.

Nur ein kleiner Teil der Klagen gegen Verkehrsprojekte stamme im Übrigen von Umweltverbänden. Wenn diese Erfolg hätten, dann weil Gerichte rechtswidrige Planungen feststellen, „nicht, weil irgendjemand den Staat blockieren will“. Klagen verlangsamten keine guten Projekte, sondern stoppten die schlechten, sagte der Linken-Abgeordnete.

Union will das Regelungslabyrinth verlassen

Die Verfahren würden vereinfacht, „ohne unsere äußerst hohen Umweltstandards abzubauen“, sagte Daniel Kölbl (CDU/CSU). Das sei „gelebter Bürokratieabbau“. Es brauche keine Verpflichtung für eine vorgeschaltete Raumverträglichkeitsprüfung – ebenso wenig wie die Verpflichtung für eine formalisierte Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Linienbestimmung und ein planungsrechtliches Erfordernis bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken bis zu 60 km Länge.

„Es wird Zeit, dass wir dieses verrückte Regelungslabyrinth verlassen, das unser ganzes Land lähmt“, sagte Kölbl. Dieser „Bürokratie-Bockmist“ müsse beendet werden.

Grüne: Die Regierung schleift den Umweltschutz

Die Bundesregierung stelle Autobahnneubau, Bundesstraßenneubau und neue Lkw-Stellplätze pauschal in das überragende öffentliche Interesse, kritisierte Swantje Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen). Sie schleife den Umweltschutz, um neue Autobahnen ohne Widerstände durchdrücken zu können. „Dabei müssten sie eigentlich mit voller Kraft Straßen sanieren“, sagte Michaelsen. Zudem mache die Bundesregierung Umweltverbände fälschlicherweise zum Sündenbock für langjährige Prozesse. Dabei zeigten die Zahlen sehr deutlich, dass nur ein sehr kleiner Teil der Projekte durch Klagen ausgebremst werde.

Michaelsen sprach mit Blick auf die Bahnneubaustrecke Hamburg-Hannover von fehlendem Mut zu politischen Entscheidungen. Seit Jahren schiebe Schwarz-Rot dieses Projekt vor sich her. Dabei brauche gerade die Schiene „Neubauprojekte und Beschleunigung“. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetzentwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. 

Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern solle. 

Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich werden gestrafft

Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft – Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden. 

Geplant ist auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflichten sollen zudem für weitere Schienenmaßnahmen vereinfacht werden. (hau/26.02.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

© Patrick Schnieder/ Tobias Koch

Schnieder, Patrick

Bundesminister für Verkehr

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Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Wiehle, Wolfgang

AfD

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Dirk Vöpel

Dirk Vöpel

© Dirk Vöpel/ Photothek Media Lab (Thomas Koehler)

Vöpel, Dirk

SPD

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Katrin Eder

Katrin Eder

© picture alliance/dpa | Lando Hass

Eder, Katrin

Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Rheinland-Pfalz

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Jorrit Bosch

Jorrit Bosch

© Die Linke/ Elsa Feulner

Bosch, Jorrit

Die Linke

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Daniel Kölbl

Daniel Kölbl

© Daniel Kölbl/ Uwe Hüttner

Kölbl, Daniel

CDU/CSU

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Ulrich von Zons

Ulrich von Zons

© Ulrich von Zons/ Karin Lux

Zons, Ulrich von

AfD

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Isabel Cademartori

Isabel Cademartori

© Photothek Media Lab

Cademartori, Isabel

SPD

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Swantje Michaelsen

Swantje Michaelsen

© Swantje Michaelsen / Stefan Kaminski

Michaelsen, Swantje Henrike

Bündnis 90/Die Grünen

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Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

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Maximilian Kneller

Maximilian Kneller

© Maximilian Kneller/ Tobias Ebenberger

Kneller, Maximilian

AfD

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Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

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Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Björn Simon

Björn Simon

© Björn Simon/ Patrick Liste

Simon, Björn

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/4099 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
    PDF | 4 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4301 - Unterrichtung: Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes - Drucksache 21/4099 - Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 832 KB — Status: 25.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4099, 21/4301 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Infrastruktur: Umweltrecht-Experten warnen vor Systemwechsel

Mit ihrem Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz (21/4099) will die Bundesregierung Planungsverfahren beschleunigen. Vertreter von Umweltverbänden und Umweltrechts-Experten jedoch warnen vor massiven Auswirkungen für Umwelt und Natur, wie ein öffentliches Fachgespräch am Mittwoch, 25.Februar 2026, im Umweltausschuss gezeigt hat. Mit der geplanten Verfahrensbeschleunigung drohten Schutzstandards zu sinken und Beteiligungsrechte zu schrumpfen, so die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen.

„Praxistaugliche Gesetzgebung“

Vertreter von Kommunen und Deutscher Bahn, die von der CDU/CSU-Fraktion als Experten eingeladen waren, begrüßten dagegen den Gesetzentwurf. Helmut Riegger, Landrat des Landkreises Calw, verwies auf die Hermann-Hesse-Bahn in Baden-Württemberg, die nach 14 Jahren Planungs- und Bauzeit im Januar reaktiviert worden sei. Das Beispiel der nur 18,5 Kilometer langen Nebenstrecke zeige, warum eine „praxistaugliche Gesetzgebung“ gebraucht werde: „Die Verfahren waren zu lang, zu komplex und viel zu umfangreich und damit auch viel zu teuer“, so Riegger. 

Über 85 Millionen Euro von den 240 Millionen Euro hohen Gesamtkosten seien in den Umwelt- und Artenschutz geflossen. Die Verfahren müssten gestrafft und zeitlich begrenzt werden – etwa durch eine „Genehmigungsfiktion von drei Jahren“. Die im Gesetz geplante Gleichrangigkeit von Ersatzzahlungen und Ausgleichsmaßnahmen beurteilte er zudem als „sinnvoll und praxistauglich“, im baden-württembergischen Landeswaldgesetz werde sie bereits angewandt. Riegger sprach sich auch dafür aus, Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu reduzieren.

Raumordnungsrechtliche Gesichtspunkte

Dr. Nina Kaden von der Deutschen Bahn AG lobte, dass die Bundesregierung plane, die Prüfung raumordnungsrechtlicher Gesichtspunkte künftig ins Planungsfeststellungsverfahren zu integrieren. Damit entfalle das gesonderte, vorgelagerte Raumordnungsverfahren durch Landesbehörden, die „bisweilen anspruchsvoll und heterogen seien und einem starken politischen Einfluss unterliegen“. Rechtliche 

Prüfungsmaßstäbe gingen trotzdem nicht verloren, weil die Raumordnungsbehörden der Länder bei der Planfeststellungsbehörde als Träger einbringen könnten, betonte Kaden. Das werde die Planung „erheblich beschleunigen“: Bei der Bahn werde erwartet, dass vor allem UVP-Vorprüfungen zum Beispiel für Lärmschutzwände oder kurze Elektrifizierungen entfallen.

„Unabdingbare Notwendigkeiten“

Der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige Prof Dr. Jörg Biesemann von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit, betonte in seiner Stellungnahme Gesetze und Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur als „unabdingbare Notwendigkeiten zur Erhaltung und Verbesserung der Standortqualität eines Industrielandes und zur Vermeidung einer weiteren Deindustrialisierung, Abwanderung der Industrie“. 

Gleichzeitig stellte er aber klar, diese müsse aber im „Einklang mit der Natur“ stehen. Im Gesetzentwurf fehle aber der „grüne oder rote Faden“.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Prof. Dr. Sabine Schlacke, Professorin für Verwaltungs- und Umweltrecht an der Universität Greifswald, kritisierte die geplanten Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung scharf: Diese führten zu einer „materiellen Absenkung des naturschutzrechtlichen Schutzniveaus“. Die „extensive Ausweisung“ zahlreicher Infrastrukturvorhaben als „überragendes öffentlichen Interesse“ verschiebe „systematisch die Abwägung zu Lasten von Umwelt- und Naturschutzbelangen“. Diese Vorrangregelung sei keine „Interpretationshilfe“, sondern werde das behördliche und gerichtliche Entscheiden prägen, so die Befürchtung der Sachverständigen. 

Zwar blieben im Artenschutz die Prüfungen formal bestehen, doch das für eine Ausnahme erforderliche überwiegende öffentliche Interesse werde gesetzlich vorweggenommen. Faktisch führe das zur Umkehr des bisherigen Regelausnahmeverhältnisses und werde die Zulassung umweltbelastender Infrastruktur erheblich erleichtern. Schlacke sprach angesichts der Summe der geplanten Änderungen von einem „Systemwechsel“, der nicht nur unionsrechtliche, sondern auch verfassungsrechtliche Bedenken werfe. 

Kritik an „vorgenommener Pauschalität“ 

Auch Dr. Cornelia Nicklas von der Deutschen Umwelthilfe monierte „massive Einschnitte“ bei den materiellen Umweltstandards. Durch den zusätzlichen gesetzlich angeordneten Vorrang von Projekten im „überragenden öffentlichen Interesse“, zu denen – verbunden mit den Kriterien der öffentlichen Sicherheit und der militärischen Relevanz – auch der Neubau von Straßen gehöre, würden Umwelt- und Naturschutzbelange geschwächt. 

In der „vorgenommenen Pauschalität“ entbehre das der sachlichen Rechtfertigung und stehe im Widerspruch zum Staatsziel nach Artikel 20a des Grundgesetzes, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen, befand Nicklas.

Akzeptanzdefizite befürchtet

Dr. Christina von Haaren, emeritierte Professorin für Landschaftsplanung und Naturschutz an der Universität Hannover, warnte insbesondere auch vor der vorgesehenen Anpassung der Eingriffsregelung: Die Gleichstellung von Ersatzgeld und Kompensation von Ausgleichsflächen vor Ort breche mit einem seit 50 Jahren „bewährten Prinzip“ im Umwelt- und Naturschutz. Es sei nicht egal, wo und wie zum Beispiel geoklimatische Funktionen kompensiert würden, unterstrich die Sachverständige. Auch diene die Kompensation dem Lastenausgleich vor Ort, der in der Bevölkerung wichtige Akzeptanz für Infrastrukturvorhaben schaffe. Der Übergang zur Ersatzgeldzahlung stelle das in Frage und werde so erhebliche Vollzugsprobleme mit sich bringen, prognostizierte von Haaren. 

Akzeptanzdefizite befürchtete sie auch mit Blick auf die Aussetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei UVP zu eilbedürftigen Projekten. Berücksichtige man die Umsetzbarkeit der Neuregelungen mit, sei es fraglich, ob das Gesetzesvorhaben das Ziel der Planungsbeschleunigung erreiche. (sas/25.02.2026)

Dokumente

  • 21/4099 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
    PDF | 4 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-infrastruktur-zukunftsgesetz-1140372

Stand: 28.02.2026