Forderung nach Abschaffung des Heizungsgesetzes zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. Februar 2026, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wahlversprechen einhalten – Heizungsgesetz abschaffen“ (21/4265) beraten und im Anschluss daran mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen des Hauses zurückgewiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte die komplette Rücknahme des Gebäudeenergiegesetzes, das vom Bundestag im September 2023 beschlossen wurde und am 1. Januar 2024 in Kraft getreten war. In ihrem Antrag forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen“, der sämtliche Änderungen, die durch die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novellierung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden am Gesetz vorgenommen wurden, zurücknimmt. Begründet wurde der Vorschlag mit „einem faktischen Neueinbauverbot von Öl- und Gasheizungen“.
Hintergrund war das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt. Kern des Gesetzes ist der Energieverbrauch bei Immobilien, es sieht vor, dass Heizungen in Neubauten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, während für bestehende Gebäude Übergangsfristen gelten. Alte Heizungen dürfen repariert werden, ein sofortiger Austausch ist nicht zwingend. Bis zur kommunalen Wärmeplanung, in Städten bis 100.000 Einwohner bis 2026, bei kleineren Städten bis 2028, dürfen übergangsweise auch neue Gasheizungen eingebaut werden, die später mit Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. (nki/hau/25.02.2026)