Fragestunde am 25. Februar
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 25. Februar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4187), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen
29 der insgesamt 67 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 21 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.
Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das elf Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Verkehr war mit acht Fragen vertreten. Jeweils fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mussten sich mit jeweils vier Fragen auseinandersetzen. Das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt waren bei jeweils drei Fragen gefordert. Zu je zwei Fragen sollten das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung beziehen. Schließlich sollte sich das Bundesministerium der Verteidigung zu einer Frage äußern.
Was die Abgeordneten wissen wollen
Beispielsweise fragte der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) das Bundesfinanzministerium vor dem Hintergrund des Modells der Aktivrente, das zusätzliche finanzielle Anreize für das Weiterarbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus vorsieht, weshalb selbstständige Erwerbstätige von diesem Instrument ausgeschlossen werden, „obwohl auch sie erheblich zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen“. Schröder wollte erfahren, wie die Bundesregierung dieser „von Verbänden kritisierten Ungleichbehandlung gegenüber abhängig Beschäftigten“ begegnen will.
Die bayerische Abgeordnete Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, welche Konsequenzen der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger „aus der Tatsache zieht, dass die dominierenden US-Digitalkonzerne in Deutschland und Europa kaum besteuert werden“. Lenhard fragte, ob die Bundesregierung darin eine Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer kleiner und mittelständischer Digitalunternehmen sieht.
Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) wollte vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wissen, ob die Bundesregierung Altersbeschränkungen für die Nutzung von Social-Media-Angeboten für sinnvoll hält und wie sich solche Maßnahmen gegebenenfalls umsetzen ließen.
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/25.02.2026)