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Umwelt

Chemikaliengesetz soll novelliert werden

Die Bundesregierung will das Chemikaliengesetz an überarbeitete EU-Vorgaben anpassen. Ihren Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ (21/3511) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetzentwurf plant die Bundesregierung,, das Chemikaliengesetz an die bereits 2024 in Kraft getretene europäische Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung, anzupassen. Wesentliche Änderungen der F-Gas-Verordnung, die damit in nationales Recht umgesetzt werden sollen, betreffen zum einen neue Verbote: So soll die Bereitstellung und das Inverkehrbringen bestimmter F-Gas-haltiger Produkte und Anlagen ohne Quotenregelung untersagt werden. 

Zum anderen sind Sanktionen vorgesehen. So sollen Behörden bei Verstößen vorübergehende Handelssperren verhängen können. Darüber hinaus ist geplant, die Mitteilungspflichten an die SCIP-Datenbank (Substances of Concern in Products) „geringfügig“ anzupassen. Mit der F-Gas-Verordnung will die Europäische Union die Emissionen von F-Gasen schrittweise senken und bis 2050 auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Löschmitteln eingesetzt.

Der Bundestag hat sich zuletzt im Dezember mit Verordnungen der Bundesregierung zur Anpassung des Chemikalienrechts an EU-Vorgaben zu F-Gasen sowie Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, befasst. (sas/hau/15.01.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Jakob Blankenburg

Jakob Blankenburg

© Jakob Blankenburg / Johann Floeter

Blankenburg, Jakob

SPD

()
Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

()
Hans Koller

Hans Koller

© Hans Koller/ Verena S. Mautner

Koller, Hans

CDU/CSU

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Jan-Niclas Gesenhues

Jan-Niclas Gesenhues

© Jan-Niclas Gesenhues/ Sascha Hilgers

Gesenhues, Dr. Jan-Niclas

Bündnis 90/Die Grünen

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Violetta Bock

Violetta Bock

© Violetta Bock/ Beatrice Wagner

Bock, Violetta

Die Linke

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/3511 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes
    PDF | 412 KB — Status: 07.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3511 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Bundestag novelliert das Chemikaliengesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Debatte die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Chemikaliengesetzes in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/4329) beschlossen. Dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes„ (21/3511) stimmten CDU/CSU und SPD zu, dagegen votierten die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetzentwurf wird das Chemikaliengesetz an die bereits 2024 in Kraft getretene europäische Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung, angepasst. Wesentliche Änderungen der F-Gas-Verordnung, die damit in nationales Recht umgesetzt wird, betreffen zum einen neue Verbote: So wird die Bereitstellung und das Inverkehrbringen bestimmter F-Gas-haltiger Produkte und Anlagen ohne Quotenregelung untersagt.

Zum anderen sind Sanktionen vorgesehen. So können Behörden bei Verstößen vorübergehende Handelssperren verhängen. Darüber hinaus werden die Mitteilungspflichten an die SCIP-Datenbank (Substances of Concern in Products) “geringfügig„ angepasst. Mit der F-Gas-Verordnung will die Europäische Union die Emissionen von F-Gasen schrittweise senken und bis 2050 auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Löschmitteln eingesetzt. Der Bundestag hat sich zuletzt im Dezember mit Verordnungen der Bundesregierung zur Anpassung des Chemikalienrechts an EU-Vorgaben zu F-Gasen sowie Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, befasst.

Änderungen im Umweltausschuss

Der Umweltausschuss hatte am 25. Februar Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen und dabei auch Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt. Dieser hatte sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit Blick auf den illegalen Handel mit F-Gasen unter anderem für eine Erhöhung des Strafmaßes ausgesprochen. Diese werde die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Umwelt-Strafrichtlinie vollzogen. Der Referentenentwurf dazu sieht nach Regierungsangaben vor, die absichtliche Freisetzung von F-Gasen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu ahnden. 

Konkret wurde ergänzt, dass entsprechend der europäischen F-Gas-Verordnung mit “Inverkehrbringen„ von F-Gasen “die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union„ oder “die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an Dritte innerhalb der Union oder die Verwendung von hergestellten Stoffen oder von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die für den Eigengebrauch hergestellt wurden„ gemeint ist. (sas/hau/26.02.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Jakob Blankenburg

Jakob Blankenburg

© Jakob Blankenburg / Johann Floeter

Blankenburg, Jakob

SPD

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Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

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Karl Bär

Karl Bär

© Karl Bär/ Elias Keilhauer

Bär, Karl

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Fabian Fahl

Dr. Fabian Fahl

© Dr. Fabian Fahl / Ute Haupts

Fahl, Dr. Fabian

Die Linke

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Manuel Krauthausen

Manuel Krauthausen

© AfD Fraktion im Bundestag/ Nick Becker

Krauthausen, Manuel

AfD

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Dr. Fabian Fahl

Dr. Fabian Fahl

© Dr. Fabian Fahl / Ute Haupts

Fahl, Dr. Fabian

Die Linke

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/3511 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes
    PDF | 412 KB — Status: 07.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4329 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3511 - Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes
    PDF | 648 KB — Status: 25.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Engelhard, Alexander (CDU/CSU)
  • Gesetzentwurf 21/3511 (Beschlussempfehlung 21/4329: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-chemikaliengesetz-1140432

Stand: 28.02.2026