Kontroverse über Umgestaltung des Bürgergelds zu neuer Grundsicherung
Nach Monaten des zum Teil erbitterten Streits sind die geplanten Änderungen beim Bürgergeld, zu denen auch ein neuer Name (Grundsicherungsgeld) gehört, im Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals beraten worden: Neben dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541) ging es auch um das Leistungsrechtsanpassungsgesetz der Bundesregierung (21/3539) , mit dem für ab dem 1. April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete wieder das Asylbewerberleistungsgesetz statt das SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld/Grundsicherungsgeld) gelten soll.
Die Oppositionsfraktionen brachten ihre Unzufriedenheit mit den Reformen, deren Kern deutlich härtere Sanktionen, die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs und konsequente Verfolgung von Sozialbetrug sind, durch eigene Anträge zum Ausdruck: So brachte die Fraktion Die Linke zwei Anträge ein, für einen Sanktionsstopp und Stärkung der Arbeitsvermittlung (21/3604) und für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (21/3571). Die AfD-Fraktion fasste ihre Forderung für eine „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ erneut in einen Antrag (21/3605). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte zwei Anträge in die Debatte ein: „Chancen statt Stigmatisierung“ (21/3606) und „Chancen statt Chaos“ (21/2802) für eine sichere Integration ukrainischer Flüchtlinge.
Bundesregierung: Bekenntnis zum verlässlichen Sozialstaat
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte die schwierige Aufgabe, einen Gesetzentwurf zu verteidigen, der in ihrer Partei auf derart heftigen Widerstand stößt, dass Ende Dezember sogar ein Mitgliederbegehren dagegen initiiert worden ist. Ihre Rede war deshalb ein Spagat: Zwischen dem Bekenntnis zu härteren Sanktionen auf der einen Seite, auch wenn dieses Wort kaum fiel und sie stattdessen von „Eigenverantwortung und Mitwirkung“ sprach, die gestärkt würden.
Auf der anderen Seite stellte sie klar: „Gute Arbeitsbedingungen und ein verlässlicher Sozialstaat“ hätten in diesen stürmischen Zeiten „absolute Priorität“ für sie. Arbeitssuchende müssten wieder mehr Chancen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt bekommen, weshalb die Regierung zusätzlich vier Milliarden Euro in die Qualifizierung und die Betreuung von Jugendlichen stecke.
AfD: Das Gesetz geht nicht weit genug
Gerrit Huy (AfD) attestierte den Vorlagen zwar „einige vernünftige“ Neuerungen, diese gingen jedoch nicht weit genug. Es fehle das „klare Signal, dass dieser Staat sich nicht ausbeuten lässt“, sagte sie. Der Entwurf reiche zum einen nicht aus, um Missbrauch durch Schwarzarbeit zu verhindern. Zum anderen sollten für „Saboteure“ die Regelsätze auch komplett gestrichen werden können.
Huy zeigte sich außerdem davon überzeugt, dass sich 12 Milliarden Euro einsparen ließen, wenn man Iraker, Syrer und Afghanen im Bürgergeld-Bezug in großem Umfang in ihre Heimatländer zurückschicken würde.
CDU/CSU: Wir kehren zum Fördern und Fordern zurück
Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) sagte: „Im Kern geht es darum, dass wir ein gerechtes System bekommen. Für jene, die es mit ihren Steuergeldern finanzieren und für jene, die alles dafür tun, um wieder in Arbeit zu kommen.“
Man kehre zum System des „Förderns und Forderns“ zurück. Die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang solle verhindern, dass Arbeitslose jahrelang in Maßnahmen festhängen und sie schnell in Arbeit vermitteln. Genauso wichtig sei es aber, Jugendliche durch eine nachhaltige Förderung besonders zu unterstützen, so Linnemann.
Grüne: Gesetz soll Druck auf Beschäftigte erhöhen
Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) ging die Regierung scharf an. Monatelang habe man eine „zutiefst schäbige“ Debatte der Union um das Bürgergeld erlebt, in der von angeblichen Einsparungen in Milliardenhöhe die Rede gewesen sei.
„Sie haben monatelang gelogen!“ Die neue Grundsicherung sei ein „sozialpolitischer Tabubruch. Die Androhung von Obdachlosigkeit hat nichts mit Arbeitsvermittlung zu tun“, sagte er. Das Gesetz habe aber noch einen anderen Zweck: Es solle Druck auf die Beschäftigten ausüben, jede noch so schlechte Arbeit anzunehmen oder zu behalten. Die Grünen setzten dagegen auf „Mut statt Angst“.
Linke: Der größte Angriff auf den Sozialstaat, den es je gab
Heidi Reichinnek (Die Linke) schloss sich dieser Grundsatzkritik an. „Das ist ein Startschuss für den größten Angriff auf den Sozialstaat, den es je gegeben hat“, vorbereitet durch eine „faktenfreie Hetzkampagne“.
Statt für Einsparungen zur sorgen, verursache das Projekt neue Kosten. Es gebe im Bürgergeldbezug allein 1,8 Millionen Kinder und rund 800.000 Aufstocker, aber die Koalition konzentriere sich in der Debatte lieber auf die rund 16.000 „Totalverweigerer“, dies sei ein „Treten nach unten“ und werde heftigen Widerstand erzeugen, kündigte Reichinnek an.
SPD: Bärbel Bas hat Schlimmeres verhindert
Annika Klose (SPD) wurde ebenfalls deutlich: „Ich ertrage diese Debatte einfach nicht mehr, dass immer wieder jenseits der Fakten auf dem Bürgergeld und, noch schlimmer, auf den Bürgergeld-Beziehenden rumgehackt wird.“
Studien würden zeigen, dass die Menschen arbeiten wollen, Statistiken zeigten, dass zwei Drittel der Menschen im Bürgergeld keinen Berufsabschluss hätten, diese Fakten ignoriere die Debatte aber geflissentlich, kritisierte sie. Das Bürgergeld sei ein gutes Gesetz mit dem Fokus auf Weiterbildung gewesen. „Ich bin Bärbel Bas dankbar, dass sie Schlimmeres verhindert hat.“
Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II) grundlegend ändern, unter anderem soll diese soziale Mindestsicherung nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen (21/3541). Die Regierung schreibt im Entwurf unter anderem: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren.“
Dazu gehört laut Entwurf unter anderem: Dem Grundsatz des Forderns gemäß Paragraf 2 des SGB II zufolge sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist.
Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit soll durch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt werden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe uneingeschränkt erhalten. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt die Regierung. Ferner soll der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit die Betreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regel zumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt werden.
Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung
Der Kooperationsplan soll durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt werden. Er soll damit noch transparenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seiner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt werden. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft sollen begrenzt werden. Bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft soll die Pflicht der Leistungsbeziehenden zu einer Kostensenkung festgelegt werden, auch in der Karenzzeit.
Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden. Der Regelbedarf soll für mindestens für einen Monat gestrichen werden können, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich sollen die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.
Kürzung der Geldleistung
Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft.
Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden.
Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sieht der zweite Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (21/3539). Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Flüchtlinge aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem SGB II bezogen haben. Der Gesetzentwurf sieht für die Umsetzung des Rechtskreiswechsels Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz sowie im Zweiten, Fünften (Krankenversicherung) und Zwölften (Unfallversicherung) Buch Sozialgesetzbuch vor.
Für das Asylbewerberleistungsgesetz soll unter anderem gelten: „Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehender Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert. Wenn die Leistungsberechtigten dieser Pflicht nicht nachkommen, sollen sie von den Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.“
Im SGB II soll unter anderem geändert werden: „Übergangsweise sind Personen, die unter die Stichtagsregelung fallen und denen bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Leistungen nach dem SGB II bewilligt wurden, für den Zeitraum der bereits bewilligten Leistungen, und längstens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.“
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. Darin heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, bis er seinen Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft bestreiten kann. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“
Deshalb verlangt die Fraktion unter anderem, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für volljährige erwerbsfähige Leistungsempfänger nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden zu knüpfen, „soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht“. In Abstimmung mit den Bundesländern soll eine Bezahlkarte für volljährige erwerbsfähige und im Leistungsbezug nach dem SGB II befindliche Leistungsempfänger eingeführt werden, „mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der 'Bürgerarbeit' - unbar über die Bezahlkarte erfolgt“. Leistungen des SGB II für „volljährige erwerbsfähige Ausländer“ sollen nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für die Dauer des gesamten Erwerbslebens lediglich für fünf Jahre gewährt werden. Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Kinderbetreuung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, sollen in das Sozialhilfe-System (SGB XII) integriert werden.
Erster Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke fordert, Sanktionen in der Grundsicherung zu stoppen und die Arbeitsvermittlung zu stärken. In ihrem entsprechenden Antrag (21/3604) kritisieren die Abgeordneten die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Grundsicherung: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Irrweg, der das Leben der Betroffenen verschlechtern, die Integrationschancen sinken lassen und zudem zu sehr viel mehr bürokratischem Aufwand führen würde.“ Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass eine Verschärfung von Sanktionen und Bestrafungen keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fördere, sondern Betroffene in existenzielle Notlagen und psychische Belastungssituationen drängen, was zu Rückzug, Angst und Vermeidungsverhalten führen könne, heißt es in dem Antrag.
Besonders kontraproduktiv für den Vermittlungsprozess wäre es, die in der „neuen Grundsicherung“ vorgesehenen pauschalen Begrenzung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft umzusetzen. „Arbeitsuchende sollen sich auf die Integration konzentrieren können, was durch Umzugszwang und Obdachlosigkeit effektiv verhindert würde“, schreibt die Fraktion.
Sie fordert deshalb unter anderem, den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung voranzutreiben, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern. Auch sollen Arbeitssuchende Termine bei ihren persönlichen Ansprechpersonen online, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache machen können. Außerdem soll ein Rechtsanspruch auf Ausbildung eingeführt werden, der die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert („Ausbildungsplatzgarantie“) und der eine solidarische Umlagefinanzierung schafft, in die alle Betriebe einzahlen und aus der krisensicher ausreichend Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Linke fordert ferner einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- oder abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II für alle Leistungsbeziehenden ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, unabhängig vom Alter.
Zweiter Antrag der Linken
Die Linke kritisiert in ihrem zweiten Antrag (21/3571) vor allem die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes (21/3539). Mit dem Gesetz sollen ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anstatt Bürgergeld nach dem SGB II erhalten. Dies würde auf individueller Ebene finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt ebenso mindern wie den Umfang von Kranken- und Pflegeleistungen und schlösse die Betroffenen von Eingliederungshilfen der Jobcenter aus, kritisieren die Abgeordneten.
„Diese geplante Verschlechterung ist nicht nur aus sozialpolitischer, sondern auch aus integrations- und gesellschaftspolitischer Perspektive fatal. Die meisten Arbeitsmarktexpertinnen und -experten sind sich einig, dass der Vergleich zwischen geflüchteten Menschen aus Syrien und der Ukraine in 2022/2023 zeigt, dass eine Arbeitsmarktintegration unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB II einfacher und schneller möglich ist als unter denen des Asylbewerberleistungsgesetzes“, heißt es in dem Antrag weiter.
Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Pläne zur Zuordnung neu aus der Ukraine geflüchteter Personen zum Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht weiterzuverfolgen und stattdessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Gesetz insgesamt aufgehoben wird und alle bislang von diesem Gesetz umfassten Personen in den Anwendungsbereich des allgemeinen Systems sozialer Sicherung nach den Sozialgesetzbüchern einschließlich der Gesundheitsversorgung einbezogen werden.
Erster Antrag der Grünen
Chancen statt Stigmatisierung in der Grundsicherung fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem ersten Antrag (21/3606) „für eine gerechte Grundsicherung“. Sie erläutert darin: „Eine gerechte Grundsicherung braucht daher eine konsequente Orientierung an der Lebensrealität der Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, sondern befindet sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung, betreut Angehörige oder arbeitet. Grundsicherungsbezug entsteht häufig durch strukturelle Hindernisse wie fehlende Kinderbetreuung, Diskriminierung, einem Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen oder fehlender Qualifikation für verfügbare Arbeitsplätze.“
Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung die Möglichkeiten zu Weiterbildungen deutlich einzuschränken, stattdessen solle eine Vermittlung in Arbeit prioritär sein. Die Erfahrungen aus der Hartz-IV-Zeit belegten aber: „Schnelle Vermittlung in unsichere Arbeitsverhältnisse ist selten nachhaltig“, so die Grünen. Sie fordern unter anderem, eine Arbeitsvermittlung sicherzustellen, „die auf Vertrauen, individuelle Förderung und Qualifizierung setzt, verlässlich finanziert ist und den Jobcentern echten Handlungsspielraum eröffnet“. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs soll außerdem weiterhin die tatsächliche, marktübliche Miete übernommen werden (Karenzzeit Wohnen), damit Menschen sich auf die Job- oder Ausbildungssuche konzentrieren können. Minijobs sollen reformiert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner. Alle Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen sollen von Sanktionen ausgeschlossen werden und armutsfeste Regelsätze für Minderjährige sollen realitätsgerecht ermittelt werden, verlangen die Grünen.
Zweiter Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem zweiten Antrag (21/2802), die Integration ukrainischer Geflüchteter besser abzusichern. Mit der geplanten Änderung, zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzukehren, verfolge die Bundesregierung im sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetz nach eigenen Aussagen das Ziel, Kosten einzusparen. „Der vorgelegte Gesetzentwurf, nach dem zukünftig alle nach dem 1. April 2025 eingereisten Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr im SGB II, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden sollen, spart aber kein Geld ein, sondern führt zu Mehrausgaben im Gesamthaushalt von mindestens 77 Millionen Euro“, kritisiert die Fraktion.
Sie fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die derzeit gültige Regelung für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine beizubehalten, um die nachhaltige Arbeitsmarktintegration durch die Expertise der Jobcenter, gesellschaftliche Teilhabe und eine ausreichende Gesundheitsversorgung zu garantieren. Außerdem müsse die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen deutlich vereinfacht und durch praxisorientierte Nachweisoptionen ergänzt werden. Dafür brauche es ein bundesweites, flexibles und niedrigschwelliges Beratungsnetzwerk, das rechtlich abgesichert und materiell ausreichend gefördert wird, schreiben die Abgeordneten. (che/hau/ste/15.01.2026)