Wahlprüfung

Bundestag weist 30 Einsprüche gegen die Bundestagswahl zurück

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache einstimmig die dritte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/3300) zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 angenommen. Damit werden 30 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wegen Unbegründetheit zurückgewiesen. 

Insgesamt 1.040 Einsprüche

Insgesamt waren 1.040 Einsprüche eingegangen. In seiner ersten Beschlussempfehlung (21/1500) hatte der Ausschuss die Zurückweisung von 121 Einsprüchen wegen Unzulässigkeit und die Verfahrenseinstellung in fünf Fällen empfohlen. Der Bundestag hatte diese Beschlussempfehlung am 9. Oktober 2025 angenommen.  

Am 18. Dezember 2025 nahm das Parlament die zweite Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/3100) an. Es handelte sich um die Zurückweisung von zwei Einsprächen wegen Unbegründetheit im Zusammenhang mit dem Anliegen der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW), eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen.

Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl wird der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen. Die Frist zur Einlegung von Einsprüchen war bereits am 24. April 2025 abgelaufen. (vom/15.01.2026)