Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Gasgeräte: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2024 / 2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“
Registerzensuserprobung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (21/3055) wird im Innenausschuss beraten. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Verfahren zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung erproben zu können. Nachdem mit dem Registerzensuserprobungsgesetz die Erprobung von Verfahren für eine registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen eingeleitet worden sei, soll mit dem registerbasierten Verfahren eine weitere Umstellung der Methodik in diesem Gesetz vorbereitet werden. Merkmale zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands seien bisher ausschließlich aus der Haushaltsstichprobe erhoben worden. Ab der Zensusrunde 2031 sollen die Zahlen zu Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand weitestgehend ohne zusätzliche Datenerhebung bei den Betroffenen ermittelt werden können. Dies würde laut Regierung die Kosten für die Bereitstellung der Zensusergebnisse deutlich verringern. Gleichzeitig würden durch den Wegfall von Befragungen mit Auskunftspflicht Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger reduziert, Bürokratie abgebaut und der „Once-Only“-Grundsatz, wonach Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten gegenüber dem Staat nur einmal angeben müssen, weiterverfolgt, heißt es in dem Entwurf. Die Erprobung registerbasierter Verfahren diene mittelbar und langfristig dem Ziel, Bevölkerungszählungen (Zensus) effizient, kostensparend und nachhaltig durchzuführen.
Wolfsmanagement: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Das Wolfsproblem ernst nehmen – Aktives Management jetzt umsetzen“ (21/3314) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden. Die AfD dringt darauf, „das Wolfsproblem ernst zu nehmen und ein aktives Management jetzt umzusetzen“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem herabgestuften Schutzstatus des Wolfs Rechnung trägt und ein „aktives Wolfsmanagement“ umsetzt. Das EU-Parlament hatte im Mai für den Vorschlag der EU-Kommission gestimmt, den Schutzstatus des Wolfs in Anpassung an die Berner Konvention von „streng geschützt“ zu „geschützt“ zu ändern. Gleichzeitig verlangen die Abgeordneten, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen und damit eine „reguläre Bejagung einschließlich der Einführung von Abschussplänen, Intervallregulierungen und Akzeptanzbeständen“ zu ermöglichen. Bei den Bundesländern soll die Bundesregierung laut Antrag außerdem darauf hinwirken, dass das Wolfsmonitoring an „jagdlich geschulte Fachstellen“ übertragen, „unbürokratische Entschädigungssysteme für von freilebenden Wölfen ausgehende Schäden an Nutztieren“ eingeführt und „wolfsfreie Zonen in besonders sensiblen Regionen, wie Deichlandschaften und Almgebieten“, geschaffen werden.
Freihandel: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ja zum Freihandel – Mehr Schutz für die deutsche Landwirtschaft – Nein zum Landwirtschaftsteil des Mercosur-Abkommens“ (21/3315) wird federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Die AfD-Fraktion ist gegen Teile des Mercosur-Freihandelsabkommens und fordert die Streichung der Bereiche, die die Landwirtschaft betreffen. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten, das Abkommen nicht zu ratifizieren, solange es Zollkontingente beziehungsweise Freihandelsquoten für Zucker, Ethanol, Rindfleisch und Geflügelfleisch beinhaltet, „die sich nachteilig auf die deutsche Landwirtschaft auswirken“.
Restrukturierungsfonds: Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297, Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz) wurde zur federführenden Beratung dem Finanzausschuss überwiesen. Dabei gehe es um 2,3 Milliarden Euro, die im Zuge der Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF einbezahlt haben, erklärt die Fraktion. Aus Sicht der Grünen scheidet eine Verwendung dieser Altmittel für einem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, da zwischen Banken, die in den Restrukturierungsfonds eingezahlt haben, und der allgemeinen Mittelstandsförderung weder eine spezifische Sachnähe noch eine gruppennützige Wirkung bestehe. Bei einer Übertragung an den Finanzmarktstabilisierungsfonds ist aus Sicht der Grünen jedoch der Anforderung einer gruppennützigen Verwendung Genüge getan, denn: „Der Finanzmarktstabilisierungsfonds finanziert Maßnahmen, die der Stabilisierung des Finanzmarkts dienten. Hiervon profitierte die Gruppe der Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben zahlten, in ihrer Gesamtheit, da ihre Geschäftsgrundlage nachhaltig abgesichert wurde.“ Laut Gesetzentwurf weist der Finanzmarktstabilisierungsfonds einen Fehlbetrag in Höhe von 21,6 Milliarden Euro auf. Mit der Übertragung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds würde der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich sinken, und die Altmittel des Restrukturierungsfonds würden einer neuen, verfassungsrechtlich zulässigen Verwendung zugeführt, heißt es weiter.
Abkommen mit Österreich: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (21/2963) wird federführend im Verteidigungsausschuss beraten werden. Mit Ausführung des Gesetzes werden für die Verwaltung zwei Informationspflichten eingeführt: der Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage und die Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen Vertragspartei. Informationen zur Luftlage sollen dem Gesetzentwurf zufolge über bereits etablierte Leitungen ausgetauscht werden. Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger Unterstützungsleistungen seien vorab nicht bezifferbar, „da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum anfallen“, heißt es weiter.
Digitalministerium: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung“ (21/3316) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Die AfD-Fraktion will, dass die Bundesregierung mit einem ergänzenden Organisationserlass des Bundeskanzleramtes dem neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) weitere Zuständigkeiten zubilligt. Zu den ergänzenden Zuständigkeiten sollen aus Sicht der Fraktion die Förderung von Start-ups und KMU, die auf dem Feld der Künstlichen Intelligenz (KI) forschen und marktgängige Geschäftsmodelle entwickeln sowie die Zuständigkeit für AI-Gigafactories der Europäischen Union, die sich in Deutschland befinden, gehören. Weiter fordern die Abgeordneten, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine rechtssichere Regelung erarbeiten soll, die es dem Ministerium erlaube, „unter Wahrung föderaler und kommunaler Kompetenzen Prozesse von bundesweiter Bedeutung zu steuern, zu beschleunigen und zu einem Abschluss zu bringen“. Darunter falle laut Antrag etwa die Ausstattung Deutschlands mit Glasfaser oder Mobilfunk der neuesten Generation sowie die Auswahl einer allgemein einsetzbaren Software bei der Digitalisierung der Verwaltung.
Baukulturbericht: Die Bundesregierung hat den von der Bundesstiftung Baukultur erstellten Baukulturbericht 2024/25 zusammen mit ihrer Stellungnahme als Unterrichtung (20/11650) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Darin bezeichnet die Regierung den Bericht als wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und als eine gute Grundlage für eine politische Debatte über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stelle die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus, schreibt die Regierung. Er spanne einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widme sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei beleuchte er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur. Eine gut gestaltete Infrastruktur könne zur Förderung einer positiven Baukultur beitragen, indem sie die Integration von Architektur, Städtebau und Landschaftsgestaltung unterstütze. Umgekehrt könne eine starke Baukultur dazu beitragen, dass Infrastrukturprojekte nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, identifikationsstiftend und sozial verträglich gestaltet würden.
(eis/18.12.2025)