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Novelle des Luftsicherheits­gesetzes zur Stärkung der Drohnenabwehr beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252, 21/3506) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. 

Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz solle auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste, gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt, als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohten Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sehe das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme (21/3506) für eine Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.

Wie die Länderkammer in ihrer Begründung ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen. „Wird also bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, wird diese falsche Identität nicht erkannt“, heißt es in der Begründung weiter. Da nur diese falsche Identität bei der Buchung von den Luftfahrtunternehmen erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden.

Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine „gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen“, argumentiert der Bundesrat. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, das der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes bereits mit einer Gesetzesinitiative vom 11. Juli 2025 (21/1381) vorgeschlagen habe. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorschlag sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Gegenäußerung weiter. (hau/08.01.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Christoph de Vries

Christoph de Vries

© Christoph de Vries/ Tobia Koch

Vries, Christoph de

Parlamentarischer Staatssekretär des Innern

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Arne Onni Raue

Arne Onni Raue

© AfD-Bundestagsfraktion, zur Nutzung überlassen / Arne Raue

Raue, Arne

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Daniel Baldy

Daniel Baldy

© Daniel Baldy/ Thomas Trutschel

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SPD

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Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

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Jan Köstering

Jan Köstering

© Jan Köstering

Köstering, Jan

Die Linke

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Dr. Cornell-Anette Babendererde

Dr. Cornell-Anette Babendererde

© Dr. Cornell Babendererde/ Alexander Barwich

Babendererde, Dr. Cornell-Anette

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Otto Strauß

Otto Strauß

© Otto Strauß

Strauß, Otto

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Sebastian Schmidt

Sebastian Schmidt

© CDU Schleswig-Holstein

Schmidt, Sebastian

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/1381 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen
    PDF | 180 KB — Status: 27.08.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3252 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
    PDF | 286 KB — Status: 12.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3506 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes - Drucksache 21/3252 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 534 KB — Status: 07.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3252 beschlossen

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-de-luftsicherheitsgesetz-1129194

Stand: 14.01.2026