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Jugend

Regelung für Ganztagsangebote in Schulen auch während der Ferien

Die Bundesregierung will die Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen bei der Ganztagsförderung in den Schulferien erweitern. Ihren Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals beraten und im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ab dem 1. August 2026 trete stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft, schreibt die Regierung. Ab dem Schuljahr 2029/30 hätten Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gelte im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen seien dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.

Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen wertvollen und etablierten Beitrag dar, um auf diese Bedarfe einzugehen.

Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen

Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. 

Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser habe gemäß Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII insbesondere sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. (hau/18.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Karin Prien

Karin Prien

© Karin Prien/ Frank Peter

Prien, Karin

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Christian Zaum

Christian Zaum

© Christian Zaum/ Medienabteilung der AfD-Fraktion

Zaum, Christian

AfD

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Jasmina Hostert

Jasmina Hostert

© Jasmina Hostert/ Anna Voelske

Hostert, Jasmina

SPD

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Anja Reinalter

Anja Reinalter

© Anja Reinalter/ Andrea Ege

Reinalter, Dr. Anja

Bündnis 90/Die Grünen

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Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Die Linke

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Dr. Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

© Dr. Anja Weisgerber/Tobias Koch

Weisgerber, Dr. Anja

CDU/CSU

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Martin Rabanus

Martin Rabanus

© Martin Rabanus

Rabanus, Martin

SPD

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Dr. Konrad Körner

Dr. Konrad Körner

© Dr. Konrad Körner/ Julia Durmann

Körner, Dr. Konrad

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/3193 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
    PDF | 256 KB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/3193 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Jugend

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Ferienzeit

Zeit: Montag, 26. Januar 2026, 14 bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Das Vorhaben der Bundesregierung, den ab dem kommenden Schuljahr geltenden Rechtsanspruch auf eine achtstündige Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 in der Ferienzeit auch durch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit abzusichern, traf bei den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 26. Januar 2026, geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zuspruch. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) sieht den Rechtsanspruch als erfüllt an, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. 

Während der Anhörung wurden aber auch Umsetzungsproblematiken angesprochen. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass es beispielsweise Sportvereine gibt, die Ferienangebote machen, ohne nach Paragraf 11 SGB VIII anerkannt zu sein. Einig waren sich die Sachverständigen auch in der Einschätzung, dass für Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien mehr Geld zur Verfügung gestellt werden müsse. Mit Blick auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen stellten Kommunalvertreter den Rechtsanspruch ab August 2026 grundsätzlich infrage und plädierten für eine Verschiebung. Ein weiteres Thema der Anhörung war auch die geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).

Bildungs- und Teilhabechancen

Aus Sicht von Dr. Judith Adamczyk vom AWO-Bundesverband ist der Gesetzentwurf zu begrüßen, „weil somit die Bildungs- und Teilhabechancen durch die rechtsansprucherfüllende Einbeziehung der Jugendarbeit in den Schulferien gestärkt werden können“. Die Angebote im Ganztag – auch in der Ferienzeit – müssten sich an den Alters- und Entwicklungsbedarfen der Kinder orientieren und inklusiv ausgestaltet sein, sagte sie. 

Zudem müssten die Anmeldeverfahren der Angebote in den Ferienzeiten transparent und niedrigschwellig zugänglich sein. Adamczyk forderte weiter, die Rahmenbedingungen im Ganztag kontinuierlich zu verbessern und genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. 

Ergänzendes Angebot 

Prof. Dr. Thomas Rauschenbach vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und Technische Universität Dortmund zog in Zweifel, dass die Kinder- und Jugendarbeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen in Anbetracht der damit verbundenen Größenordnungen und ohne zusätzliches Personal und finanzielle Mittel die Betreuung rechtsanspruchserfüllend leisten kann. 

Ihre Leistungsstärke könne jedoch ein sinnvoll ergänzendes Angebot sein. Soweit die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Ferien beim örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder der Schule liegt, hätten diese den Rechtsanspruch mit all seinen Implikationen zu erfüllen. 

Unterstützung der Kommunen

Volker Rohde, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit, äußerte die Befürchtung, dass aus der Chance der Einbeziehung der Kinder- und Jugendarbeit schnell eine Verpflichtung für die auf der kommunalen Ebene geförderten Träger und Einrichtungen und Angebote der Offene Kinder- und Jugendarbeit werden könne. Zudem sei eine Verschiebung der Aktivitäten auf die Zielgruppe der Sechs- bis Elfjährigen zu erwarten, was zu Lasten der Zwölf- bis 17-jährigen jungen Menschen ginge, die aktuell die Hauptzielgruppe bei den überwiegenden Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit seien. 

Rohde forderte eine stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen. Ohne begleitende Maßnahmen führe der Gesetzentwurf nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer erheblichen Schwächung der Ferienangebote, sagte er.

Freiwillig, partizipativ, sozialraumorientiert

Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verlangte, die Jugendarbeit in ihrer Eigenständigkeit zu respektieren und ihre Rolle als freiwilliges, partizipatives und sozialraumorientiertes Bildungsangebot zu stärken. Notwendig seien verbindliche Finanzierungszusagen für die Kommunen, eine Verbesserung der Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen, eine langfristige Strategie zur Fachkräfte- und Personalgewinnung sowie eine Absicherung durch die kommunale Jugendhilfeplanung, sagte sie. 

Nur unter diesen Voraussetzungen könne Jugendarbeit ihren spezifischen Beitrag zur Stärkung von Bildung, Teilhabe und Demokratie im Ganztag entfalten. Der Gesetzentwurf lasse in seiner jetzigen Form viele Fragen offen, befand sie. 

Rahmen für die Umsetzung

Die geplante Gesetzesänderung bringe einen guten Rahmen für die Umsetzung in den Ländern und Kommunen, sagte Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey vom Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen. „Nicht mehr und nicht weniger“, fügte sie hinzu. Das SGB VIII sei schließlich ein Rahmengesetz. Ausgestaltet werden müsse das Ganze durch Länder und Kommunen. 

Der Bund könne es nicht regeln, die Kommunen es nicht allein finanzieren, sagte Stöbe-Blossey. Ohne systematische Landesförderung werde es daher nicht gehen. Auf Bundesebene kann sie sich nach eigener Aussage Modellprogramme für die Ferienbetreuung in benachteiligten Sozialräumen vorstellen.

Rolle der Sportvereine 

Prof. Dr. Ivo Züchner vom Institut für Erziehungswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg ging darauf ein, dass Ferienangebote in der Jugendarbeit außer von den Kommunen vor allem von Jugendverbänden und Sportvereinen gemacht würden. Sportvereine seien aber nicht zwingend anerkannte Träger der Jugendhilfe. Daher müsse in den Ländern darüber nachgedacht werden, „ob man das den Sportvereinen nicht leichter machen kann“. 

Es brauche Lösungen, die entweder die Praxis der Anerkennung der Träger der Jugendhilfe verändern oder andere Formen finden, entsprechende Träger einzuschließen, „ohne kriteriumslos jeder beliebigen Organisation Ferienangebote im Sinne des Gesetzes zu überantworten“.

Verschiebung des Rechtsanspruches

Aus Sicht von Marc Elxnat, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, besteht die Gefahr, dass angesichts von Fachkräftemangel und der finanziellen Lage in vielen Kommunen das stufenweise Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder ab 1. August 2026 gefährdet sei.

Elxnat verwies auf eine Befragung von Schulleitern, der zufolge ein Viertel der Befragten davon ausgeht, dass der Rechtsanspruch bei ihnen nicht sichergestellt werden könne. Das verlange grundsätzliche dringende politische Antworten, so der Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der eine Verschiebung des Rechtsanspruches als hilfreich ansah.

„Ungünstige Startsituation“

Daniela Schneckenburger, Beigeordnete beim Deutschen Städtetag, sagte, der Rechtsanspruch ziele nicht nur auf ein Betreuungs-, sondern auf ein Bildungsangebot ab. Die Erfüllung des Rechtsanspruches stelle die Städte vor erhebliche Herausforderungen. Mit Blick auf die vielfach sehr angespannte finanzielle Lage sprach Schneckenburger von einer „ausgesprochen ungünstigen Startsituation“. 

Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe könnten dazu beitragen, die Lücke zwischen zwölf Wochen Ferien und fünf Wochen Urlaub zu schließen. Dazu müssten aber auch Sportvereine und Kultureinrichtungen eingebunden werden. Dafür sei eine gesetzliche Ergänzung von Nöten, sagte Schneckenburger. 

Vorsitz im DSEE-Stiftungsrat

Die durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) stieß bei Stiftungsvorstand Jan Holze auf Zuspruch. Dass perspektivisch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt einen Sitz und den Vorsitz im Stiftungsrat der DSEE erhält, sei richtig. 

Zu begrüßen sei auch, dass ein weiteres Mitglied der Zivilgesellschaft sowie ein Mitglied des Bundestages aus dem neuen Ausschuss für Sport und Ehrenamt jeweils einen Sitz erhält. Die erweiterte Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des bürgerschaftlichen Engagements im Stiftungsrat stärke die Stimme der Zivilgesellschaft, sagte Holze. (hau/26.01.2026)

Dokumente

  • 21/3193 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
    PDF | 256 KB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 15. Sitzung am Montag, dem 26. Januar 2026, 14:00 bis 15:45 Uhr - öffentlich

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Stand: 19.01.2026)

Stellungnahmen

  • 21(13)18a - Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey - Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ)
  • 21(13)18b.1 - Dr. Judith Adamczyk, AWO Bundesverband e. V.
  • 21(13)18c - Doreen Siebernik, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • 21(13)18d - Volker Rohde, Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V. (BAG OKJA)
  • 21(13)18e - Daniela Schneckenburger, Deutscher Städtetag
  • 21(13)18f - Jan Holze, Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
  • 21(13)18g - Prof. Dr. Ivo Züchner, Philipps-Universität Marburg, Institut für Erziehungswissenschaft
  • 21(13)18h - Ronald Hecke, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
  • 21(13)18i Marc Elxnat, Deutscher Städte- und Gemeindebund
  • 21(13)18j - Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Technische Universität Dortmund, Forschungsverbund DJI/TU Dortmund

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
  • Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Jugend

Regelung für Ganztagsan­gebote in Schulen auch während der Ferien

Spielende Kinder beim Aktionstag Tag der kleinen Forscher Er stellt die Bedeutung des forschenden Lernens in Kita, Hort und Grundschule in den Mittelpunkt.

Der Bundestag befasst sich abschließend mit einer Regelung zur Ganztagsbetreuung in der Jugendarbeit während der Ferien. (© picture alliance / Flashpic / Jens Krick)

Liveübertragung: Freitag, 6. März, 11.20 Uhr

Der Deutsche Bundestag stimmt am Freitag, 6. März 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) im Anschluss an eine halbstündige Debatte ab. Den Abgeordneten wird dann eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorliegen.

Beraten wird auch über den „Dritten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder“, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/3295). Die Vorlage soll dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Ab dem 1. August 2026 trete stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft, schreibt die Regierung. Ab dem Schuljahr 2029/30 hätten Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gelte im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen seien dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.

Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen wertvollen und etablierten Beitrag dar, um auf diese Bedarfe einzugehen.

Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen

Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.

Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser habe gemäß Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII insbesondere sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“.

Unterrichtung der Bundesregierung

Nach einer längeren Phase der Stagnation sei der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen, heißt es in der Vorlage. Im Jahr 2024 hätten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform gewünscht. Dies entspräche einer Zunahme um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung (bis mindestens 14 Uhr) sei zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen, teilt die Regierung mit.

In dem Bericht heißt es weiter, die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nehme zwar moderat zu, jedoch könne die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwachse. Allerdings betreffe auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass aus Sicht der Regierung die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte.

Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden den Angaben zufolge bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. „Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, also flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können“, heißt es in der Unterrichtung.

Ausbaubedarf fast ausschließlich in Westdeutschland

„Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt“, schreibt die Regierung. 

Die meisten westdeutschen Bundesländer hätten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen können. Die Prognose an zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liege zwischen 165.000 (plus 12,3 Prozent) im Status-quo-Szenario und 271.000 (plus 20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um zehn Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird. (che/hau/27.02.2026)

Dokumente

  • 21/3193 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
    PDF | 256 KB — Status: 10.12.2025
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  • 21/3295 - Unterrichtung: Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
    PDF | 8 MB — Status: 04.12.2025
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Stand: 28.02.2026