Kontroverse Debatte zur geplanten Befugniserweiterung der Bundespolizei
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstagvormittag, 18. Dezember 2025, über die von der Bundesregierung geplante „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei beraten. Während die AfD-Fraktion dabei den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3051) in Teilen begrüßte, kritisierten Rednerinnen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken die Vorlage als unzureichend beziehungsweise zu weitgehend. Vertreter der Koalition warben dagegen mit Nachdruck für die angestrebten Neuregelungen.
Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte gemeinsam mit einem Antrag der Linken zur Reduzierung der Befugnisse der Bundespolizei (21/3306) zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen.
Minister: Herausforderungen haben sich massiv gewandelt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verwies darauf, dass das geltende Bundespolizeigesetz größtenteils aus dem Jahr 1994 stamme und sich die Herausforderungen in den vergangenen Jahrzehnten „massiv gewandelt“ hätten. 1994 habe es noch keine Cyberattacken und keine Drohnengefahr gegeben, weshalb die Reform des Gesetzes dringend notwendig sei. Dabei gehe es auch um die 55.000 Bundespolizisten, „die schlichtweg unser Vertrauen“ verdienten.
Mit der Novelle werde die Bundespolizei „mit den notwendigen Befugnissen und den notwendigen Mitteln“ gestärkt, fügte der Ressortchef hinzu. So schaffe man „umfassende Sicherheitszonen am Bahnhof“, sorge für die Durchsetzung von Messer- und Waffenverbotszonen, die Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen und den Einsatz hochauflösender Videokameras an Bahnhöfen. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes sei zudem die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), nachdem jahrelang über die Einführung der Quellen-TKÜ gesprochen worden sei.
AfD: Gesetz enthält positive Neuerungen
Markus Matzerath (AfD) sagte, seine Fraktion halte eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich für sinnvoll und setze sich für zeitgemäße Befugnisse für die Grenzschutzpolizei ein. Der Gesetzentwurf enthalte etwa mit neuen Befugnissen bei der Abwehr von Drohnen auch positive Neuerungen. Richtig und wichtig sei auch, dass die Bundespolizei künftig laut Aufenthaltsgesetz Haft oder Ausreisegewahrsam beantragen können soll, doch seien die Voraussetzungen dafür viel zu streng.
Daneben seien einige Regelungen nicht nachvollziehbar. So könne es nicht richtig sein, dass die Abfrage von Verkehrsdaten nicht grundsätzlich zur Verhinderung strafbarer Schleusungen zulässig sein soll, sondern nur bei „lebensgefährdenden Schleusungen“.
SPD: Angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse
Sonja Eichwede (SPD) betonte, dass die Koalition mit dem Gesetzentwurf auf grundlegende Veränderungen der sicherheitspolitischen Herausforderungen reagiere. Die Bundespolizei brauche „angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse“ etwa zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel.
Mit der „überfälligen“ Novellierung des Gesetzes werde die Bundespolizei effektiver aufgestellt. Dazu gehöre auch, Möglichkeiten zu eröffnen, auf moderne Kommunikationsformen und technische Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr zu reagieren. Auch würden die Befugnisse der Bundespolizei zur Drohnenabwehr ausgeweitet.
Grüne kritisieren „alte Unions-Rezepte“
Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, die Regierungsvorlage sei „zu wenig“ und enttäuschend. Statt neue Ideen zu präsentieren, würden „alte Unions-Rezepte neu aufgekocht“. Besonders ärgerlich sei, dass „bürgerrechtliche Errungenschaften aus früheren Gesetzentwürfen einfach komplett gestrichen“ worden seien.
Ein Beispiel dafür seien die sogenannten Kontrollquittungen nach einer Polizeikontrolle, die Diskriminierungen vorgebeugt hätten. Auch sollten Body-Cams immer eingeschaltet werden, wenn unmittelbarer Zwang angewendet wird. Dabei könnten Body-Cams auch die Polizei schützen. Ferner würde eine Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei das Vertrauen der Bürger stärken.
Linke: Gesetz ist Schritt in Richtung Autoritarismus
Clara Bünger (Die Linke) wertete den Gesetzentwurf als „Schritt in Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat“, der zu einem „massiven Ausbau staatlicher Macht bei gleichzeitiger Schwächung der Grundrechte“ führe. Das habe mit Sicherheit und Modernisierung nichts zu tun.
Künftig solle die Bundespolizei nahezu beliebig entscheiden dürfen, wen sie kontrolliere – „ohne konkreten Verdacht, ohne objektive Kriterien“, kritisierte Bünger. Auch solle die Bundespolizei dem Gesetzentwurf zufolge selbst Abschiebehaftverfahren einleiten können. Statt einen „massiven Ausbau von Befugnissen“ brauche es mehr Mechanismen zur Kontrolle polizeilichen Handelns erforderlich.
CDU/CSU: Instrument gegen übles Schleuser-Geschäft
Josef Oster (CDU/CSU) entgegnete, es sei Ausdruck eines „grundlegenden Wandels in der deutschen Innenpolitik“, dass in dem Gesetzentwurf nicht mehr eine „Kennzeichnungspflicht für alle“ oder die Verpflichtung zum Ausstellen von Kontrollquittungen stehe: „Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten und wir misstrauen ihnen nicht“, sagte Oster.
Mit der Einführung der Quellen-TKÜ, verdachtsunabhängiger Kontrollen in Waffenverbotszonen, verstärkter Videoüberwachung, schnellerem Handeln bei Abschiebehaft und von Befugnissen zur Drohnenabwehr beinhalte der Gesetzentwurf „wichtige Verbesserungen für unsere Polizei“. So setzte man mit der Quellen-TKÜ dem „üblen Geschäft der Schleuser“ ein zeitgemäßes Instrument entgegen und mache die Grenzen sicherer.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Zu den neuen Befugnissen der Bundespolizei zählen dem Gesetzentwurf zufolge neben der Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, dem „Einsatz mobiler Sensorträger“ für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen und der Quellen-TKÜ auch die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden.
Zudem setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere Stellen um. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016 dienen.
Antrag der Linken
Die Linke plädiert in ihrem Antrag für die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, „zur Nutzung der ,Besonderen Mittel der Datenerhebung' (unter anderem längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen)“ sowie zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln wie „IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner“.
Ferner setzt sich Die Linke in der Vorlage unter anderem für die „Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln“ ein. Dazu zählt sie neben der Kennzeichnungspflicht der Beamten und der Aktivierung der Bodycam beim Einsatz körperlicher Gewalt und auf Aufforderung der Bürger auch „umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung“. (sto/18.12.2025)