Digitale Bereitstellung von Mobilitätsdaten
Verkehrsdaten sollen künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999, 21/3507) ab, den der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Nationale Zugangspunkt ist laut Bundesregierung eine Plattform zum Austausch digitaler Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern. Nach EU-Recht betreibe jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Zugangspunkt.
Ob Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern: Alle Informationen, die beispielsweise für das Planen und Durchführen einer Reise durch Deutschland erforderlich sind, könnten dort zentral bereitgestellt, abgerufen und in Informationsangebote integriert werden. Der Gesetzentwurf verankere diesen Zugangspunkt gesetzlich und sorge damit für transparente und zuverlässige Verkehrsdaten.
Falschfahrer und Gegenstände auf der Fahrbahn
Der Entwurf verpflichte Straßenbaubehörden und -betreiber Informationen wie beispielsweise Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zufahrtsbedingungen von Brücken und Tunneln oder Baustellen zu bestimmten Straßen vollständig digital auf dem Nationalen Zugangspunkt zu veröffentlichen. Anbieter von Routenplanern könnten so aktuelle und verlässliche Daten von der Stelle nutzen, die die verkehrsrechtliche Anordnung auch erlassen hat.
Auch Daten des Verkehrswarndienstes wie etwa Warnungen zu Falschfahrern oder Gegenständen auf der Fahrbahn müssten künftig über den Nationalen Zugangspunkt verfügbar sein und könnten auch grenzüberschreitend genutzt werden.
Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen
Verkehrsunternehmen müssen der Vorlage zufolge nicht nur bereits erfasste Fahrzeugauslastungsdaten im Linienverkehr bereitstellen, sondern auch Daten über die Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen.
Verlässliche Informationen zu den aktuell noch freien Transportmöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichten allen Reisenden und vor allem Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, eine zuverlässigere und barrierefreie Reiseplanung, heißt es. Außerdem regelt der Entwurf, dass Informationen zu allen nutzbaren Ladesäulen für E-Autos über den Nationalen Zugangspunkt zugänglich gemacht werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf ab, wie aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer (21/3507) hervorgeht. Abgelehnt wird unter anderem die geplante Pflicht, Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs bereitstellen zu müssen.
Die Regelung hätte in ihrer jetzigen Fassung keinen Mehrwert, schreibt der Bundesrat. Es sei fraglich, wie Daten hinsichtlich der Auslastung von „Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderung“ ermittelt werden sollen, da diese zumeist nicht automatisiert gewonnen werden könnten. Darüber hinaus sei der Erfahrungswert derartiger Daten fraglich, „da auf Vorrangsitzen nicht nur Menschen mit Behinderung sitzen können, sondern auch alle anderen Fahrgäste“.
Die Bundesregierung indes hält an der Regelung fest. Es gebe bereits technische Möglichkeiten, diese Daten automatisiert zu erfassen, heißt es in der Gegenäußerung. Verkehrsunternehmen sollten verpflichtet werden, die erfassten Daten bereitzustellen, wenn sie vorliegen. Auch wenn nicht unterschieden werde, ob die Plätze von Menschen mit Behinderungen oder anderen Fahrgästen belegt sind, böten die Informationen einen Nutzen für Menschen mit Behinderungen, schreibt die Regierung. (hau/09.01.2026)