Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache stimmte der Bundestag am Donnerstag, 27. November 2025, über eine Reihe von Vorlagen ab:

Petitionen: Der Bundestag nahm zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen an, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 92 bis 103 (21/2762, 21/2763, 21/2764, 21/2765, 21/2766, 21/2767, 21/2768, 21/2769, 21/2770, 21/2771, 21/2772, 21/2773).

Illegale Nutzung von Abschalteinrichtungen

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, die zur Manipulation der Lärmemissionen erfolgende illegale Nutzung von Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen umfassend zu untersuchen und konsequent zu unterbinden. Die Automobilhersteller müssten zur Verantwortung gezogen, der Verbraucherschutz gestärkt und die Lebensqualität der Bürger durch strengere Kontrollen und Regelungen verbessert werden, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID177175). 

Ein unabhängiges Gutachten in einem Beweissicherungsverfahren habe bereits bestätigt, „dass solche Vorrichtungen eingesetzt werden, um Lärmemissionen zu manipulieren“, schreibt der Petent. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) habe diese Ergebnisse ebenfalls bestätigt und Maßnahmen gegen die Hersteller eingeleitet. „Diese Manipulationen stellen eine Gefährdung für den Verbraucherschutz, die Umwelt sowie die Lärmbelastung der Bürger dar“, heißt es in der Vorlage. Daher ist es aus Sicht des Petenten dringend notwendig, „dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden“.

Nationale Regelungen nicht zulässig

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 12. November verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition abzuschließen, „weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. In der Begründung zu der Beschlussempfehlung merkt der Petitionsausschuss einleitend an, dass es sich bei der Forderung um einen technisch komplexen Sachverhalt handelt. Die hierzu geltenden Geräuschvorschriften fußten auf EU-Verordnungen beziehungsweise den darin verankerten UN-Regelungen und würden europaweit gelten. Ein nationales Abweichen – wie beispielsweise nur in Deutschland zusätzlich geltende höherwertige Anforderungen an die Geräuschemissionen – sei nicht zulässig und werde als Verstoß gegen gültiges EU-Recht angesehen, heißt es in der Begründung.

Anwendung fänden die Vorschriften zu Geräuschemissionen für Austauschschalldämpfer. Hierbei seien die Fahrgeräuschemissionen für alle Kraftfahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, seit mehreren Jahrzehnten durch die entsprechenden harmonisierten Vorschriften gesetzlich begrenzt. „Die Geräuschgrenzwerte wurden entsprechend des technischen Fortschritts im Laufe der Jahre mehrmals abgesenkt und werden im Falle von Personen-, Lastkraftwagen, Kraftomnibussen gemäß den bereits geltenden EU-Verordnungen weiter reduziert“, schreibt der Petitionsausschuss.

Obligatorische RD-ASEP-Messungen ab 2027

Mit der auf deutsche Initiative hin durch eine Arbeitsgruppe bei der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) entwickelten Änderung der Anforderungen für Austauschschalldämpfer (UN-R 59 Serie 03) dürften Klappenschalldämpfer für Pkw seit Oktober 2021 nur noch genehmigt werden, sofern sie in keiner realen Fahrsituation lauter sind, „als das serienmäßige Fahrzeug in seinem für den normalen Straßenbetrieb genehmigten Fahrmodus“, heißt es weiter. Es seien zudem die „Zusätzlichen Geräuschbestimmungen unter Realfahrbedingungen“ (RD-ASEP) in die UN-R 51 Serie 03 als neuer Anhang 9 aufgenommen worden. Sie seien zum 1. Juli 2023 für zwölf Monate zur reinen Erfahrungs-/Messwertsammlung in Kraft getreten. Nach dieser Evaluierungsphase sollen die RD-ASEP-Messungen auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft werden und nach den derzeitigen Planungen durch die Arbeitsgruppe RD-ASEP dahingehend überarbeitet werden, um voraussichtlich ab dem Jahr 2027 zur obligatorischen Anwendung zu kommen. 

Vor diesem Hintergrund sei das in der Petition zum Ausdruck gebrachte Anliegen bereits heute größtenteils umgesetzt, befinden die Abgeordneten. Die Arbeiten zur Finalisierung der noch nicht umgesetzten Punkte innerhalb der UN-R 51 seien aufgenommen worden und würden in absehbarer Zukunft umgesetzt, heißt es in der Vorlage. 

(hau/vom/27.11.2025)