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  • Anhörung (Aktivrente)
Finanzen

Entwurf des Aktivrentengesetzes kontrovers diskutiert

Die Bundesregierung will mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg bringen. Ihren Gesetzentwurf „zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz, 21/2673, 21/2984) hat der Bundestag erstmals am Freitag, 14. November 2025, beraten. Auf der Tagesordnung stand außerdem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“ (21/1620). Beide Vorlagen wurden nach der einstündigen Debatte dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Verdienst von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten wollen, steuerlich zu begünstigen: Bis zu 2.000 Euro im Monat sollen demnach steuerfrei dazu verdient werden können. Das soll, nach den bisherigen Plänen, aber nicht für Selbständige oder Beamte gelten. Das Ziel der Bundesregierung: Das Problem des Fachkräftemangels in den Griff zu kriegen. Ob das mit der Aktivrente gelingen kann, daran gibt es jedoch noch erhebliche Zweifel – auch außerhalb des Parlaments. Diesen Zweifeln zu begegnen, war deshalb ein Hauptanliegen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und der Redner und Rednerinnen der Regierungsfraktionen.

Union: Wie versuchen es wenigstens!

So wandte sich etwa Fritz Güntzler (CDU/CSU) direkt an die Kritiker außerhalb des Parlaments, an die „Volkswirtschaftler“, und erwiderte ihnen: „Lassen Sie es uns doch erstmal versuchen.“ Er verteidigte die Begrenzung auf abhängig Beschäftigte, denn „wir wollten jetzt etwas ändern, schnell reagieren“.

Eine Lösung für Alle, hätte zu lange gedauert, sei aber in der Zukunft auch nicht ausgeschlossen, denn in zwei Jahren werde das Gesetz evaluiert, sagte er. 

SPD: Aktivrente allein löst nicht das Problem

Frauke Heiligenstadt (SPD) stellte klar, dass die Koalition sehr wohl wisse, dass mit der Aktivrente allein das Fachkräfteproblem nicht gelöst werde. Deshalb arbeite sie auch mit Hochdruck daran, das Arbeitskräftepotenzial von Frauen und Migranten stärker zu heben. 

Die Abgeordneten von Union und SPD bemühten sich, zu betonen, dass die Aktivrente nur ein Baustein von vielen ist, mit dem die Koalition die Rente reformieren und das wirtschaftliche Wachstum ankurbeln wolle.

Minister: Wir dürfen keinen Generationenkonflikt herbeireden

Auch Bundesfinanzminister Klingbeil spannte den großen Bogen: „Wir sehen die Bedürfnisse und Rechte derjenigen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben.“ Haltelinie, Betriebsrente und Aktivrente seien noch nicht das Ende. Die Rentenkommission werde für die Zukunft auch die Frage nach Lösungen beantworten, die „keinen Generationenkonflikt“ erzeugen. 

Aber: „Wir dürfen diesen Generationskonflikt jetzt auch nicht herbeireden!“, warnte der Minister und versprach: „Wir werden dafür sorgen, dass auch den Rentnern der Zukunft eine auskömmliche Rente garantiert wird.“

AfD: Extreme steuerliche Ungleichbehandlung

Einen eigenen Antrag (21/1620) zu dem Thema hatte die AfD-Fraktion beigesteuert. Darin geht es im Kern auch um einen steuerfreien Hinzuverdienst, der aber nicht für 24.000 Euro wie bei der Aktivrente, sondern nur für 12.000 Euro, dafür aber für alle Senioren, gelten soll. 

Gerrit Huy (AfD) verteidigte diesen Ansatz als „angemessen und gerecht“, wohingegen die Union völlig verlernt habe, Maß zu halten. Sie kritisierte den „unfassbar hohen Steuerfreibetrag“ und die „extreme steuerliche Ungleichbehandlung von Jung und Alt“ im Aktivrentengesetz. Außerdem könne es dafür sorgen, dass ältere Arbeit jüngere Arbeit in Betrieben verdränge, das dürfe aber nicht das Ergebnis sein, warnte sie.

Grüne: Die Fachkräftelücke liegt bei 400.000

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Sascha Müller „Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut klingen“. Während die Koalition davon ausgehe, mit der Aktivrente 180.000 Arbeitsplätze zu erhalten, gingen andere Schätzungen nur von einem Potenzial von 30.000 aus. 

Tatsächlich würden durch den demografischen Wandel aber eine jährlich 400.000 Arbeitskräfte fehlen, rechnete er vor und verwies auf „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ des Entwurfs (mehr dazu im Interview auf Seite 2).

Linke: Regierung interessiert sich nicht für Altersarmut

Einen großen Bogen spannte auch Sören Pellmann (Die Linke), konzentrierte sich dabei aber vor allem, mehr als andere Redner, auf das Problem der Altersarmut. „Jeder fünfte Redner lebt unterhalb der Armutsquote. Das ist das Ergebnis der Agenda 2010, die die Union nun mit einer Agenda 2030 noch toppen will“, kritisierte er. 

Das Märchen von der Unbezahlbarkeit des Sozialsystems „ist und bleibt ein Märchen“; Fakt sei, dass  der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt seit Jahren stabil sei, so Pellmann.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vor. Sie soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit würden laut Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet. Mit der Aktivrente werde belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.

Begünstigt sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters sein, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Selbstständige und Beamte werden von der Regelung nicht erfasst. Die Begünstigung soll unabhängig davon sein, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Die Steuerfreiheit werde auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben. Somit will die Regierung Fehlanreize vermeiden. Die Regelung soll durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize schaffen. Die Steuerfreistellung erfolgt durch den Arbeitgeber mit dem Lohnsteuerabzug. 

Laut Statistischem Bundesamt gibt es knapp 672 000 mehr als geringfügig Beschäftigte im Alter von 65 Jahren und älter. Unter der Annahme, dass 25 Prozent dieser sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch ab dem Regelrenteneintrittsalter von 67 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt oder durch die Aktivrente dazu angeregt wird, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen, wird mit 168.000 „Aktivrentnern“ gerechnet.

Stellungnahme des Bundesrates

Eine kleine Änderung beim Gesetzentwurf zur Aktivrente dürfte aus der Stellungnahme des Bundesrates (21/2984) erfolgen. So bitten die Länder darum, eine Regelung zu prüfen, derzufolge Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zu. 

Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion fordert höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuerrechts vorlegen, „der für Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen neuen Steuerfreibetrag für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 12.000 Euro jährlich vorsieht“, fordern die Abgeordneten. (che/bal/hau/14.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

© SPD/ Maximilian König

Klingbeil, Lars

Bundesminister der Finanzen

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Lukas Becker

Pellmann, Sören

Die Linke

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Diana Zimmer

Diana Zimmer

© Diana Zimmer/ AfD Landesverband Baden-Württemberg

Zimmer, Diana

AfD

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Prof. Dr. Matthias Hiller

Prof. Dr. Matthias Hiller

© Matthias Hiller/ Tobias Koch

Hiller, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

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Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Prof. Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

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Sarah Vollath

Sarah Vollath

© Sarah Vollath/ Christian Pauling

Vollath, Sarah

Die Linke

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Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Marvi, Parsa

SPD

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Christian Douglas

Christian Douglas

© Christian Douglas/ AfD Hessen

Douglas, Christian

AfD

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Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

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Christian Douglas

Christian Douglas

© Christian Douglas/ AfD Hessen

Douglas, Christian

AfD

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Oliver Pöpsel

Oliver Pöpsel

© Oliver Pöpsel/ Oliver Radkau

Pöpsel, Oliver

CDU/CSU

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Heiko Hain

Heiko Hain

© Heiko Hain

Hain, Heiko

CDU/CSU

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Anne Zerr

Anne Zerr

© Anne Zerr/ Gerlinde Trinkhaus

Zerr, Anne

Die Linke

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Heiko Hain

Heiko Hain

© Heiko Hain

Hain, Heiko

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/1620 - Antrag: Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren - Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen
    PDF | 207 KB — Status: 11.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2673 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    PDF | 314 KB — Status: 07.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2984 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) - Drucksache 21/2673 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 178 KB — Status: 27.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/2673 und 21/1620 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Aktivrentengesetz wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet

Die von der Bundesregierung geplante Aktivrente, mit der ältere Menschen länger im Arbeitsmarkt gehalten werden und dafür einen steuerlichen Freibetrag erhalten sollen, ist von den Sachverständigen in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 1. Dezember 2025, unterschiedlich beurteilt worden. Zum Teil wurden massive Bedenken laut. 

„Gesamtwirkung schwer abzuschätzen“

Die Gesamtwirkung sei schwer abzuschätzen, sagte Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen (Universität Mannheim). Eine Signalwirkung sei möglich, dass es wichtig sei, lange am Arbeitsmarkt beteiligt zu sein, erklärte sie zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz, 21/2673). Danach sollen Rentner bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Das soll aber nicht für Selbstständige oder Beamte gelten. Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“ (21/1620), der Steuerfreibeträge für alle arbeitenden Rentner fordert. 

Laut Bucher-Koenen sind die Erhöhung des Rentenalters und Abschaffung von Frühverrentungsregelungen Möglichkeiten, das Erwerbspotenzial besser zu nutzen. Bei Fördermaßnahmen wie der Aktivrente sei das aber viel schwerer abzuschätzen. Es könne zu Mitnahmeeffekten kommen. Grundsätzlich sei die steuerliche Möglichkeit aber positiv zu sehen. Insgesamt könne die Aktivrente einen positiven Impuls setzen. 

„Große Chancen auf höheres Erwerbspotenzial“

Dr. Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertete die Aktivrente positiv. Es gebe große Chancen, das Erwerbspotenzial zu erhöhen. Aus Sicht der Wirtschaft sei das richtig. Die Unternehmen würden händeringend Fachkräfte suchen. Er empfahl, die Arbeitgeber von der Zahlung von Sozialbeiträgen zu entlasten, denen keine Leistungen für Arbeitnehmer gegenüberstehen. 

Prof. Dr. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erklärte, für die fiskalischen Auswirkungen sei entscheidend, wie viele Menschen zusätzlich arbeiten würden und wie groß das Arbeitsvolumen sei. Das sei schwer abschätzbar. Eine Befragung habe ein Potenzial von 25.000 bis 33.000 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten ermittelt. 

Andererseits seien 410.000 Personen bereits heute ab der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt, von denen knapp die Hälfte mehr als 2.000 Euro im Monat verdiene. Dadurch entstünden Mitnahmeeffekte, deren Umfang Weber auf 2,2 Milliarden Euro im Jahr bezifferte. Um die Mitnahmekosten auszugleichen, seien insgesamt deutlich über 100.000 zusätzliche Beschäftigte notwendig. 

„Größere Vorteile für Höherverdienende“

Höherverdienende hätten durch den geplanten Freibetrag erhebliche größere Vorteile als Geringerverdienende, kritisierte Prof. Dr. Simon Kempny (Universität Bielefeld), der dies als „grob sozialstaatswidrig“ und als nicht verfassungsgemäß bezeichnete. Wenn Subventionen verteilt würden, dürften diese nicht mit dem Einkommen steigen. 

Kempny erklärte zur unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen, das könne beim Bundesverfassungsgericht ein „großes Prozessrisiko“ werden. Er kritisierte auch die steuerliche Ungleichbehandlung von Personen unterhalb und oberhalb der Regelarbeitszeitgrenze. 

„Sonderausgaben müssen abziehbar bleiben“

Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine lehnte den Vorschlag des Bundesrates ab, den Abzug von Werbungskosten erst oberhalb des neuen Steuerfreibetrages zuzulassen. Damit käme der Werbungskostenfreibetrag faktisch nicht mehr zur Anwendung. Auch Sonderausgaben müssten abziehbar bleiben.

In der Stellungnahme der Lohnsteuerhilfevereine heißt es, es sei von zentraler Bedeutung, dass die Aktivrente gleichmäßig für Arbeitnehmer sowie Selbstständige gelte. Eine einseitige Begünstigung abhängig Beschäftigter wäre nicht gerechtfertigt und würde dem Grundsatz der Gleichbehandlung zuwiderlaufen. 

„Vorhaben ist in der Praxis umsetzbar“

Boris Kurczinski von der Bundessteuerberaterkammer sagte, das Abstellen auf die Regelaltersgrenze bei der Aktivrente sei in der Bearbeitung leicht nachzuvollziehen. Der Steuerfreibetrag sei leicht zu handhaben. Das Vorhaben der Koalition sei in der Praxis umsetzbar. Steuersystematisch wäre es aber richtiger, den Progressionsvorbehalt anzuwenden. Dieser Auffassung schloss sich der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine an. 

Prof. Dr. Martin Brussig (Universität Duisburg-Essen) erklärte, die Alterserwerbstätigkeit sei in den letzten Jahren ohnehin stark gestiegen. Viele Menschen hätten aber die Anhebung der Altersgrenzen nicht mitgehen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden seien. Wer die Erwerbstätigkeit im Alter steigern wolle, müsse erst für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. So lasse sich ein Potenzial von Hunderttausenden erschließen und nicht nur von einigen Zehntausend, wie das bei der Aktivrente erwartet werde. 

s gebe auch erhebliche Unterschiede zwischen den Branchen. So gebe es im öffentlichen Dienst viele ältere Beschäftigten, aber eine Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus sei wegen der Tarifverträge schwer möglich. 

„Teure Maßnahme für ein begrenztes Volumen“ 

Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund sagte, es würden nur sehr wenige Arbeitnehmer Angebote von Arbeitgebern bekommen, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Wer das ändern wolle, müsse ein sehr dickes Brett bohren. 

Es gebe sehr viel größere Potenziale vor der Regelaltersgrenze wie Erwerbsgeminderte oder Arbeitslose. Dort könnten wesentlich mehr Fachkräfte für Jahrzehnte gewonnen werden. Die Aktivrente sei eine sehr teure Maßnahme für ein sehr begrenztes Volumen. (hle/02.12.2025)

Dokumente

  • 21/1620 - Antrag: Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren - Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen
    PDF | 207 KB — Status: 11.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2673 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    PDF | 314 KB — Status: 07.11.2025
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Tagesordnung

  • TO Aktivrentengesetz

Sachverständigenliste

  • SV-Liste Aktivrentengesetz

Stellungnahmen

  • Brussig, Prof. Dr. Martin, Universität Duisburg-Essen
  • Bucher-Koenen, Prof. Dr. Tabea, Universität Mannheim
  • Bundessteuerberaterkammer
  • Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutsche Industrie- und Handelskammer (Acht Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft)
  • Kempny, Prof. Dr. Simon LL.M (UWE Bristol), Universität Bielefeld
  • Weber, Prof. Dr. Enzo, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Weitere Informationen

  • Finanzen

Herausgeber

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-aktivrente-1123118

Stand: 14.01.2026