Entwurf des Aktivrentengesetzes kontrovers diskutiert
Die Bundesregierung will mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg bringen. Ihren Gesetzentwurf „zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz, 21/2673, 21/2984) hat der Bundestag erstmals am Freitag, 14. November 2025, beraten. Auf der Tagesordnung stand außerdem ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen“ (21/1620). Beide Vorlagen wurden nach der einstündigen Debatte dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Verdienst von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten wollen, steuerlich zu begünstigen: Bis zu 2.000 Euro im Monat sollen demnach steuerfrei dazu verdient werden können. Das soll, nach den bisherigen Plänen, aber nicht für Selbständige oder Beamte gelten. Das Ziel der Bundesregierung: Das Problem des Fachkräftemangels in den Griff zu kriegen. Ob das mit der Aktivrente gelingen kann, daran gibt es jedoch noch erhebliche Zweifel – auch außerhalb des Parlaments. Diesen Zweifeln zu begegnen, war deshalb ein Hauptanliegen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und der Redner und Rednerinnen der Regierungsfraktionen.
Union: Wie versuchen es wenigstens!
So wandte sich etwa Fritz Güntzler (CDU/CSU) direkt an die Kritiker außerhalb des Parlaments, an die „Volkswirtschaftler“, und erwiderte ihnen: „Lassen Sie es uns doch erstmal versuchen.“ Er verteidigte die Begrenzung auf abhängig Beschäftigte, denn „wir wollten jetzt etwas ändern, schnell reagieren“.
Eine Lösung für Alle, hätte zu lange gedauert, sei aber in der Zukunft auch nicht ausgeschlossen, denn in zwei Jahren werde das Gesetz evaluiert, sagte er.
SPD: Aktivrente allein löst nicht das Problem
Frauke Heiligenstadt (SPD) stellte klar, dass die Koalition sehr wohl wisse, dass mit der Aktivrente allein das Fachkräfteproblem nicht gelöst werde. Deshalb arbeite sie auch mit Hochdruck daran, das Arbeitskräftepotenzial von Frauen und Migranten stärker zu heben.
Die Abgeordneten von Union und SPD bemühten sich, zu betonen, dass die Aktivrente nur ein Baustein von vielen ist, mit dem die Koalition die Rente reformieren und das wirtschaftliche Wachstum ankurbeln wolle.
Minister: Wir dürfen keinen Generationenkonflikt herbeireden
Auch Bundesfinanzminister Klingbeil spannte den großen Bogen: „Wir sehen die Bedürfnisse und Rechte derjenigen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben.“ Haltelinie, Betriebsrente und Aktivrente seien noch nicht das Ende. Die Rentenkommission werde für die Zukunft auch die Frage nach Lösungen beantworten, die „keinen Generationenkonflikt“ erzeugen.
Aber: „Wir dürfen diesen Generationskonflikt jetzt auch nicht herbeireden!“, warnte der Minister und versprach: „Wir werden dafür sorgen, dass auch den Rentnern der Zukunft eine auskömmliche Rente garantiert wird.“
AfD: Extreme steuerliche Ungleichbehandlung
Einen eigenen Antrag (21/1620) zu dem Thema hatte die AfD-Fraktion beigesteuert. Darin geht es im Kern auch um einen steuerfreien Hinzuverdienst, der aber nicht für 24.000 Euro wie bei der Aktivrente, sondern nur für 12.000 Euro, dafür aber für alle Senioren, gelten soll.
Gerrit Huy (AfD) verteidigte diesen Ansatz als „angemessen und gerecht“, wohingegen die Union völlig verlernt habe, Maß zu halten. Sie kritisierte den „unfassbar hohen Steuerfreibetrag“ und die „extreme steuerliche Ungleichbehandlung von Jung und Alt“ im Aktivrentengesetz. Außerdem könne es dafür sorgen, dass ältere Arbeit jüngere Arbeit in Betrieben verdränge, das dürfe aber nicht das Ergebnis sein, warnte sie.
Grüne: Die Fachkräftelücke liegt bei 400.000
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Sascha Müller „Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut klingen“. Während die Koalition davon ausgehe, mit der Aktivrente 180.000 Arbeitsplätze zu erhalten, gingen andere Schätzungen nur von einem Potenzial von 30.000 aus.
Tatsächlich würden durch den demografischen Wandel aber eine jährlich 400.000 Arbeitskräfte fehlen, rechnete er vor und verwies auf „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ des Entwurfs (mehr dazu im Interview auf Seite 2).
Linke: Regierung interessiert sich nicht für Altersarmut
Einen großen Bogen spannte auch Sören Pellmann (Die Linke), konzentrierte sich dabei aber vor allem, mehr als andere Redner, auf das Problem der Altersarmut. „Jeder fünfte Redner lebt unterhalb der Armutsquote. Das ist das Ergebnis der Agenda 2010, die die Union nun mit einer Agenda 2030 noch toppen will“, kritisierte er.
Das Märchen von der Unbezahlbarkeit des Sozialsystems „ist und bleibt ein Märchen“; Fakt sei, dass der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt seit Jahren stabil sei, so Pellmann.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vor. Sie soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit würden laut Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet. Mit der Aktivrente werde belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.
Begünstigt sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters sein, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Selbstständige und Beamte werden von der Regelung nicht erfasst. Die Begünstigung soll unabhängig davon sein, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Die Steuerfreiheit werde auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben. Somit will die Regierung Fehlanreize vermeiden. Die Regelung soll durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize schaffen. Die Steuerfreistellung erfolgt durch den Arbeitgeber mit dem Lohnsteuerabzug.
Laut Statistischem Bundesamt gibt es knapp 672 000 mehr als geringfügig Beschäftigte im Alter von 65 Jahren und älter. Unter der Annahme, dass 25 Prozent dieser sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch ab dem Regelrenteneintrittsalter von 67 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt oder durch die Aktivrente dazu angeregt wird, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen, wird mit 168.000 „Aktivrentnern“ gerechnet.
Stellungnahme des Bundesrates
Eine kleine Änderung beim Gesetzentwurf zur Aktivrente dürfte aus der Stellungnahme des Bundesrates (21/2984) erfolgen. So bitten die Länder darum, eine Regelung zu prüfen, derzufolge Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zu.
Antrag der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion fordert höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuerrechts vorlegen, „der für Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen neuen Steuerfreibetrag für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 12.000 Euro jährlich vorsieht“, fordern die Abgeordneten. (che/bal/hau/14.11.2025)