Der Bundestag hat am Freitag, 14. November 2025, erstmals über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“ (21/2708) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung übernimmt die Federführung. Die Linke hatte sie beim Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt, konnte sich bei der Abstimmung aber nicht gegen die Mehrheit der anderen Fraktionen durchsetzen.
Linke: Schluss mit dem Zwei-Klassen-System
Ihre Fraktion fordere seit Jahren echte Rentengerechtigkeit, sagte Sarah Vollath (Die Linke) zu Beginn der Debatte. Deshalb müssten aus ihrer Sicht auch Abgeordnete mit ihrer vollen Diät in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. „Schluss mit dem Zwei-Klassen-System“, forderte Vollath. „Schluss mit den Abgeordnetenprivilegien.“
Es sei schamlos, sich im Bundestag ein komfortables Alterskissen zu basteln, „während draußen Millionen Rentner Pfandflaschen sammeln müssen, um zu überleben“. Das sei kein Sozialstaat, „das ist Heuchelei“, befand Vollath. Mit Blick auf die steigende Altersarmut trotz 45 Jahren Beitragszahlung sagte die Linken-Abgeordnete, müssten Abgeordnete selbst in das System einzahlen, „würden hier im Parlament vielleicht mal einige spüren, was sie mit ihren Kürzungen und Rentenreformen eigentlich anrichten“.
Union: Eine die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung
Der Antrag sei „alter Wein in anderen Schläuchen“, entgegnete Ansgar Heveling (CDU/CSU). Er stimme fast wortgleich mit einer Linken-Initiative aus der 19. Wahlperiode überein. Die Forderung, Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung mit einzubeziehen, klinge auf den ersten Blick nach Gleichheit und Gerechtigkeit, räumte Heveling ein.
Auf den zweiten Blick zeige sich jedoch, dass sie den besonderen verfassungsrechtlichen Status des Abgeordnetenmandats verkenne und in der Konsequenz zu neuen Ungerechtigkeiten führen würde, befand der Unionsabgeordnete. Laut Grundgesetz hätten Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Diese Entschädigung betreffe nicht nur die Zeit als aktive Abgeordnete, „sondern auch die Zeit der Versorgung nach dem Mandat“, sagte Heveling.
AfD: Am Ende steht die Einheitsrente
Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) erinnerte daran, dass auch ihre Fraktion schon einen Antrag mit dem Ziel der Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung vorgelegt habe. Dieser sei jedoch niedergemacht worden, obgleich es doch auch bei der SPD und Teilen der Union Sympathien für diese Zielstellung gebe. Die Bürger hätten aber die Nase voll von „parteitaktischen Reinheitsgeboten“, sagte Schielke-Ziesing.
Den Antrag der Linksfraktion bewertete sie als den „üblichen sozialistischen Käse“. Darin finde sich nicht nur die Forderung nach einer Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenze für alle. Die Linksfraktion wolle auch noch höhere Renten kürzen. „Mit anderen Worten: Erst wenn alle gleich arm sind, sind Sie zufrieden.“ Am Ende dessen stehe dann die Einheitsrente, sagte die AfD-Abgeordnete.
SPD: Rentensystem vom Kopf auf die Füße stellen
Er glaube nicht, dass diese Debatte dem Bundestag besonders guttut, sagte Jens Peick (SPD). „Stützen wirklich 630 Beitragszahler mehr das System“, fragte er. Viel wichtiger sei es, das gesamte Rentensystem „vom Kopf auf die Füße zu stellen“. Aus Sicht der SPD ist ein Rentensystem fairer und gerechter, wenn Alle einzahlen, betonte Peick. Aktuell sei es aber so, dass Beamte eine Pension erhielten, Abgeordnete eine Altersentschädigung und viele Selbstständige aktuell gar keine Versicherungspflicht hätten. „Das wollen wir ändern“, sagte er.
Daher, so der SPD-Abgeordnete weiter, habe Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zu Recht gefordert: „Wir wollen eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen.“ Das Gleiche wolle die SPD für die Krankenversicherung. „Wir nennen das Bürgerversicherung“, sagte Peick.
Grüne: Die Union schürt Unsicherheit und Angst
Die Union schüre derzeit mit Aussagen über unsichere Renten und der Forderung nach einer längeren Lebensarbeitszeit Unsicherheit und Angst „insbesondere bei kleinen und mittleren Einkommen“, sagte Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen). Gleichzeitig verweigere sie sich der Einbeziehung großer Vermögen und großer Kapitaleinkünfte in die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Das sei nichts anderes als „Klassenkampf von oben“, befand der Grünen-Abgeordnete.
Die Diskussion um die Verbreiterung der Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenversicherung sei richtig. Sämtliche Berufsgruppen müssten dabei in den Blick genommen werden. „Dazu gehören auch, aber längst nicht nur, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages“, sagte Limburg.
Antrag der Linken
Die Fraktion fordert in ihrem Antrag, dass der Bundestag eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einrichtet, um von der kommenden Wahlperiode an die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Spätestens ab Frühjahr 2029 sollen die Abgeordneten auf ihre Abgeordnetenentschädigung („Diäten“) Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe des halben Beitragssatzes zahlen. Die verbleibende Hälfte, der sogenannte Arbeitgeberanteil, solle vom Bundestag für die Abgeordneten an die jeweiligen Rentenversicherungsträger abgeführt werden. Aus Gründen des Vertrauensschutzes solle sichergestellt werden, dass bis zum Ende der laufenden Wahlperiode erworbene Ansprüche auf Altersentschädigung unverändert erhalten bleiben.
Zugleich will die Fraktion den Abgeordneten ab der kommenden Wahlperiode ermöglichen, über den Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen (VBLU) nach denselben Regeln Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung zu erwerben, „die heute schon für ihre persönlichen Mitarbeitenden gelten“.
Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung bis zum 1. Januar 2028 schrittweise zu verdoppeln und ab dem 1. Juli 2026 eine „Beitragsäquivalenzgrenze“ in der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen. Durch diese sollen Rentenansprüche über dem Entgeltpunktewert, der dem einer doppelten Standardrente entspricht (90 Entgeltpunkte), ab dieser Grenze „im höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße dauerhaft und unbefristet abgeflacht“ werden.
Zur Ermittlung der Entgeltpunkte oberhalb der Beitragsäquivalenzgrenze solle ein neuer Zugangsfaktor eingeführt werden, der bei Rentenbeginn alle Entgeltpunkte, die in der Summe 90 überschreiten, halbiert und so darauf berechnete Renten abflacht.
Ausgleich durch betriebliche Altersversorgung
Die Fraktion verweist darauf, dass die höchstmögliche Altersversorgung für einfache Abgeordnete aktuell auf 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, also derzeit 7.691,75 Euro brutto, begrenzt ist und erst nach 26 Jahren Zugehörigkeit zum Bundestag erreicht wird. Den Abgeordneten würde ihre Altersversorgung durch die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung um bis zu 73,6 Prozent gekürzt werden, schreibt die Fraktion.
Die Möglichkeit, freiwillig Ansprüche über die betriebliche Altersversorgung ihrer persönlichen Mitarbeitenden zu denselben Konditionen erwerben zu können, würde für „einen gewissen Ausgleich“ sorgen, schreiben die Abgeordneten. Allerdings würden die Abgeordneten dazu auch weitere Beiträge aus ihrer Abgeordnetenentschädigung leisten müssen. Im Ergebnis würden die Abgeordneten zu denselben oder sehr ähnlichen Bedingungen Alterssicherungsansprüche erwerben „wie viele Millionen ihrer Wählerinnen und Wähler“, heißt es in dem Antrag. (hau/vom/14.11.2025)