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Inneres

Einbürgerung nach drei Jahren soll abgeschafft werden

Die Bundesregierung will die im Rahmen der jüngsten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geschaffene Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren wieder abschaffen. Der Bundestag hat am Freitag, 27. Juni 2025, den dazu vorgelegten Entwurf eines „Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (21/537) in erster Lesung beraten. Beraten wurde auch ein Antrag der Linken. Darin fordert die Fraktion, Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen (21/587). Beide Vorlagen werden nun im federführenden Innenausschuss weiterberaten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Für die Einbürgerung soll künftig generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren zugrunde gelegt werden. Mit der Streichung der „Turboeinbürgerung“ werde der grundlegenden Bedeutung der im Inland zurückgelegten Voraufenthaltszeit als integrativer Einbürgerungsvoraussetzung Nachdruck verliehen, betont die Regierung. Eine nachhaltige Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse benötige Zeit. 

Die für die Anspruchseinbürgerung grundsätzlich erforderliche Voraufenthaltszeit von fünf Jahren trage dem hinreichend Rechnung, „sodass weitere Verkürzungsmöglichkeiten ausgeschlossen sein sollten, nicht zuletzt auch, um das anzustrebende Abstandsgebot zum Aufenthaltsrecht hinreichend zu wahren“, heißt es im Entwurf.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke dringt darauf, Einbürgerungen grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Betroffenen zu ermöglichen. In einem entsprechenden Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zugleich soll die Bundesregierung laut Antrag die Bundesländer bei der Gewährleistung zügiger Einbürgerungsverfahren unterstützen. Der Vorlage zufolge wurde mit dem Ende Juni 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts eine Regelung gestrichen, wonach eine Einbürgerung auch dann erfolgen kann, wenn Betroffene den Bezug sozialer Leistungen „nicht zu vertreten“ haben. Diese Ausnahmeregelung gelte seit der Gesetzesänderung nur noch für die sogenannte „Gastarbeitergeneration“ und „DDR-Vertragsarbeitende“ sowie für in Vollzeit erwerbstätige Menschen, die ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen.

„Nicht erfasst werden damit zum Beispiel behinderte oder dauerhaft kranke Menschen, Pflegende, Menschen in der Altersgrundsicherung, wenn sie nicht als Gast- oder Vertragsarbeitende eingereist sind, sowie Eltern und Alleinerziehende, die wegen der Betreuung minderjähriger Kinder nicht in Vollzeit arbeiten (können oder wollen), und Auszubildende oder Studierende, wenn sie zum Beispiel wegen eines minderjährigen Kindes Sozialleistungen beziehen“, schreibt die Fraktion weiter. Das sei mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und den Diskriminierungsverboten des Grundgesetzes unvereinbar. 

In einem ersten Schritt soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag vorlegen, „mit dem Diskriminierungen beim Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung beseitigt werden“. Dies soll laut Vorlage durch eine gesetzliche Ausnahmeregelung für bestimmte Personengruppen erfolgen, insbesondere für kranke, ältere oder behinderte Menschen, pflegende Angehörige, Eltern oder Alleinerziehende mit Kindern in Teilzeitbeschäftigung sowie Auszubildende und Studierende, „aber auch allgemein für Menschen, die den Bezug sozialer Leistungen nicht zu vertreten haben“. (sto/hau/27.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

Bundesminister des Innern

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Gottfried Curio

Gottfried Curio

© Dr. Gottfried Curio/ Hagen Schnauss

Curio, Dr. Gottfried

AfD

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Hakan Demir

Hakan Demir

© Hakan Demir/ Fionn Grosse

Demir, Hakan

SPD

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Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

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Ferat Koçak

Ferat Koçak

© Ferat Koçak/ Die Linke

Kocak, Ferat

Die Linke

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Dr. Cornell-Anette Babendererde

Dr. Cornell-Anette Babendererde

© Dr. Cornell Babendererde/ Alexander Barwich

Babendererde, Dr. Cornell-Anette

CDU/CSU

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Hanna Steinmüller

Hanna Steinmüller

© Hanna Steinmüller/ Julia Bornkessel

Steinmüller, Hanna

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Cornell-Anette Babendererde

Dr. Cornell-Anette Babendererde

© Dr. Cornell Babendererde/ Alexander Barwich

Babendererde, Dr. Cornell-Anette

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/537 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
    PDF | 232 KB — Status: 23.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/587 - Antrag: Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen ermöglichen
    PDF | 187 KB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/537, 21/587 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Inneres

Einbürgerung erst nach mindestens fünf Jahren Voraufenthaltszeit

Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (21/537, 21/1373, 21/1628 Nr. 26) verabschiedet, mit dem die 2024 eingeführte Möglichkeit der sogenannten „Turboeinbürgerung“ nach einer Aufenthaltszeit von drei Jahren in Deutschland wieder gestrichen werden soll. Für den Regierungsentwurf in einer vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/1634) votierten in namentlicher Abstimmung 450 Abgeordnete, 134 Parlamentarier stimmten gegen die Vorlage. Es gab zwei Enthaltungen. 

Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen ermöglichen“ (21/587). Die Vorlage wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/1634) gegen das Votum der Antragsteller und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Für die Einbürgerung soll künftig generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren zugrunde gelegt werden. Mit der Streichung der Möglichkeit der „Turboeinbürgerung“ soll der „grundlegenden Bedeutung der im Inland zurückgelegten Voraufenthaltszeit als integrativer Einbürgerungsvoraussetzung Nachdruck verliehen“ werden, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. 

Danach wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22. März 2024 unter anderem die für eine Anspruchseinbürgerung erforderliche Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre herabgesetzt. Zugleich wurde den Angaben zufolge die Möglichkeit zu einer weitergehenden Voraufenthaltszeitverkürzung auf bis zu drei Jahre statt zuvor bis zu sechs Jahre bei Nachweis besonderer Integrationsleistungen geschaffen, wenn Kenntnisse der deutschen Sprache der Stufe C 1 GER bestehen und der Lebensunterhalt nachhaltig gesichert ist.

Eine hinreichend lange Voraufenthaltszeit im Inland sei jedoch eine „wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung, durch die eine nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland sichergestellt werden soll“, heißt es in der Vorlage weiter. Dem werde die „Turboeinbürgerung“ nicht gerecht.

Änderungen im Ausschuss

Der Innenausschuss hatte zuvor mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zu dem Regierungsentwurf angenommen. Die damit vorgenommenen Ergänzungen beinhalten unter anderem eine Änderung des Durchführungsgesetzes zum europäischen Einreise-/Ausreisesystem (EES), das am 12. Oktober 2025 in Betrieb gehen soll. 

Im EES werden laut Vorlage der Zeitpunkt und der Ort der Einreise von Drittstaatsangehörigen sowie zu deren Identifikation alphanumerische und biometrische Daten hinterlegt. Mit der Änderung des EES-Durchführungsgesetzes soll den mit der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten betrauten Dienststellen der Landespolizeibehörden Zugriff auf die Daten von EES gewährt werden.

Abgelehnter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke dringt darauf, Einbürgerungen grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Betroffenen zu ermöglichen. In ihrem Antrag forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zugleich sollte die Bundesregierung laut Antrag die Bundesländer bei der Gewährleistung zügiger Einbürgerungsverfahren unterstützen. 

Der Vorlage zufolge wurde mit dem Ende Juni 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts eine Regelung gestrichen, wonach eine Einbürgerung auch dann erfolgen kann, wenn Betroffene den Bezug sozialer Leistungen „nicht zu vertreten“ haben. Diese Ausnahmeregelung gelte seit der Gesetzesänderung nur noch für die sogenannte „Gastarbeitergeneration“ und „DDR-Vertragsarbeitende“ sowie für in Vollzeit erwerbstätige Menschen, die ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen.

„Nicht erfasst werden damit zum Beispiel behinderte oder dauerhaft kranke Menschen, Pflegende, Menschen in der Altersgrundsicherung, wenn sie nicht als Gast- oder Vertragsarbeitende eingereist sind, sowie Eltern und Alleinerziehende, die wegen der Betreuung minderjähriger Kinder nicht in Vollzeit arbeiten (können oder wollen), und Auszubildende oder Studierende, wenn sie zum Beispiel wegen eines minderjährigen Kindes Sozialleistungen beziehen“, so die Fraktion. Das sei mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und den Diskriminierungsverboten des Grundgesetzes unvereinbar. (sto/hau/08.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

Bundesminister des Innern

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Jochen Haug

Jochen Haug

© AfD-Fraktion/ Nick Becker

Haug, Jochen

AfD

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

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Ferat Koçak

Ferat Koçak

© Ferat Koçak/ Die Linke

Kocak, Ferat

Die Linke

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Dr. Cornell-Anette Babendererde

Dr. Cornell-Anette Babendererde

© Dr. Cornell Babendererde/ Alexander Barwich

Babendererde, Dr. Cornell-Anette

CDU/CSU

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Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth/ Hagen Schnauss

Wirth, Dr. Christian

AfD

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Hakan Demir

Hakan Demir

© Hakan Demir/ Fionn Grosse

Demir, Hakan

SPD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/537 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
    PDF | 232 KB — Status: 23.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/587 - Antrag: Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen ermöglichen
    PDF | 187 KB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1373 - Unterrichtung: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - Drucksache 21/537 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 197 KB — Status: 27.08.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1628 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 12. Juni bis 2. September 2025)
    PDF | 184 KB — Status: 11.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1634 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/537, 21/1373, 21/1628 Nr. 26 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/587 - Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen ermöglichen
    PDF | 261 KB — Status: 15.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/537, 21/1373 (Beschlussempfehlung 21/1634 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) in 2. Beratung angenommen
  • namentliche Abstimmung zu 21/537, 21/1373
  • 17:23:49: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 17:44:26: Ende der namentlichen Abstimmung
  • Gesamt: 586 Ja: 450 Nein: 134 Enthaltungen 2
  • Gesetzentwurf angenommen


Beschlussempfehlung 21/1634 Buchstabe b (Antrag 21/587 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-staatsangehoerigkeit-1111756

Stand: 12.11.2025