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Gesundheit

Änderung der Inter­nationalen Gesundheits­vorschriften beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“ (21/1508, 21/1905) in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden. Diese sind laut Bundesregierung das zentrale völkerrechtliche Instrument zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren. In den Gesundheitskrisen der vergangenen Jahre, insbesondere der Covid-19-Pandemie, hätten sich die IGV als teilweise überarbeitungsbedürftig im Hinblick auf die internationale Koordinierung der Reaktion auf eine Pandemie erwiesen, heißt es. Deshalb habe man sich während der 75. Weltgesundheitsversammlung 2022 auf einen umfassenden Arbeitsprozess zur Änderung der IGV geeinigt. Dieser Prozess habe auf den Erkenntnissen der verschiedenen IGV-Prüfungsausschüsse aufgebaut, die das Funktionieren der IGV und der globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur während der Covid-19-Pandemie untersucht haben.

Die Änderungen der IGV betreffen unter anderem die Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“. Des Weiteren geht es um die Aufnahme von „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als Grundsätze der IGV. Ziel ist außerdem die Stärkung der Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Vertragsstaaten bei Gesundheitsschutzmaßnahmen, auch durch Erleichterung des Zuganges zu maßgeblichen Gesundheitsprodukten, sowie die Stärkung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander und Unterstützung der von der WHO koordinierten Schutzmaßnahmen durch die Vertragsstaaten. 

Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/1905) hervorgeht. (hau/09.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()
Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Kippels, Dr. Georg

Parlamentarischer Staatssekretär für Gesundheit

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Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

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Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

()
Stella Merendino

Stella Merendino

© Stella Merendino/ Nico Busse

Merendino, Stella

Die Linke

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Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/1508 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
    PDF | 4 MB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1905 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 - Drucksache 21/1508 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 117 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Yüksel, Serdar (SPD)
  • Überweisung 21/1508, 21/1905 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Unterstützung für Änderun­gen der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Zeit: Montag, 13. Oktober 2025, 11 bis 12.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) werden von Gesundheitsexperten unterstützt. Die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV seien wichtig, um bei einer neuerlichen Gesundheitsnotlage schnell und angemessen reagieren zu können, erklärten Sachverständige am Montag, 13. Oktober 2025, bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) vom 23. Mai 2005 (21/1508, 21/1905), mit dem die Bundesregierung die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung Deutschlands an die IGV schaffen will. 

Pandemische Notlage als neue Alarmstufe

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßte den Ansatz, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und ihre IGV-Regularien als zentrales, völkerrechtlich bindendes Instrument zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsrisiken zu stärken. Ein wesentliches Element der Reform sei die Einführung einer neuen Alarmstufe, der sogenannten pandemischen Notlage. Diese Zwischenstufe ermögliche bereits vor einer Pandemie eine breite Reaktion. 

Zentral sei ferner die Vorgabe, dass bei einem Ereignis die Würde der einzelnen Person gewahrt werden müsse und die Werte „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ zu beachten seien. Die Vorbereitung auf eine Anwendung der IVG erfordere jedoch mehr als eine rein formalistische Anpassung bestehender Gesetze. Sie verlange eine Fortsetzung bereits eingeschlagener Wege zur Verbesserung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und eine Neuausrichtung in den Entscheidungs- und Führungsstrukturen.

„Internationale Versorgungsketten aufrechterhalten“

Ganz ähnlich äußerte sich der Deutsche Caritasverband. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie relevant die Einführung des Begriffs „pandemische Notlage von nationaler Tragweite“ in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) für eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie gewesen sei. 

Mit Blick auf autokratische Regierungen erklärte die Caritas weiter, das mit den neuen IGV-Vorschriften eingeführte Gebot für die WHO, andere Vertragsstaaten zu informieren, sofern ein Vertragsstaat, auf dessen Hoheitsgebiet die Gesundheitsgefahr bestehe, eine Zusammenarbeit ablehne, könne in seiner Auswirkung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Von zentraler Bedeutung sei zudem die Aufrechterhaltung internationaler Versorgungsketten im Pandemiefall. Das gelte für Lebensmittel ebenso wie für Masken oder Impfstoffe.

„Informationsaustausch erforderlich“

Dr. Pedro Alejandro Villarreal Lizárraga von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) erinnerte daran, dass die geänderten IGV von einigen Staaten aus Prinzip abgelehnt würden, darunter die USA, Italien und Argentinien. Dies könne zu Lücken beim Informationsaustausch führen. Damit die WHO ihren Aufgaben wirksam nachkommen könne, sei ein Informationsaustausch sowohl zwischen staatlichen als auch nichtstaatlichen Akteuren erforderlich. 

Daher sollten künftige Bemühungen darauf abzielen, der WHO Daten aus dem Privatsektor weiterzuleiten, soweit das erforderlich sei, um abzuschätzen, welche Kapazitäten für die Entwicklung „maßgeblicher Gesundheitsprodukte“ vorhanden sind.

„Rückgrat der globalen Gesundheitssicherheit“

Der Sozialmediziner und Leiter des Gesundheitsamtes in Frankfurt am Main, Privatdozent Dr. Peter Tinnemann, erklärte, die IGV seien in der Vergangenheit ein entscheidendes Instrument zur Eindämmung von Krankheitsausbrüchen gewesen und bildeten heute das Rückgrat der globalen Gesundheitssicherheit, indem sie die Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten definieren. Befürchtungen, die Nationalstaaten könnten gegenüber der WHO an Souveränität verlieren, seien unbegründet. 

Die Vertragsstaaten übertrügen der WHO keinerlei Befugnis, den nationalen Regierungen Initiativen vorzuschreiben, wie etwa Lockdowns oder Impfpflichten. Die WHO spreche lediglich Empfehlungen aus. Die Vertragsstaaten behielten ihr souveränes Recht, die Gesundheitspolitik nach eigenen Gesetzen zu gestalten. 

Auf diesen Punkt gingen in der Anhörung auch andere Sachverständige wie etwa Villarreal ein, die übereinstimmend deutlich machten, dass die Einzelstaaten durch die IGV nicht in ihrer Souveränität eingeschränkt werden. 

„International abgestimmtes Vorgehen unumgänglich“

Einige Sachverständige erinnerten zugleich daran, dass eine weitere Gesundheitsnotlage jederzeit auftreten kann und ein international abgestimmtes Vorgehen unumgänglich wäre. Prof. Dr. Dr. Till Bärnighausen vom Universitätsklinikum Heidelberg sagte, die nächste Pandemie werde voraussichtlich nicht in Deutschland entstehen, sondern vermutlich eher in Südostasien, Zentralafrika oder im nördlichen Lateinamerika. 

Je schneller das Problem dann vor Ort definiert werde und Informationen global weitergegeben würden, umso eher sei ein Schutz auch in Deutschland möglich. Die Macht der WHO sei die Expertise und die globale Normsetzung, die WHO greife aber nicht exekutiv in die Souveränität eines Landes ein.

Jährlich rund 400 Risikosignale bei der WHO

Ein Sprecher des Verbandes Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) sagte in der Anhörung, jährlich gingen bei der WHO rund 400 Risikosignale von möglichen grenzüberschreitenden Infektionsproblemen ein. 

Diese Hinweise würden von der WHO bewertet, kommuniziert und mit internationalen Fachleuten besprochen. Dafür sei die WHO unabdingbar. Das mache auch deutlich, wie sehr der Schutz in Deutschland davon abhänge, dass es solche internationalen Strukturen gebe.

„Problematischer Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung“

Nach Ansicht des einzelsachverständigen Rechtsanwalts Philipp Kruse hat die WHO während der Corona-Pandemie auch auf problematische Weise Einfluss genommen auf die öffentliche Wahrnehmung. Zudem würden bis heute keine Anstrengungen unternommen, der möglichen menschengemachten Ursache der Pandemie auf den Grund zu gehen. 

Ein weiteres Problem sei der große Anteil an freiwilligen Beiträgen für die WHO mit einer Zweckbindung der Sponsoren. Es liege auf der Hand, dass hier Einfluss genommen werden könne. Die Zweckbindung werde aber nicht offengelegt und sollte überprüft werden. (pk/13.10.2025)

Dokumente

  • 21/1508 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
    PDF | 4 MB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1905 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 - Drucksache 21/1508 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 117 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 12. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Montag, dem 13. Oktober 2025, 11:00 Uhr - öffentliche Anhörung
  • Ergänzungsmitteilung 12. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Montag, dem 13. Oktober 2025, 11:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • PD Dr. Peter Tinnemann
  • ALM Akkreditierte Labore in der Medizin
  • Deutscher Caritasverband
  • Deutscher Städtetag
  • Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD)
  • Dr. Pedro A. Villarreal
  • VENRO - Verband Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe
  • Global Health Hub Germany
  • Dr. Beate Sibylle Pfeil

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Ja zur Änderung der Internationalen Gesundheits­vorschriften

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005, IGV) vom 23. Mai 2005“ (21/1508, 21/1905) zugestimmt. In namentlicher Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete für und 131 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/2602). 

Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden. Diese sind laut Bundesregierung das zentrale völkerrechtliche Instrument zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren. 

In den Gesundheitskrisen der vergangenen Jahre, insbesondere der Covid-19-Pandemie, hätten sich die IGV als teilweise überarbeitungsbedürftig im Hinblick auf die internationale Koordinierung der Reaktion auf eine Pandemie erwiesen, heißt es. Deshalb habe man sich während der 75. Weltgesundheitsversammlung 2022 auf einen umfassenden Arbeitsprozess zur Änderung der IGV geeinigt. Dieser Prozess habe auf den Erkenntnissen der verschiedenen IGV-Prüfungsausschüsse aufgebaut, die das Funktionieren der IGV und der globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur während der Covid-19-Pandemie untersucht haben.

Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“

Die Änderungen der IGV betreffen unter anderem die Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“. Des Weiteren geht es um die Aufnahme von „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als Grundsätze der IGV. 

Ziel ist außerdem die Stärkung der Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Vertragsstaaten bei Gesundheitsschutzmaßnahmen, auch durch Erleichterung des Zuganges zu maßgeblichen Gesundheitsprodukten, sowie die Stärkung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander und Unterstützung der von der WHO koordinierten Schutzmaßnahmen durch die Vertragsstaaten. (hau/06.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()
Sascha van Beek

Sascha van Beek

© Sascha van Beek / Niclas Brosthaus (Tonic)

Beek, Sascha van

CDU/CSU

()
Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

()
Serdar Yüksel

Serdar Yüksel

© Landtag NRW

Yüksel, Serdar

SPD

()
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

()
Julia-Christina Stange

Julia-Christina Stange

© Julia-Christina Stange/ Foto Rimbach, Mainz

Stange, Julia-Christina

Die Linke

()
Prof Dr. Hans Theiss

Prof. Dr. Hans Theiss

© Prof Dr. Hans Theiss/ Wilfried Wulff

Theiss, Prof. Dr. Hans

CDU/CSU

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/1508 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
    PDF | 4 MB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1905 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 - Drucksache 21/1508 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 117 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2602 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1508, 21/1905 - Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005
    PDF | 632 KB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 21/2602 (Gesetzentwurf 21/1508, 21/1905)
  • 21:43:59: Beginn der Abstimmung
  • 22:05:43: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 559 Ja: 428 Nein: 131 Enthaltungen 0


Gesetzentwurf 21/1508, 21/1905 (Beschlussempfehlung 21/2602 Gesetzentwurf annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-internationale-gesundheitsvorschrift-1111818

Stand: 09.11.2025