Bundestag debattiert über die Erbschaftsteuer
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, über die Erbschaftsteuer debattiert. Grundlage der Aussprache waren ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“ (21/627) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – Unsystematische Ausnahmen bei Erbschaft-/Schenkungsteuer und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen“ (21/2028). Beide Vorlagen überwiesen die Abgeordneten im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse. Federführend bei den weiteren Beratungen wird der Finanzausschuss sein.
Antrag der Linken
Die Fraktion fordert, die Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes abzuschaffen. Ferner sollen die Steuervergünstigungen in den Paragrafen 13a bis d sowie 19a beseitigt werden.
Bei Erbschaften und Schenkungen handelt es sich aus Sicht der Abgeordneten um leistungslose Einkommen, die deutlich geringer als Arbeitseinkommen besteuert würden. „Die Hälfte des bestehenden Vermögens wird durch Erbschaften und Schenkungen erworben“, heißt es in dem Antrag. Durch Steuervermeidung werde die für Demokratie und Wirtschaft schädliche Vermögenskonzentration noch weiter erhöht. Strukturelle Umgehungsmöglichkeiten müssten abgeschafft und stattdessen großzügigere Stundungsregeln für die Begleichung der Erbschaftsteuerzahlung als im Status quo geschaffen werden.
Antrag der Grünen
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen will die Verschonung von Erbschaften im Bereich der Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro streichen. Der Antrag sieht auch ein Ende der „de facto Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten“ vor. Für große Betriebsvermögen sollen künftig statt der Verschonungsbedarfsprüfung „flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten“ gelten, „die eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet“.
Darüber hinaus befasst sich die Vorlage mit weiteren Aspekten der Immobilienbesteuerung sowie der „organisierten Steuerhinterziehung, wie Cum/Cum“. (bal/hau/08.10.2025)