Entwurf zu Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erörtert
Der Bundestag hat am Freitag, 6. Juni 2025, erstmals über eine Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (21/328) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Der Gesetzentwurf regelt die Umsetzung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Er implementiert EU-Verordnungen, die Direktzahlungen an Landwirte vorsehen, um deren Einkommen zu unterstützen und die Landwirtschaft nachhaltig zu fördern. Im Wesentlichen sieht er eine Verschiebung der Einführung neuer Öko-Regelungen um zwölf Monate vor.
Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, es habe sich gezeigt, dass für die Einführung zweier im Jahr 2024 ergänzter Öko-Regelungen einschließlich finanzieller Mittel zu ihrer Finanzierung für die Jahre 2026 und 2027 ein längerer Vorlauf benötigt werde. (ste/mis/06.06.2025)