Geschäftsordnung
Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Dienstag, 24. Juni 2025, ohne Aussprache den Einspruch des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner gegen einen ihm in der Plenarsitzung am 6. Juni 2025 erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Für die Zurückweisung stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen die AfD.
Brandner hatte geschrieben, Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour habe ihm während des Tagesordnungspunkts 22 „Aussetzung des Familiennachzugs“ für die Verwendung des Begriffs „Syndikatsparteien“ den Ordnungsruf erteilt. Der ihm erteilte Ordnungsruf sei rechtswidrig, da der Begriff „Syndikat“ keinerlei „herabsetzende oder verächtlichmachende Bedeutung“ enthalte, heißt es in dem Einspruchsschreiben. (ste/24.06.2025)