Atomtransporte aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ (21/586) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.
Antrag der Linken
Konkret fordert die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben wird“. Außerdem solle sie sich für eine Verständigung mit allen Betroffenen und Beteiligten aus den Ministerien, den involvierten Unternehmen und der Umweltverbände in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Diese Verständigung müsse „Sicherheit und gesellschaftliche Unterstützung der Vereinbarungen zur Zukunft der AVR-Castoren“ ermöglichen sowie unnötige Atomtransporte vermeiden.
Weiter verlangen die Abgeordneten, dass jede Maßnahme „gemeinsam wie bisher finanziell im Verhältnis 70 zu 30 von Bund und Land getragen wird“. Dies solle vor allem mit Blick auf die Bereitstellung der Gelder für einen Zwischenlagerneubau in Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe gelten, heißt es im Antrag.
„Drohende Atomtransporte“
Die Fraktion verweist zur Begründung für ihren Vorstoß auf im Sommer „drohende Atomtransporte“. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dieses hatte im Dezember 2024 die Einlagerung von 152 Castorbehältern mit rund 300.000 hochradioaktiven Brennelementen aus dem ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich im Zwischenlager in Ahaus für zulässig erklärt und damit eine Klage der Stadt Ahaus abgewiesen.
Sollte nun der Transport genehmigt werden, sei mit „152 Schwerlasttransportern mit bestrahlten Brennelementen auf den Straßen und Brücken Nordrhein-Westfalens“ zu rechnen, heißt es im Antrag. Da pro Sattelzug nur ein Castorbehälter befördert werden könne, müsse von einer Gesamtdauer der Transporte von zwei Jahren ausgegangen werden.
Die sicherheitspolitische Begründung der „gefährlichen Castor-Transporte quer durch NRW“ sei jedoch bereits 2022 entfallen, schreibt die Linksfraktion, seit feststehe, dass der Standort Jülich – entgegen früheren Annahmen – doch erdbebensicher sei. Aufgrund kurzfristig nicht zu erbringender Nachweise zur Erdbebensicherheit hatte das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium 2014, nach dem Auslaufen der Genehmigung des bestehenden Behälterlagers in Jülich, eine atomrechtliche Anordnung zur unverzüglichen Räumung ausgesprochen. (sas/26.06.2025)