Haftung von Ministern bei Amtspflichtverletzungen gefordert
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 5. Juni 2025, einen Gesetzentwurf der AfD zur „zur Einführung der Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen“ (21/332) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Innenausschuss.
Gesetzentwurf der AfD
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Bundesministergesetz eine entsprechende Regelung zu verankern. Demnach soll ein Mitglied der Bundesregierung nach einer schuldhaften Verletzung der Amtspflicht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland für den entstandenen Schaden haften. Die Haftung soll laut Entwurf auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein. „Als Vorbild dient das Bayerische Ministergesetz, das die Amtshaftung bei Amtspflichtverletzung schon heute implementiert hat“, führt die Fraktion an.
Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorschlag damit, dass es immer wieder zu staatlichen Fehlentscheidungen komme, „die konkret Entscheidungsträgern zugeordnet werden können und den Steuerzahler viele Millionen oder sogar Milliarden Euro kosten“. Als Beispiele nennt die Fraktion die staatliche Unterstützung für den Batteriehersteller Northvolt, die Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie sowie die Vergabe von 5G-Frequenzen. Weiter heißt es, für Bundesbeamte existiere bereits eine Haftungsregelung in Paragraf 75 des Bundesbeamtengesetzes. Aus Sicht der Fraktion fehle jedoch eine entsprechende Vorschrift im Bundesministergesetz, „um die Privilegierung der Bundesminister gegenüber Beamten und Mitarbeitern zu beenden“. (scr/ste/05.06.2025)