Geschäftsordnung

Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen

Der Bundestag hat am Freitag, 6. Juni 2025, ohne Aussprache den Einspruch des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner gegen einen ihm in der Plenarsitzung am Vortag erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Für die Zurückweisung stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen die AfD.

Brandner hatte geschrieben, Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow habe ihm während des Tagesordnungspunkts 20 „Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen“ für die Verwendung des Begriffs „Syndikatsparteien“ den Ordnungsruf erteilt. Zur Begründung habe Ramelow ausgeführt, dass eine kurze Google-Suche ergeben hätte, der Begriff „Syndikat“ stehe für ein „als geschäftliches Unternehmen getarnter Zusammenschluss von Verbrechern“.

Der ihm erteilte Ordnungsruf sei rechtswidrig, da diese Auslegung des Begriffs „Syndikat“ nicht der üblichen Gepflogenheit entspreche, dass für die in einer Rede eingesetzten Begriffe auch die verwenderfreundlichste Auslegung gewählt wird, heißt es in dem Einspruchsschreiben weiter. Außerdem habe er den Begriff „Syndikatsparteien“ auch im Rahmen seiner Rede zu Tagesordnungspunkt 17 „Anspassungsverfahren der Abgeordnetenentschädigung“ verwendet, ohne dass dies mit einem Ordnungsruf sanktioniert worden wäre. (vom/06.06.2025)