Henning Otte zum neuen Wehrbeauftragten des Bundestages gewählt
Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. Mai 2025, den Abgeordneten Henning Otte (CDU/CSU) zum neuen Wehrbeauftragten gewählt. Grundlage war ein gemeinsamer Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (21/204). In geheimer Wahl votierten 391 Abgeordnete für Otte, 188 Parlamentarier stimmten gegen ihn. Es gab 28 Enthaltungen. Otte ist seit dem Jahr 1994 Mitglied der CDU und seit 2005 Mitglied des Bundestages. Er vertritt den Wahlkreis 44 Celle – Uelzen im Parlament.
Der Wehrbeauftragte wird nach Artikel 45b des Grundgesetzes als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte berufen. Zu seinen Kernaufgaben gehört ferner, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu wachen. Die gewonnenen Erkenntnisse über den inneren Zustand der Bundeswehr hält der Wehrbeauftragte in einem umfassenden Bericht fest, den er einmal jährlich dem Deutschen Bundestag vorlegt. Seit 25. Mai 2020 bekleidete Dr. Eva Högl das Amt der Wehrbeauftragten.
Weitere Wahlen im Bundestag
Darüber hinaus wählten die Abgeordneten auch die Mitglieder des Wahlausschusses für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß Paragraf 6 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Hierzu hatten die Fraktionen eigene Wahlvorschläge vorgelegt (CDU/CSU: 21/205; AfD: 21/206; SPD: 21/207; Bündnis 90/Die Grünen: 21/208; Die Linke: 21/209). Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses durch das Plenum gewählt.
Zudem wurden die Mitglieder kraft Wahl des sogenannten Richterwahlausschusses gewählt. Der Ausschuss ist zuständig für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß Paragraf 5 des Richterwahlgesetzes und setzt sich zur Hälfte aus vom Bundestag gewählten Mitgliedern kraft Wahl und zur Hälfte aus Mitgliedern kraft Amtes zusammen. Die Mitglieder kraft Amtes sind die Landesminister, zu deren Geschäftsbereich die diesem obersten Gerichtshof im Instanzenzug untergeordneten Gerichte des Landes gehören. Für die Wahl hatten alle Fraktionen Wahlvorschläge vorgelegt (CDU/CSU: 21/210; AfD: 21/211; SPD: 21/212; Bündnis 90/Die Grünen: 21/213; Die Linke: 21/214). (ste/21.05.2025)