• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2024
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • 1. Lesung
  • Anhörung
Digitales

EU-Verordnung über europäische Daten-Governance erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance“ (20/13090) erstmals beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Digitales.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die von Daten vorangetriebenen Innovationen brächten sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch der Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile, heißt es in dem Entwurf. Durch vertrauensvollen, fairen Zugang zu geschützten Daten des öffentlichen Sektors könnten mehr Daten genutzt werden. Eine stärkere gemeinsame Verwendung geteilter Daten könne wiederum weitere Nutzeneffekte, auch im Kontext Künstlicher Intelligenz, heben.

Voraussetzung hierfür sei ein Daten-Governance-Rahmen. Mit der EU-Verordnung 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) seien einheitliche Vorschriften geschaffen worden, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung.

Zuständige Behörden benannt

Um die Verpflichtungen aus dem Daten-Governance-Rechtsakt vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, seien gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich, heißt es weiter. Der Gesetzentwurf diene der Durchführung der besagten Verordnung. 

Mit der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) und dem Statistischen Bundesamt würden die zuständigen Behörden benannt. Zudem enthalte der Entwurf EU-rechtlich notwendige Bußgeldvorschriften. (hau/17.10.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

()
Misbah Khan

Misbah Khan

© Misbah Khan/ Nils Leon Brauer

Khan, Misbah

Bündnis 90/Die Grünen

()
Franziska Hoppermann

Franziska Hoppermann

© Franziska Hoppermann/ Tobias Koch

Hoppermann, Franziska

CDU/CSU

()
Barbara Benkstein

Barbara Benkstein

© Barbara Benkstein/Eckhard Kahle

Benkstein, Barbara

AfD

()
Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/13090 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG)
    PDF | 1 MB — Status: 30.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Redder, Dr. Volker (FDP), Kassautzki, Anna (SPD)
  • Überweisung 20/13090 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Digitales

Moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz

Experten haben moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz (DGG) der Bundesregierung geübt, das die nationalen Durchführungsbestimmungen des EU-Data Governance Acts (DGA) regelt. Das ergab eine Anhörung des Digitalausschusses zum DGG (20/13090, 20/13637) am Mittwoch, 13. November 2024, in der mehrere Experten die Hoffnung äußerten, das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu können. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem DGA sollen einheitliche Spielregeln für das Teilen von Daten festgelegt und der Weg zu einem gemeinsamen Datenbinnenmarkt geebnet werden. Mit dem DGG werden die für die Umsetzung in Deutschland zuständigen Behörden, die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Statistische Bundesamt, benannt. Zudem werden europarechtlich notwendige Bußgeldvorschriften und Durchsetzungsbefugnisse festgelegt. 

Während die BNetzA für Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste sowie für die Registrierung datenaltruistischer Organisationen zuständig ist, soll das Statistische Bundesamt als zentrale Informationsstelle ausgebaut werden. Es soll öffentliche Stellen dabei unterstützten, geschützte Daten nutzbar zu machen. 

DGA hat „begrenztes Potenzial zur Veränderung“ 

Aline Blankertz von Structural Integrity, einem digitalpolitischen Kollektiv in der Gründungsphase, das rechtliche, politische und ökonomische Expertise für eine radikal bedürfnisorientierte Digitalpolitik und Datenregulierung versammelt (eingeladen auf Vorschlag der Gruppe Die Linke), sagte, aus Perspektive der Zivilgesellschaft habe der DGA wenig Beachtung gefunden, was nicht erstaunlich sei, da er „begrenztes Potenzial zur Veränderung“ habe. Das DGG gestalte die überschaubaren Freiräume im DGA aus. Es bestehe jedoch eine erhebliche Lücke zwischen dem Ziel einer besseren Nutzung des Potenzials geteilter Daten und den erwarteten Wirkungen des DGA und des DGG. 

Um das Ziel von mehr geteilten Daten zu erreichen, brauche es vielmehr Datenzugangspflichten insbesondere für marktmächtige Digitalkonzerne, ein Transparenzgesetz und eine Stärkung von Open Data, sagte Blankertz.

„DGG gewährleistet solide Durchführung des DGA“

Prof. Dr. Moritz Hennemann vom Institut für Medien- und Informationsrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladen) betonte, dass die Zielsetzung des DGA ausnahmslos zu begrüßen sei. Allerdings setzten die Regelungen zu Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen keine ausreichenden Anreize – daran könne jedoch ein nationales Durchführungsgesetz wenig ändern, betonte Hennemann weiter. Das DGG gewährleiste eine solide Durchführung des DGA, schöpfe allerdings den vorhandenen Spielraum nicht vollständig aus und fülle nicht die Leerstellen, die der DGA produziert habe. Die Bestimmung der zuständigen Behörden sei zweckmäßig, so Hennemann.

Auch Dr. jur. Sarah Rachut vom Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung der Technischen Universität München (eingeladen auf Vorschlag der Vorsitzenden) befand die Vorgaben des DGG als überzeugend. Die Orientierung am Wortlaut des DGA sei zu begrüßen und verhindere Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten. Gleichwohl weise die regulatorische Umsetzung auf EU-Ebene Schwächen auf. Es gebe offene Fragen, etwa im Verhältnis zum Datenschutzrecht. Angesichts dessen werde es entscheidend auf die Anwendung der Normen in der Praxis ankommen, sagte Rachut.

Anreize zum Ausbau von Datenvermittlungsdiensten

Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg vom Rat für Informationsinfrastrukturen (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) wies darauf hin, dass die noch ausstehende nationale Umsetzung des Data Acts mit der Durchführung des DGA abgestimmt werden müsse. Zusätzliche Anreize zum Ausbau von Datenvermittlungsdiensten seien notwendig, sagte die Sachverständige und verwies in diesem Zusammenhang auf Hindernisse wie die Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle und Haftungsrisiken für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen. 

Sie plädierte dafür, dass die vorgesehenen Sanktionen im Verhältnis zum Verstoß stehen sollten, um keine abschreckende Wirkung zu erzeugen. Dies könne dazu führen, dass Einrichtungen von vornherein von der Eintragung als datenaltruistische Organisation absehen, so Lauber-Rönsberg.

Anouk Ruhaak, Data Governance Expert bei Ruhaak Labs (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) sagte, sie gehe davon aus, dass die Auswirkungen der Regulierung minimal sein werden.

Vielzahl an Aufsichtszuständigkeiten

Prof. Dr. Rolf Schwartmann von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion) wies darauf hin, dass es derzeit eine Vielzahl an Aufsichtszuständigkeiten gebe. Als konkretes Problem nannte Schwartmann die Kompetenzzuweisung für die Anmeldung von Datenvermittlungsdiensten an die BNetzA: Hier gebe es einen Dualismus mit der für die Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung zuständigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. 

Der Gesetzgeber müsse hier Klarheit schaffen, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Mit Blick auf die Datenkompetenz stehe es dem nationalen Gesetzgeber frei, Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu erhöhen.

Gesetzgebungsverfahren zügig abschließen

David Schönwerth vom Branchenverband Bitkom (auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladen) verwies darauf, dass die EU-Kommission Ende Mai 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet habe, weil es keine zuständige Behörde für die Durchführung des DGA benannt habe. Aus Sicht des Bitkom müsse das Gesetzgebungsverfahren daher zügig abgeschlossen werden. 

Angesichts der Vielzahl an Digitalrechtsakten sei ein einheitlicher und kompetenter Ansprechpartner, wie er mit der BNetzA gefunden wurde, für die Wirtschaft sehr wichtig.

Praxisgerechte Ausgestaltung von Fristen

Oliver Süme vom Eco – Verband der Internetwirtschaft (auf Vorschlag der FDP-Fraktion eingeladen) sagte, dass sich weite Teile der europäischen Wirtschaft zu einer datengetriebenen und datenbasierten Wirtschaft entwickeln. Gleichzeitig sähen sich die Unternehmen mit einem komplexen Geflecht unterschiedlicher Verordnungen, Rechtsakte und Aufsichtsbehörden konfrontiert. 

Er wies darauf hin, dass attraktive Rahmenbedingungen notwendig seien, um den Betrieb von Datenvermittlungsdiensten zu ermöglichen. Die praxisgerechte Ausgestaltung von Fristen und eine angemessene Balance bei den Sanktionen seien noch zu diskutieren, sagte Süme. (lbr/13.11.2024)

Dokumente

  • 20/13090 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG)
    PDF | 1 MB — Status: 30.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13637 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG) - Drucksache 20/13090 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 173 KB — Status: 06.11.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 75. Sitzung am Mittwoch, dem 13. November 2024, 14:15 Uhr - Öffentliche Anhörung -
  • 75. Sitzung - 1. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste der 75. Sitzung am 13. November 2024 (Öffentliche Anhörung)

Fragenkatalog

  • Fragenkatalog der 75. Sitzung am 13. November 2024 (Öffentliche Anhörung)
  • Fragenkatalog der 75. Sitzung am 13. November 2024 (Öffentliche Anhörung) - englische Übersetzung

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Aline Blankertz zur 75. Sitzung am 13. November 2024 (Öffentliche Anhörung) "DGG"
  • Stellungnahme Prof. Dr. Moritz Hennemann zur 75. Sitzung am 13. November 2024 (Öffentliche Anhörung) "DGG"
  • Stellungnahme des Rats für Informationsinfrastrukturen (RfII) zur 75. Sitzung am 13. November 2024 (Öffentliche Anhörung) "DGG"
  • Stellungnahme Dr. jur. Sarah Rachut zur 75. Sitzung am 13. November 2024 (Öffentliche Anhörung) "DGG"
  • Stellungnahme Anouk Ruhaak zur 75. Sitzung am 13. November 2024 (Öffentliche Anhörung) "DGG" (Englisch)
  • Stellungnahme Prof. Dr. Rolf Schwartmann zur 75. Sitzung am 13. November 2024 (Öffentliche Anhörung) "DGG"
  • Stellungnahme Bitkom e. V. zur 75. Sitzung am 13. November 2024 (Öffentliche Anhörung) "DGG"
  • Stellungnahme Verband der Internetwirtschaft e. V. (eco) zur 75. Sitzung am 13. November 2024 (Öffentliche Anhörung) "DGG"

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Digitales
  • Informationen für Zuhörerinnen und Zuhörer

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2024
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-de-daten-governance-gesetz-1023836

Stand: 30.08.2025