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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2024, einige Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Ruhebezüge des Bundespräsidenten: Einen Entwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (20/11139) überwies das Parlament zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat. Danach soll der Ehrensold ehemaliger Bundespräsidenten auf die Hälfte der Dienstbezüge festgeschrieben werden. Zugleich soll ein ehemaliges Staatsoberhaupt dem Gesetzentwurf zufolge den Anspruch auf die volle Zahlung des Ehrensolds verlieren, wenn es Einkünfte aus privater Tätigkeit erzielt. Im Gegensatz zur jetzigen Regelung sollen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen laut Vorlage zukünftig mit dem Ehrensold verrechnet werden. Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, erhält der Bundespräsident nach dem Ausscheiden aus dem Amt aufgrund politischer Gründe oder Dienstunfähigkeit unmittelbar im Anschluss einen Ehrensold in der vollen Höhe seiner Dienstbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder. Mit dieser Regelung werde „der Bundespräsident a. D. lebenslang unangemessen alimentiert“, schreibt die Fraktion. „Für ein Jahressalär von über 250.000 Euro für pensionierte Personen ohne Funktionen im Staatsdienst bringt das Gros der Bürger zu Recht kein Verständnis auf“, heißt es in der Vorlage weiter. Vorgesehen ist darin eine Staffelung der Bezüge ehemaliger Bundespräsidenten. Danach sollen sie die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder „noch für die auf den Monat des Ausscheidens folgenden drei Monate“ erhalten, anschließend für die Dauer eines Jahres als Übergangsgeld drei Viertel „und von da ab einen Ehrensold in der Höhe der Hälfte der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder“. Dabei soll sich die Höhe des Ehrensoldes um den Betrag des Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens vermindern. 

Afrika: Eine weitere von der AfD-Fraktion eingebrachte Vorlage mit dem Titel „Systemisch integrativer und interessengeleiteter afrikapolitischer Ansatz für Deutschland“ (20/11147) wird federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten. In der Vorlage fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem dazu auf, Außenwirtschafts- und Investitionsförderung, mit der Fokussierung darauf Wertschöpfung in Afrika zu generieren, durch die Beratung und Unterstützung deutscher Unternehmen bei der Errichtung von Betriebsstätten in Afrika und der Förderung der Vernetzung und Beteiligung deutscher Unternehmen an afrikanischen Wirtschaftsunternehmungen, als zentrale Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika zu betreiben.

Solidaritätszuschlag: Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zum sofortigen Ende des Solidaritätszuschlags vorlegen. In ihrem Antrag (20/11149) fordert die AfD-Fraktion ferner, dass „die Abgabenlast für Arbeitnehmer sowie die Steuersätze für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Maß gesenkt werden“. Die Vorlage wird im Finanzausschuss federführend beraten.

Zoll: Ein AfD-Antrag mit dem Titel „Deutsche Landwirtschaft schützen – Zollfreiheiten auf ukrainische Getreide- und Ölsaaten beenden“ (20/11148) wird im Wirtschaftsausschuss federführend beraten. Die AfD-Fraktion fordert, den zollfreien Import ukrainischen Getreides in die Europäische Union zu beenden. Zudem wird gefordert, „vernünftige Einfuhrzölle auf ukrainische Agrarimporte“ zu erheben und Mehrheiten auf EU-Ebene dafür zu suchen, um „einen EU-Beitritt der Ukraine unbedingt zu verhindern“.

Streik: Das Recht auf politischen Streik fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag (20/10746), der im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend beraten wird. Darin schreibt sie, Deutschland sehe sich gesellschaftspolitischen Herausforderungen gegenüber wie einem Krieg in Europa, der Klimakrise, explodierenden Lebensmittel- und Energiepreisen sowie einer zunehmend ungleichen Vermögensverteilung. „Die Frage nach der Zulässigkeit von politischen Streiks in Deutschland gewinnt damit wieder an Gewicht. Der politische Streik ist ein Element kollektiver Selbstbestimmung im Rahmen des repräsentativ legitimierten Staatshandelns“, schreiben die Abgeordneten. Die abhängig Beschäftigten auf diese Weise als Gegengewicht zu den vielfältigen direkten und indirekten Einflussmöglichkeiten der Arbeitgeberseite zu stärken, sei absolut gerechtfertigt, heißt es in dem Antrag weiter.

(irs/eis/25.04.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/10746 - Antrag: Für das Recht auf politischen Streik
    PDF | 148 KB — Status: 20.03.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11139 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten
    PDF | 182 KB — Status: 23.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11147 - Antrag: Systemisch integrativer und interessengeleiteter afrikapolitischer Ansatz für Deutschland
    PDF | 353 KB — Status: 23.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11148 - Antrag: Deutsche Landwirtschaft schützen - Zollfreiheiten für ukrainische Getreide- und Ölsaaten beenden
    PDF | 171 KB — Status: 23.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11149 - Antrag: Abschaffung des Solidaritätszuschlags - Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern
    PDF | 236 KB — Status: 23.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Abgesetzt: Antrag fordert Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Das Wort „Solidaritätszuschlag“ ist neben einem Taschenrechner und einem Textmarker auf einem Steuerbescheid zu sehen.

Die Debatte um den Solidaritätszuschlag wurde von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. (© picture alliance/dpa | Sven Hoppe)

Die AfD-Fraktion fordert die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Ein entsprechender Antrag mit dem Titel „Abschaffung des Solidaritätszuschlags – Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern“ (20/11149) sollte ursprünglich am Freitag, 17. Mai 2024, abschließend im Bundestag beraten werden. Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung des Parlaments wieder abgesetzt. Der Finanzausschuss lehnte den Antrag am 15. Mai gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ab (20/11453).

Antrag der AfD

Der Solidaritätszuschlag sei eine zeitlich unbefristet erhobene Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer nach Artikel 106 Absatz 1 Nummer 6 Grundgesetz, heißt es in dem Antrag. Er sei im Jahr 1995 eingeführt worden, um den Bund bei der Finanzierung des „Aufbaus Ost“ zu unterstützen. Seit dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum 31.Dezember 2019 fehle dem Solidaritätszuschlag eine verfassungsrechtliche Legitimation, weshalb er abzuschaffen sei. 

Aus Sicht der AfD-Fraktion stellt es keine verfassungsrechtlich zulässige Übergangsregelung dar, „dass der Solidaritätszuschlag zum 1. Januar 2020 nur für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen entfallen ist, im Übrigen aber weiter erhoben wird“. (hau/bal/16.05.2024)

Dokumente

  • 20/11149 - Antrag: Abschaffung des Solidaritätszuschlags - Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern
    PDF | 236 KB — Status: 23.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11453 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Klaus Stöber, Albrecht Glaser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/11149 - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern
    PDF | 176 KB — Status: 16.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Forderung nach Ab­schaf­fung des Solidaritäts­zuschlags zurückgewiesen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 5. Juni 2024, die Forderung der AfD-Fraktion nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags zurückgewiesen. Gegen die Annahme eines entsprechenden Antrags mit dem Titel „Abschaffung des Solidaritätszuschlags – Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern“ (20/11149) stimmten auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/11453) in namentlicher Abstimmung 537 Abgeordnete, 62 Parlamentarier votierten für die Annahme der Vorlage.

Ablehnung eines Antrags zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Antrag der AfD

Der Solidaritätszuschlag sei eine zeitlich unbefristet erhobene Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer nach Artikel 106 Absatz 1 Nummer 6 Grundgesetz, heißt es in dem Antrag. Er sei im Jahr 1995 eingeführt worden, um den Bund bei der Finanzierung des „Aufbaus Ost“ zu unterstützen. Seit dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum 31. Dezember 2019 fehle dem Solidaritätszuschlag eine verfassungsrechtliche Legitimation, weshalb er abzuschaffen sei. 

Aus Sicht der AfD-Fraktion stellt es keine verfassungsrechtlich zulässige Übergangsregelung dar, „dass der Solidaritätszuschlag zum 1. Januar 2020 nur für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen entfallen ist, im Übrigen aber weiter erhoben wird“. (bal/hau/05.06.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

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Olav Gutting

Olav Gutting

© Matthias Busse

Gutting, Olav

CDU/CSU

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Marvi, Parsa

SPD

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

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Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

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Christian Leye

Christian Leye

© Christian Leye/Dietrich Hackenberg, lichtbild.org

Leye, Christian

Gruppe BSW

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Carlos Kasper

Carlos Kasper

© Richard Hübner

Kasper, Carlos

SPD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 20/11149 - Antrag: Abschaffung des Solidaritätszuschlags - Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern
    PDF | 236 KB — Status: 23.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11453 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Klaus Stöber, Albrecht Glaser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/11149 - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern
    PDF | 176 KB — Status: 16.05.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 20/11453 (Antrag 20/11149 ablehnen)
  • 19:12:04: Beginn der Abstimmung
  • 19:31:59: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 601 Ja: 539 Nein: 62 Enthaltungen: 0
  • Beschlussempfehlung 20/11453 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-de-solidaritaetszuschlag-1003216

Stand: 29.08.2025