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Finanzen

Erste Lesung des Finanzmarkt­digitalisierungsgesetzes

In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2024, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes (20/10280, Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss die Federführung übernehmen.  

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetzentwurf soll europäisches Recht national umgesetzt werden und unter anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (Kryptomärkte Aufsichtsgesetz - KMAG) geschaffen werden. Eine Reihe von weiteren Gesetzen wird geändert. Mit der Anpassung deutschen Rechts infolge der EU-Verordnung 2023  / 1114 „wird der europäische Markt für deutsche Anbieter geöffnet und die Standortvorteile Deutschlands durch ausgeprägte Erfahrung im Bereich der Kryptoregulierung hinsichtlich Marktneuzugänge realisiert“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies betreffe Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Ahndung von Verstößen gegen die EU-Verordnung.

Infolge der Verordnung 2023/1113 würden die bisherigen europäischen Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet, erklärt die Bundesregierung weiter und schreibt: „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen werden damit - ähnlich wie bei Banküberweisungen - verpflichtet, Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben, zu übermitteln und zugänglich zu machen, um so die Rückverfolgung von Finanzströmen bei Kryptowertetransfers zu erleichtern.“

Ablösung geltender Verordnungen

Die bisherige nationale Kryptowertetransferordnung werde durch unmittelbar geltendes europäische Recht der neuen EU-Geldtransferverordnung abgelöst. Die umsetzungsbedürftigen Teile der Neufassung dieser Verordnung würden nun mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Das gelte auch für die Verordnung 2022 / 2554, die „einen einheitlichen Rahmen für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor“ schaffe. Wesentliche Inhalte dabei seien Vorgaben an die IT-Sicherheit bei beaufsichtigten Unternehmen, Meldepflichten von Sicherheitsvorfällen, Vorgaben für einen verbesserten Informationsaustausch und Vorgaben zur Durchführung simulierter Angriffe auf die IKT-Systeme, sogenannte Penetrationstests.

Aus Sicht der Bundesregierung kommt es mit dem Gesetz „zu einer Rechts- und Verwaltungsvereinfachung durch Bündelung der nationalen Regelungen zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte in einem Aufsichtsgesetz“. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vor, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist. So soll beispielsweise für Insolvenzgerichte die Pflicht entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören. (bal/22.02.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

© Johannes Steiniger/Tobias Koch

Steiniger, Johannes

CDU/CSU

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Lennard Oehl

Lennard Oehl

© Lennard Oehl/ photothek

Oehl, Lennard

SPD

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Jörn König

Jörn König

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

König, Jörn

AfD

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/10280 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    PDF | 1 MB — Status: 07.02.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Redder, Dr. Volker (FDP), Grützmacher, Sabine (B90/Grüne), Zimmermann, Dr. Jens (SPD)
  • Überweisung 20/10280 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarkts beschlossen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. Dezember 2024, eine Initiative der Bundesregierung zur Regulierung des digitalen Finanzmarkts angenommen. Damit will sie europäisches Recht national umsetzen. Für einen entsprechenden Regierungsentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, 20/10280) votierten auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/11178) die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz soll unter anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KryptomärkteAufsichtsgesetz - KMAG) geschaffen werden. Eine Reihe von weiteren Gesetzen wird geändert. Mit der Anpassung deutschen Rechts infolge der EU-Verordnung 2023 / 1114 „wird der europäische Markt für deutsche Anbieter geöffnet und die Standortvorteile Deutschlands durch ausgeprägte Erfahrung im Bereich der Kryptoregulierung hinsichtlich Marktneuzugänge realisiert“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies betreffe Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Ahndung von Verstößen gegen die EU-Verordnung.

Infolge der Verordnung 2023 / 1113 würden die bisherigen europäischen Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet, erklärt die Bundesregierung weiter und schreibt: „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen werden damit – ähnlich wie bei Banküberweisungen – verpflichtet, Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben, zu übermitteln und zugänglich zu machen, um so die Rückverfolgung von Finanzströmen bei KryptowerteTransfers zu erleichtern.“ Die bisherige nationale Kryptowertetransferordnung werde durch unmittelbar geltendes europäische Recht der neuen EU-Geldtransferverordnung abgelöst. 

Die umsetzungsbedürftigen Teile der Neufassung dieser Verordnung würden nun mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Das gelte auch für die Verordnung 2022 / 2554, die „einen einheitlichen Rahmen für die digitale Betriebsstabilität im Finanzsektor“ schaffe. Wesentliche Inhalte dabei seien Vorgaben an die IT-Sicherheit bei beaufsichtigten Unternehmen, Meldepflichten von Sicherheitsvorfällen, Vorgaben für einen verbesserten Informationsaustausch und Vorgaben zur Durchführung simulierter Angriffe auf die IKT-Systeme, sogenannte Penetrationstests.

Aus Sicht der Bundesregierung kommt es mit dem Gesetz „zu einer Rechts- und Verwaltungsvereinfachung durch Bündelung der nationalen Regelungen zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte in einem Aufsichtsgesetz“. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vor, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist. So soll beispielsweise für Insolvenzgerichte die Pflicht entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören. (bal/eis/18.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Lennard Oehl

Lennard Oehl

© Lennard Oehl/ photothek

Oehl, Lennard

SPD

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Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

© Johannes Steiniger/Tobias Koch

Steiniger, Johannes

CDU/CSU

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Sabine Grützmacher

Sabine Grützmacher

© Sabine Grützmacher/Ralf Joost

Grützmacher, Sabine

Bündnis 90/Die Grünen

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Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

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Jörn König

Jörn König

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

König, Jörn

AfD

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Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

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Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/10280 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    PDF | 1 MB — Status: 07.02.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11178 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10280 - Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    PDF | 1 MB — Status: 24.04.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
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Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/10280 (Beschlussempfehlung 20/11178 annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-finanzmarktdigitalisierung-988642

Stand: 30.08.2025