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Recht

Änderung des Deutschen Richter­gesetzes beraten

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sollen künftig zwingend nicht berufen werden dürfen, wenn an ihrer Verfassungstreue Zweifel bestehen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (20/8761) vor, der in der Nacht zum Freitag, 20. Oktober 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Die Bundesregierung will mit der Regelung nach eigenem Bekunden explizit ein politisches Signal senden, da rechte und rechtsextreme Gruppen ihre Anhänger dazu aufrufen würden, sich als Schöffinnen oder Schöffen zu bewerben. Im Anschluss an die erste Lesung wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, besteht auch schon jetzt eine durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Pflicht zur Verfassungstreue für Schöffinnen und Schöffen. „Eine explizite gesetzliche Verankerung macht die Pflicht der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zur Verfassungstreue besser sichtbar und hebt deren besondere Bedeutung ausdrücklich hervor“, heißt es weiter.

Die Ergänzung des Paragrafen 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) um einen zwingenden Berufungsausschlussgrund geht nach Darstellung der Bundesregierung aber über eine „deklaratorische Kodifizierung“ der Rechtsprechung hinaus. Sollte eine Schöffin oder ein Schöffe trotz des Vorliegens des Ausschlussgrundes berufen werden, sei das Gericht im konkreten Einzelverfahren fehlerhaft besetzt, führt die Bundesregierung aus. Damit sei im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage eine Besetzungsrüge möglich, im Strafverfahren stelle die fehlerhafte Besetzung einen absoluten Revisionsgrund dar.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf das Verhältnis von Disziplinarverfahren zu Verfahren nach Paragraf 31 DRiG, in denen es um die Versetzung von Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit in den einstweiligen oder endgültigen Ruhestand geht. Mit einer Einfügung soll laut Bundesregierung klargestellt werden, dass beide Verfahren parallel betrieben werden können.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Folgen einer fehlerhaften Besetzung im Strafverfahren ein. Aus Sicht der Länderkammer sind die Möglichkeiten zur Abberufung und zum vorläufigen Verbot des Ehrenamts ausreichend. Die Bundesregierung wird aufgefordert, daher eine klarstellende Regelung in diesem Sinne im Gesetzentwurf einzufügen. Aus Sicht der Länder würde eine als absoluter Revisionsgrund zu betrachtende Fehlbesetzung „in der Praxis regelmäßig zu Besetzungsrügen führen und das (Revisions-)Verfahren mit der Prüfung der Verfassungstreue der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter belasten“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung keinen Anpassungsbedarf an der vom Bundesrat kritisierten Regelung. Aus Sicht der Bundesregierung würde der explizite Ausschluss eines Revisionsgrundes ein „falsches Signal“ setzen und die gewählte „Muss-Formulierung“ – der zwingende Berufungsausschluss – aushebeln. Rechte und rechtsextreme Gruppen würden seit Jahren ihre Anhängerinnen und Anhänger dazu auffordern, sich als Schöffinnen oder Schöffen zu bewerben. „Hier soll durch eine 'Muss-Regelung' politisch ein starkes Gegensignal gesendet werden“, heißt es weiter. Auch andere Vorschläge der Länderkammer, etwa zur Präklusion, dem teilweisen Einbehalt von Dienstbezügen und einer Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz, lehnt die Bundesregierung ab. (scr/vom/19.10.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

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Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

© Ansgar Heveling/ Tobias Koch

Heveling, Ansgar

CDU/CSU

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Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/8761 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes
    PDF | 271 KB — Status: 11.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Karaahmetoglu, Macit (SPD) Bünger, Clara (Die Linke) Mayer, Stephan (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/8761 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-richtergesetz-971426

Stand: 02.09.2025