• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2022
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 17. März 2022, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen: 

Saatgut: Die Unionsfraktion setzt sich in ihrem Antrag „Saatgutvielfalt als Grundlage einer ausreichenden Welternährung sichern“ (20/489) für eine Stärkung des globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt (GCDT) ein. Die Bundesregierung solle ihn weiterhin – auch finanziell – dabei unterstützen, ein Stiftungsvermögen aufzubauen, um „in Zukunft die Artenvielfalt bei Nutzpflanzen zu sichern und damit auch unter klimatisch veränderten Bedingungen gute Züchtungserfolge erzielen zu können“, schreiben die Abgeordneten. Auch gegenüber internationalen Partnern und Geldgebern solle sich die Regierung intensiv dafür einsetzen, Verantwortung für den GCDT zu übernehmen und Mittel für dessen Arbeit bereitzustellen. Der GCDT finanziere aus den erwirtschafteten Erträgen seines Stiftungsvermögens die Arbeit von elf Saatgutbanken, heißt es in der Begründung. Weiterhin unterhalte der GCDT im norwegischen Spitzbergen drei Lagerstätten für insgesamt 4,5 Millionen Saatgutsorten. Diese Saatgutbanken könnten Ausgangspunkt für die zukünftige landwirtschaftliche Entwicklung sein, nicht zuletzt im globalen Süden, betonen die Abgeordneten. Der GCDT sichere damit einen wichtigen Bestandteil des Naturerbes der Menschheit und trage dazu bei, die Welternährung zu verbessern. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten.

Digitalisierungskosten: Bei steuergesetzlichen Vorhaben soll nach dem Willen der CDU/CSU künftig deren IT-Umsetzbarkeit im Rahmen der Gesetzesfolgeabschätzung gesondert ausgewiesen werden. Damit sollen vor allem „Umsetzungsaufwände und Zeitschiene der gewählten Gesetzesformulierung transparent“ dargelegt werden, heißt es in ihrem Antrag mit dem Titel „Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben darlegen“ (20/1015). Trotz Fortschritte im Rahmen von „Konsens“ („Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung“) erscheine die digitale Transformation der deutschen Steuerverwaltung im europäischen und internationalen Kontext verbesserungsbedürftig, führt die Fraktion aus. „Für eine weitere erfolgreiche Digitalisierung der Steuerverwaltung in Bund und Ländern ist es künftig erforderlich, dass schon bei der Steuergesetzgebung die IT-Umsetzung sowohl hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit geprüft wird. Die Digitalisierungstauglichkeit von Steuergesetzen muss am Anfang stehen“, so die Fraktion weiter. Die Vorlage wird federführend im Finanzausschuss beraten.

Normenkontrollrat: Die Zuständigkeit für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtsetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) soll künftig beim Bundesjustizministerium statt beim Bundeskanzleramt liegen. Zur Umsetzung eines entsprechenden Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 im Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (20/737), der zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Neben der geänderten Zuständigkeit soll damit auch die bisherige Karenzzeitregelung modifiziert werden. So soll die einjährige Karenzzeit für eine Mitgliedschaft im NKR künftig nicht mehr für Personen gelten, die in gesetzgebenden Körperschaften tätig waren. Zudem soll laut Entwurf künftig die Amtszeit des Vorsitzes des NKR begrenzt werden. Demnach soll ein Mitglied nur einmal erneut zum Vorsitz des Rates bestimmt werden können. 

Steuergerechtigkeit: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Zinsanpassung zur Wiederherstellung einer Steuergerechtigkeit“ (20/1027) vorgelegt. Die Fraktion fordert die Bundesregierung mit dem Antrag dazu auf, das geltende Rechte an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen anzupassen. Nach Willen der Fraktion soll die Bundesregierung dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, „um die Zinssätze gemäß § 233a AO (Nachzahlungs- und Erstattungszinsen) sowie die Zinssätze gemäß §§ 234, 236 und 237 AO (Stundungszinsen, Prozesszinsen und Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung) in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO rückwirkend bis 2014 aufzuheben und neu zu regeln“. Für diese Steuerzinsen soll demnach ein einheitlicher Zinssatz „auf der Grundlage des Basiszinssatz nach § 247 BGB zuzüglich eines Aufschlags von 3 Prozentpunkten p. a.“ festgelegt werden. „Die Zinssätze bei Steuerhinterziehung (gemäß § 235 AO) bleiben von dieser Regelung ausdrücklich unberührt“, schreibt die Fraktion. Der Finanzausschuss übernimmt dafür die Federführung. 

Impfung I: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Keine Werbung für die Corona-Schutzimpfung bei Kindern – Erziehungsberechtigte und Minderjährige über Vor- und Nachteile der Kinderimpfung gegen die Coronavirus-Krankheit-2019 umfassend und sachgerecht aufklären“ (20/1032) eingebracht, der im Familienausschuss federführend beraten wird. Darin verlangt sie von der Bundesregierung, Werbung für die Corona-Schutzimpfung bei Kindern zu unterlassen. Zudem fordern die Abgeordneten die Regierung auf, ihre medialen Beiträge zur „sogenannten Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche“ und die gleichnamige Broschüre zu überprüfen und so zu überarbeiten, dass sie „nach dem aktuellen medizinischen Sachstand über die Sinnhaftigkeit einer 'Corona-Schutzimpfung' bei Kindern und mögliche unerwünschte Impfkomplikationen, insbesondere bei den bedingt zugelassenen mRNA-Impfstoffen, umfassend, sachgerecht und neutral aufklären“. Dabei solle auch beachtet werden, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) keine generelle Impfempfehlung für gesunde Fünf-bis Elfjährige ausgesprochen habe, schreiben die Abgeordneten. Von einer allgemeinen Impfpflicht für Kinder gegen das Covid-19-Virus sei darüber hinaus Abstand zu nehmen. 

Impfung II: Die AfD-Fraktion fordert, die vom Bundesgesundheitsministerium herausgegebenen Informationsbroschüren zur „sogenannten Corona-Schutzimpfung“ für Kinder „Wie wir uns durch‘s Impfen schützen können!“ und „Hallo, deine Impfung schützt dich vor dem Coronavirus. Impfwissen für Kinder.“ zurückzuziehen. Ein entsprechender Antrag (20/1033) wird im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend beraten.

Islamismus: Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion Finanzierungen islamistischer Vereinigungen aus Steuermitteln und mittels ausländischer Zuwendungen, soweit es sich bei diesen um eine Form politischer Einflussnahme handelt, künftig so weit wie möglich unterbinden. In einem Antrag mit dem Titel „Finanzierung des Islamismus austrocknen“ (20/1020) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, ein Verzeichnis zu erarbeiten, in dem alle Erkenntnisse über die Finanzierungsquellen der existierenden Moscheegemeinden gesammelt werden. Ferner soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge dem Bundestag einen jährlichen Bericht über die Finanzierung islamistischer Vereinigungen in Deutschland vorlegen. Des Weiteren plädiert die Fraktion unter anderem dafür, im Bundeshaushalt 2022 einen Haushaltstitel „Einrichtung von Lehrstühlen an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Bundes zur kritischen Forschung und Lehre zum politischen Islam“ einzuführen. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

(eis/irs/17.03.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/489 - Antrag: Saatgutvielfalt als Grundlage einer ausreichenden Welternährung sichern
    PDF | 174 KB — Status: 26.01.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
    PDF | 245 KB — Status: 17.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1015 - Antrag: Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben darlegen
    PDF | 216 KB — Status: 15.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1020 - Antrag: Finanzierung des Islamismus austrocknen
    PDF | 233 KB — Status: 15.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1027 - Antrag: Zinsanpassung zur Wiederherstellung einer Steuergerechtigkeit
    PDF | 235 KB — Status: 16.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1032 - Antrag: Keine Werbung für die Corona-Schutzimpfung bei Kindern - Erziehungsberechtigte und Minderjährige über Vor- und Nachteile der Kinderimpfung gegen die Coronavirus-Krankheit-2019 umfassend und sachgerecht aufklären
    PDF | 230 KB — Status: 16.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1033 - Antrag: Informationsbroschüren zur sogenannten Corona-Schutzimpfung für Kinder zurückziehen
    PDF | 212 KB — Status: 16.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Recht

Zuständigkeitswechsel beim Nationalen Normen­kontroll­rat beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Mai 2022, einer Änderung der Zuständigkeit für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtsetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) gestimmt. Ein dazu von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (20/737) wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/1783) zugrunde. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Zuständigkeit für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtsetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) soll künftig beim Bundesjustizministerium statt beim Bundeskanzleramt liegen. Zur Umsetzung eines entsprechenden Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 im Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf vorgelegt.

Neben der geänderten Zuständigkeit soll mit dem Entwurf auch die bisherige Karenzzeitregelung modifiziert werden. So soll die einjährige Karenzzeit für eine Mitgliedschaft im NKR künftig nicht mehr für Personen gelten, die in gesetzgebenden Körperschaften tätig waren. Die Karenzzeit soll laut Begründung „die gewünschte Unbefangenheit gegenüber der laufenden Gesetzgebung“ sicherstellen. Bei Personen, die in gesetzgebenden Körperschaften tätig waren, sei „die Gefahr eines Anscheins der Befangenheit jedoch gering“, heißt es in der Begründung des Entwurfes. „Die bislang geltende Beschränkung, diese Personen zu berufen, beeinträchtigt vielmehr die Möglichkeiten, den Nationalen Normenkontrollrat mit der gewünschten Expertise auszustatten, und wird daher aufgehoben.“

Zudem soll laut Entwurf künftig die Amtszeit des Vorsitzes des NKR begrenzt werden. Demnach soll ein Mitglied nur einmal erneut zum Vorsitz des Rates bestimmt werden können. Dem Gremium gehören regulär zehn Mitglieder an, deren Amtszeit auf fünf Jahre festgelegt ist. Eine erneute Berufung als Mitglied ist zulässig. In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf gibt der NKR zu erwägen, „ergänzend zu den beabsichtigten organisatorischen Maßnahmen, auch die methodischen und verfahrenstechnischen Weiterentwicklungen der letzten Jahre auf dem Gebiet des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung bei der ohnehin notwendigen technischen Anpassung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates zu berücksichtigen und gesetzlich zu verankern.“

Ausschuss weitet Kompetenzen der NKR aus

Die Mitglieder des federführenden Rechtsausschusses haben am Mittwoch, 11. Mai, auf Antrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich eine Erweiterung der Kompetenzen des Gremiums beschlossen. Danach soll der Nationale Normenkontrollrat bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung ab 2023 auch den von der Koalition angekündigten Digitalcheck überprüfen können.

Ziel des Digitalchecks soll es sein, im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens „die Möglichkeit der digitalen Ausführung“ zu prüfen, wie es die Parteien von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Die Umsetzung zum 1. Januar 2023 begründeten die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag damit, „der Bundesregierung einen zeitlichen Rahmen für die inhaltliche Ausgestaltung des Digitalchecks vorzugeben und dem Nationalen Normenkontrollrat die Möglichkeit einzuräumen, sich auf die Aufgaben gebührend vorzubereiten“. (scr/eis/12.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

()
Benjamin Strasser

Benjamin Strasser

© Benjamin Strasser/ James Zabel

Strasser, Benjamin

Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz

()
Martin Plum

Martin Plum

© Martin Plum/Gebhard Bücker Fotografie

Plum, Dr. Martin

CDU/CSU

()
Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

()
Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

()
Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
    PDF | 245 KB — Status: 17.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1783 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/737 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
    PDF | 183 KB — Status: 11.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Wegge, Carmen (SPD), Steffen, Dr. Till (B90/Grüne), Bünger, Clara (Die Linke)
  • Gesetzentwurf 20/737 (Beschlussempfehlung 20/1783: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2022
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-normenkontrollrat-893964

Stand: 29.08.2025