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  • Anhörung
Gesundheit

Antrag gegen ein­richtungs­bezogene Impfpflicht überwiesen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Februar 2022, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impflicht abschaffen“ (20/699) beraten. Im Anschluss an die halbstündige Debatte wurde der Antrag an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Antrag der AfD

Demnach soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Regelungen des Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit Wirkung ab dem 15. März 2022 aufzuheben. Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) sehe in Paragraf 20 a vor, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens tätige Personen ab dem 15. März 2022 geimpft oder genesen sein müssen oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation besitzen und nachweisen müssen. Ab dem 16. März 2022 neu eingestellte Beschäftigte sollen dann ohne den entsprechenden Nachweis gar nicht mehrt tätig werden dürfen.

Wird ein entsprechender Nachweis dem Arbeitgeber oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde nicht vorgelegt, könne das zuständige Gesundheitsamt ein Betretungs- beziehungsweise Beschäftigungsverbot aussprechen. (eis/17.02.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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René Springer

René Springer

© René Springer

Springer, René

AfD

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Heike Engelhardt

Heike Engelhardt

© Heike Engelhardt/ Tobias Schult

Engelhardt, Heike

SPD

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Diana Stöcker

Diana Stöcker

© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger

Stöcker, Diana

CDU/CSU

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Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

© Kordula Schulz-Asche/ Tom Schweers

Schulz-Asche, Kordula

Bündnis 90/Die Grünen

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

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Nezahat Baradari

Nezahat Baradari

© photothek

Baradari, Nezahat

SPD

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Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

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Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/699 - Antrag: Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern - Einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen
    PDF | 316 KB — Status: 15.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/699 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Parlament

Anträge zur ein­richtungs­bezogenen Impfpflicht überwiesen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 17. Februar 2022, erstmals mit zwei Anträgen der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel „Planungssicherheit geben und gemeinsam europäisch handeln, Dauer des Genesenen-Status wieder auf 180 Tage anheben und einheitliche Quarantäneerleichterungen für reisende Familien mit Kindern“ (20/690) sowie „Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten“ (20/687) befasst. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. 

Erster Antrag der Unionsfraktion

Die Unions-Fraktion fordert, die Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate wieder zurückzunehmen und damit der europaweiten Regelung anzugleichen. Die EU-Staaten hätten sich darauf geeinigt, dass der Genesenenstatus europaweit 180 Tage lang gelte, heißt es dem Antrag der Fraktion. Dem habe auch die Bundesregierung zugestimmt. Gleichzeitig sei in Deutschland die Dauer des Genesenenstatus auf 90 Tage halbiert worden. Dies sei ein schwerer Fehler, denn die für den Alltag vieler Bürger weitreichende Entscheidung sei intransparent gefallen, ohne Vorankündigung, ohne Abstimmung mit den Ländern und ohne nähere Begründung auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Verkürzung der Frist sei weder sinnvoll noch nachvollziehbar.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, die zulässige Frist zum Nachweis einer vorherigen Infektion wieder von 90 auf 180 Tage zu erhöhen. Im Hinblick auf die Dauer des Genesenenstatus sollten zudem die jüngsten Hinweise des Bundesverfassungsgerichts geprüft und gegebenenfalls für gesetzliche Klarstellungen genutzt werden. Ferner sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, die Ausnahmen für reisebezogene Quarantäne/Selbstisolierung für Kinder entsprechend der Empfehlung des EU-Rates anzuwenden.

Zweiter Antrag der Unionsfraktion

Die Unions-Fraktion fordert von der Bundesregierung in einem weiteren Antrag eine bessere Vorbereitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Umsetzung der im Dezember 2021 beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werfe viele Fragen auf, die bisher nicht beantwortet seien, heißt es. Viele Einrichtungen und Dienste befürchteten, ab dem 16. März 2022 die von ihnen betreuten Menschen nicht mehr angemessen versorgen zu können. Von der Bundesregierung werde erwartet, dass sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern vorbereite.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag unter anderem, gemeinsam mit den Ländern für einen bundesweit möglichst einheitlichen Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sorgen. Dabei müssten insbesondere arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, falls der erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt werde, etwa der Vergütungsanspruch, Lohnfortzahlung, Freistellung oder Kündigung. 

 (pk/17.02.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

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Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

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Thomas Dietz

Thomas Dietz

© Thomas Dietz / Social Media Team der AfD Bundestagfraktion

Dietz, Thomas

AfD

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Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

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Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Die Linke

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Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

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Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

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Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

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Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/687 - Antrag: Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten
    PDF | 182 KB — Status: 15.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/690 - Antrag: Planungssicherheit geben und gemeinsam europäisch handeln - Dauer des Genesenen-Status wieder auf 180 Tage anheben und einheitliche Quarantäneerleichterungen für reisende Familien mit Kindern
    PDF | 216 KB — Status: 15.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 20/690 beschlossen
  • Überweisung 20/687 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten für Überprüfung der sektoralen Impfpflicht

Zeit: Mittwoch, 27. April 2022, 14 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Nach der gescheiterten allgemeinen Corona-Impfpflicht setzen sich Gesundheitsexperten für eine Überprüfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein, die seit Mitte März gilt. Ursprünglich war die sektorale Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen als erster Schritt vorgesehen, gefolgt von einer allgemeinen Impfpflicht, die unlängst im Bundestag jedoch keine Mehrheit gefunden hatte. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 27. April 2022, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge der Unionsfraktion (20/687) und der AfD-Fraktion (20/699) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Sachverständige: Voraussetzung ist nicht mehr erfüllt

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, die durchschnittliche Impfquote in Kliniken liege bei 95 Prozent. Die Krankenhäuser hätten dennoch die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stets unterstützt, allerdings unter der Maßgabe, dass die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zwingend folgen werde. Mit der gescheiterten Gesetzesinitiative für eine wenigstens altersbezogene Impfpflicht sei diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Den Beschäftigten in den Krankenhäusern sei nicht vermittelbar, warum sie zur Impfung verpflichtet würden, während die von ihnen betreuten Patienten von den Regelungen nicht erfasst seien. Daher sollte die sektorale Impfpflicht sofort ausgesetzt werden.

Ähnlich argumentierte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Mit der Ablehnung der allgemeinen Impfpflicht gehöre die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Prüfstand. Der Verband habe immer deutlich gemacht, dass ein wirksamer Schutz vulnerabler Menschen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erst dann sichergestellt werden könne, wenn alle Kontaktpersonen über einen wirksamen Impfschutz verfügten. Die allgemeine Impfpflicht wäre daher als zweiter Schritt eine essentielle Folge gewesen, erklärte der bpa. Es sei kaum zu erklären, warum Mitarbeiter der Einrichtungen zu einer Impfung verpflichtet würden, wenn Angehörige und Besucher weiter ungeimpft bleiben könnten. Es stellt sich die Frage, ob nicht mildere Mittel wie Testpflichten und die Aufrechterhaltung bisheriger Schutzvorkehrungen ausreichend seien.

Caritas: Schutz vor Infektionen verbessern

Auf die grundsätzliche Bedeutung der Impfungen in der Corona-Pandemie ging der Deutsche Caritasverband ein. Auch wenn die Impfung eine mögliche Infektion durch die kursierenden Corona-Virusvarianten nicht verlässlich verhindere, schütze sie doch zuverlässig vor einer schweren Covid-Erkrankung oder gar einem tödlichen Verlauf. Es müsse nach dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht alles getan werden, um den Schutz vor Infektionen zu verbessern.

Zudem gelte es, den vielen Falschinformationen über die Corona-Impfung entgegenzutreten. Der Caritasverband habe die Sektor-Impfpflicht als Teil eines abgestuften Maßnahmenpaketes befürwortet. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die noch nicht einmal die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen, sondern nur das Personal umfasse, sei jedoch ungenügend zum Schutz vulnerabler Gruppen.

Städtetag fordert neue Debatte über Sektor-Impfpflicht  

Der Deutsche Städtetag erklärte, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei richtig, der rechtliche Rahmen für die Umsetzung sei jedoch schlecht. Die Regeln wiesen neben Unklarheiten eine Reihe von Inkonsistenzen auf. So könnten Betriebe mit geringer Impfquote bei den Beschäftigten mit Verweis auf erhebliche Betriebsstörungen mögliche Verbotsverfügungen durch die Gesundheitsbehörden leichter verhindern als Betriebe mit hoher Impfquote.

Mit konkreten Betretungsverboten sei zudem kaum vor den Sommermonaten zu rechnen. Damit stelle sich die Frage, ob dies mit dem Auslaufen der Impfpflicht zum Jahresende 2022 zu vereinbaren sei. Der Städtetag forderte eine neue Debatte über die Sektor-Impfpflicht und gegebenenfalls eine Verlängerung der Regelung über das Jahr 2022 hinaus.

Frank: Entscheidung von Fachkäften respektieren

Der Allgemeinmediziner Dr. Gunter Frank aus Heidelberg äußerte in der Anhörung erhebliche Vorbehalte gegen die Corona-Impfungen und warnte nachdrücklich vor häufig auftretenden, schweren Nebenwirkungen. Es sei unverantwortlich, Menschen zu einer solchen Impfung zu zwingen.

Frank sprach sich dafür aus, die einrichtungsbezogene Impfpflicht abzuschaffen. Wenn sich Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen gegen die Impfung entschieden, müsse das respektiert werden. 

Union fordert einheitlichen Vollzug der Sektor-Impfpflicht 

Die Unions-Fraktion fordert von der Bundesregierung eine bessere Vorbereitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Umsetzung der im Dezember 2021 beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werfe viele Fragen auf, die bisher nicht beantwortet seien, heißt es in ihrem Antrag (20/687). Viele Einrichtungen und Dienste befürchteten, ab dem 16. März 2022 die von ihnen betreuten Menschen nicht mehr angemessen versorgen zu können. Von der Bundesregierung werde erwartet, dass sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern vorbereite. 

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag unter anderem, gemeinsam mit den Ländern für einen bundesweit möglichst einheitlichen Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sorgen. Dabei müssten insbesondere arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, falls der erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt werde, etwa der Vergütungsanspruch, Lohnfortzahlung, Freistellung oder Kündigung. 

AfD-Fraktion fordert Verzicht auf sektorale Impfpflicht 

Die AfD-Fraktion fordert den Verzicht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Mit der Regelung drohe regional der Zusammenbruch des Gesundheitswesens durch Freisetzung von Beschäftigten, die für die Versorgung der vulnerablen Gruppen unersetzlich seien, heißt es in einem Antrag (20/699) der Fraktion.

Zu befürchten sei eine verstärkte Abwanderung qualifizierter Pflegekräfte in andere Berufe oder ins Ausland. Zudem werde die außerordentliche Belastung der Gesundheitsämter durch die bürokratisch aufwendigen Einzelfallprüfungen erhöht. Statt allen Beschäftigten im Gesundheitswesen den Rücken zu stärken, wirke die einrichtungsbezogene Impfpflicht wie ein Brandbeschleuniger. Die Abgeordneten fordern, die geplanten Regelungen mit Wirkung ab dem 15. März 2022 aufzuheben. (pk/27.04.2022) 

Dokumente

  • 20/687 - Antrag: Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten
    PDF | 182 KB — Status: 15.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/699 - Antrag: Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern - Einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen
    PDF | 316 KB — Status: 15.02.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Protokolle

  • Wortprotokoll der 22. Sitzung vom 27. April 2022

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
  • Deutscher Caritasverband
  • Deutscher Städtetag
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Weitere Informationen

  • Gesundheitsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw07-de-impfpflicht-880908

Stand: 28.08.2025