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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 4. März 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Inneres

Aufenthaltsgesetz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) (19/27189) vor. Die Abgeordneten fordern, dass minderjährige, ledige Geschwisterkinder zusammen mit ihren Eltern zu einem in Deutschland als schutzberechtigt
anerkannten Kind nachziehen können. Die fehlende Regelung zum Geschwisternachzug im Aufenthaltsgesetz verursache unbillige Härten für Eltern, die neben dem in Deutschland als schutzberechtigt anerkannten minderjährigen Kind noch weitere Kinder im Ausland haben. Die Vorlage soll federführend im Innenausschuss beraten werden.

Beamte: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (19/26839) vorgelegt. Damit sollen „hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlagen zur Regelung des Erscheinungsbilds“ von Beamten und Soldaten geschaffen werden. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. November 2017 (2 C 25.17) entschieden, dass eine Regelung des zulässigen Ausmaßes von Tätowierungen bei Beamten einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung bedarf. Das Verbot des Tragens von Tätowierungen greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein. Im Bund und in einigen Ländern sei das äußere Erscheinungsbild von Beamten überwiegend durch Verwaltungsvorschriften oder Runderlasse geregelt, die sich auf die generelle Befugnis zur Regelung der Dienstkleidung stützen. Diese allein erfülle jedoch nicht die Anforderungen an eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Die Vorlage soll im Innenausschuss federführend beraten werden.

Polizei: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/27172) vorgelegt, der die Digitalisierung der deutschen Polizei anschieben soll. So soll unter anderem mit den Landesregierungen ein Digitalpakt für die Polizei ausgearbeitet werden, der, nach dem Vorbild des bereits bestehenden „Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrat und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern“ explizit die Entwicklung gemeinsamer Polizei-IT regelt. Die Vorlage soll im Innenausschuss federführend beraten werden.

Finanzen

Steuern: Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark soll geändert werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/26833). Im Wege eines bilateralen Protokolls sollen die Inhalte des Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Mulilateriales Instrument, MLI) umgesetzt werden. Das Protokoll vom 1. Oktober 2020 ändert das deutsch-dänische Steuerabkommen von 1995. Die Vorlage soll federführend im Finanzausschuss beraten werden.

Insiderhandel: Die FDP-Fraktion legt einen Antrag zur Stärkung des Vertrauens in die Bundesministerien und Behörden vor (19/27186), mit dem der Insiderhandel wirksam unterbunden werden soll. So soll unter anderem Mitarbeitern in Bundesministerien und Bundesoberbehörden, welche die jeweiligen Unternehmen direkt beaufsichtigen, über die Vergabe an Aufträgen, Übernahmen und Fusionen entscheiden oder anderweitig direkten Einfluss auf den Aktienkurs des Unternehmens nehmen können, der Handel mit Finanzinstrumenten für das jeweilige Unternehmen verboten werden. Die Vorlage soll federführend im Finanzausschuss beraten werden.

Arbeit

IOA-Übereinkommen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern vorgelegt (19/26834). Ziel des Übereinkommens ist es, die auf Assimilierung abzielende Ausrichtung der früheren internationalen Normen, insbesondere das IAO-Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Bevölkerungsgruppen von 1957, abzulösen und die Bestrebungen dieser Völker anzuerkennen, Kontrolle über ihre Einrichtungen, ihre Lebensweise und ihre wirtschaftliche Entwicklung auszuüben sowie ihre Identität, Sprache und Religion zu bewahren und zu entwickeln. Das Übereinkommen ist am 5. September 1991 in Kraft getreten. Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 169 der IAO geschaffen werden. Die Vorlage soll im Ausschuss für Arbeit federführend beraten werden.

Saisonarbeit: Die FDP-Fraktion legt einen Gesetzentwurf (19/27181) zur befristeten Wiedereinführung der 115-Tage-Regelung vor. Damit soll zur Vermeidung unnötiger Reisetätigkeiten und zur Gewährleistung einer ausreichenden Anzahl verfügbarer Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft die sogenannte 70-Tage-Regelung wie im Jahr 2020 auf 115 Tage befristet ausgeweitet werden. Die Vorlage soll im Ausschuss für Arbeit federführend beraten werden.

Recht

Versorgungsausgleich: Nach der Strukturreform des Versorgungsausgleichs von 2009 hat sich der Bundesregierung zufolge in der Praxis Handlungsbedarf in Teilaspekten ergeben, dem mit einem Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts Abhilfe geschaffen werden soll. Einen entsprechenden Entwurf hat die Bundesregierung jetzt vorgelegt (19/26838). Er sieht unter anderem vor, dass der Versorgungsträger ohne Zustimmung der ausgleichsberechtigten Person die externe Teilung eines Anrechts nur verlangen kann, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten werden. Hier sollen künftig in dem Fall, dass der Versorgungsträger hinsichtlich mehrerer Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung die externe Teilung verlangt, die Ausgleichswerte mit Blick auf die Wertgrenzen zusammengerechnet werden. Die Vorlage soll im Rechtsausschuss federführend beraten werden.

Ehrenamt: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/27187) vorgelegt, der das Haftungsprivileg im Ehrenamt anpassen will. Demnach soll der steuerfreie Eherenamtspauschalbetrag von 720 Euro auf 840 Euro erhöht werden. Die Vorlage soll im Rechtsausschuss federführend beraten werden.

Frauenrechte: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, der Frauenrechte im digitalen Raum schützen und geschlechterspezifische digitale Straftaten stärker bekämpfen will (19/27185). Demnach solle etwa die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auch im digitalen Raum umgesetzt werden, wo immer dies noch nicht geschehen sei. Auch gelte es, so die Liberalen, die Strafverfolgungsbehörden für digitale Straftaten zu sensibilisieren und geschulte Ansprechpartner in bei den entsprechenden Behörden in Polizei und Justiz für Betroffene bereitzustellen. Die Vorlage wird nun im federführenden Rechtsausschuss weiterberaten. Die FDP hatte Federführung beim Menschenrechtsausschuss beantragt, wurde darin aber nur von den Grünen unterstützt.

Ernährung und Landwirtschaft

Seefischerei: Das Seefischereigesetz (SeeFischG) soll aktualisiert werden. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/26840) vor, der die Fischereiaufsicht seewärts der äußeren Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland ganz oder teilweise der Bundespolizei und der Zollverwaltung überträgt und die Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durch eine Rechtsverordnung regelt. Damit im Rahmen der zu erlassenden Rechtsverordnung personenbezogene Daten verarbeitet werden können, bedürfe es zudem einer datenschutzrechtlichen Ermächtigungsgrundlage im Seefischereigesetz. Weiterhin werden die Regelungen an die Vorgaben der DSGVO angepasst. Ferner ist eine Änderung erforderlich, um der europarechtlichen Verpflichtung zur zeitnahen und effektiven Durchsetzung des dynamischen europäischen Fischereirechts nachzukommen. Die bereits geregelten Ordnungswidrigkeitstatbestände einschließlich der derzeit bestehenden Blankettnorm würden für eine effektive Durchsetzung des europäischen Fischereirechts nicht ausreichen. Die Vorlage soll federführend im Ausschuss für Ernährung beraten werden.

Förster und Jäger: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wald mit Wild – Fachlich fundiertes Miteinander zwischen Förstern und Jägern“ (19/27205) wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Der Vorlage zufolge soll die Bundesregierung „den geplanten Waldumbau gemeinsam mit den Jägern, Grundeigentümern und den Forstleuten im gegenseitigen Dialog nach dem Motto 'Wald mit Wild' umzusetzen“. Außerdem fordert die Fraktion unter anderem und in Zusammenarbeit mit den Bundesländern „den Personalbestand in den Staats- und Kommunalforstbetrieben erheblich aufzustocken“.

Familie

Zeitverwendung: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf über die statistische Erhebung der Zeitverwendung (Zeitverwendungserhebungsgesetz, 19/26935) vor. Mit der gesetzlichen Anordnung von regelmäßig wiederkehrenden Zeitverwendungserhebungen soll in Deutschland eine valide Datenbasis für eine Vielzahl vor allem gesellschaftspolitischer Entscheidungen geschaffen werden. Die Vorlage soll federführend im Familienausschuss beraten werden.

Gesundheit

Medizinprodukterecht: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (29/26942) vor. Wegen der Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Verordnung 2017 / 745 aufgrund der Covid-19-Pandemie habe sich kurzfristiger Änderungsbedarf im zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossenen nationalen Durchführungsrecht, vor allem in den Inkraft- und Außerkrafttretensregelungen des Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes vom 28. April 2020  ergeben. Diese Änderungen seien mit Artikel 15 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19. Mai 2020 vorgenommen worden. Mit dem Gesetzentwurf sollen vor allem Änderungen im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (Artikel 1 des Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes) und in weiteren Gesetzen vorgenommen werden, die wegen des Verschiebens der Geltung genannten EU-Verordnung notwendig sind. Die Vorlage soll federführend im Ausschuss für Gesundheit beraten werden.

Arzneimittel: Die FDP-Fraktion legt einen Antrag (19/27051) vor, der eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel fordert. Die Bundesregierung soll demnach unter anderem dafür sorgen, dass dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zusätzlich die Entscheidungsbefugnis übertragen werden soll, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für die Behandlung spezifischer chronischer Erkrankungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen, unter der Maßgabe, dass diese von einem Vertragsarzt verordnet wurden. Die Vorlage soll federführend im Ausschuss für Gesundheit beraten werden.

Umwelt und Nukleare Sicherheit

Strahlenschutz: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (19/26943) vor. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen Korrekturen für den reibungslosen Vollzug des Strahlenschutzgesetzes vorgenommen werden. Zudem soll ein Anzeigetatbestand für Laseranlagen aufgenommen werden, die in der Lage sind, ionisierende Strahlung zu erzeugen, dabei ein bestimmtes Gefährdungspotential aber nicht übersteigen und somit einen Betrieb ohne Genehmigung zulassen. Darüber hinaus soll eine neue Bauartzulassung für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung eingeführt werden, die ebenfalls den Betrieb bestimmter Laseranlagen nur mit einer Anzeige ermöglicht. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Nukleare Sicherheit überwiesen.

Elektrogeräte: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (19/26971) vor. Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge sowie zur Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung getroffen werden. Dies betrifft vor allem eine Ausweitung des Netzes an Rücknahmestellen für n Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) und den Zugang von Erstbehandlungsanlagen, die eine Vorbereitung zur Wiederverwendung durchführen, zu gesammelten EAG. Daneben sollen Maßnahmen getroffen werden, um das Trittbrettfahren von Herstellern aus dem Ausland unter Zuhilfenahme von elektronischen Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern zu verhindern. Die Vorlage soll federführend im Umweltausschuss beraten werden.

Haushaltsausschuss

Entlastung: Die Bundesregierung beantragt die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019. Dem entsprechenden Antrag des Bundesministers der Finanzen (19/21479) sind die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes beigefügt. Die Vorlage soll federführend im Haushaltsausschuss beraten werden.

EU-Budget: Die AfD-Fraktion legt einen Antrag vor, der die Initiative zur „Next Generation EU“ als unzulässig erachtet und die Bundesregierung dazu auffordert, die EU-Verschuldung zu stoppen (19/27210). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, den eingebrachten Gesetzentwurf des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes (ERatG) zurückzuziehen und die Verfassungsidentität des deutschen Grundgesetzes gemäß Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz zu bewahren und insbesondere die Haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages zu schützen und zu respektieren. Die Vorlage soll federführend im Haushaltsausschuss beraten werden.

Bodenreform: Die AfD-Fraktion bringt einen Antrag ein, der die Rehabilitierung der Opfer der sogenannten Bodenreform von 1945 bis 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) fordert (19/27201). Demnach solle sich die Bundesregierung unter anderem dafür einsetzen, „dass die Verbrechen der 'Bodenreform' als solche benannt und deren Verherrlichung beendet werden“. So gelte es etwa, Denkmäler an die sogenannte Bodenreform zu  Mahnmalen umzuwidmen, heißt es in dem Antrag. Die Vorlage soll federführend im Haushaltsausschuss beraten werden.

Forschung

Gleichstellung: Für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/23629) ein. Als Vorbild soll dabei die Vorgehensweise einer am Massachusetts Institute of Technologie (MIT) im Jahr 1999 durchgeführten Studie herangezogen werden. Die Fraktion fordert, dafür zu sorgen, dass der Staat seiner Verpflichtung aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächlich durchzusetzen und Nachteile auszugleichen, auch in der Wissenschaft nachkommt. Deshalb regt die Fraktion eine exemplarische, zeitnahe, interne Untersuchung innerhalb einer Wissenschaftseinrichtung an. Dabei sollen die Systematiken sowohl von Förderungen als auch von Diskriminierungen von Frauen während ihrer wissenschaftlichen Karriere insbesondere im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) vergleichbar mit der MIT-Studie mit qualitativen Interviews herausgearbeitet werden. Hierfür eignet sich nach Auffassung der Fraktion das KIT als Großforschungsstandort mit einem vergleichsweise sehr niedrigen Frauenanteil in der Professorenschaft. Die Vorlage soll federführend im Forschungsausschuss beraten werden.

Teilhabe: Die FDP legt einen Antrag (19/27175) vor, der Verantwortung der Außeruniversitären Forschungseinrichtungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen einfordert. So soll darauf hingewirkt werden, dass außeruniversitäre Forschungseinrichtungen den geforderten Anteil von fünf Prozent der Stellen, die mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen sind, stufenweise während der Laufzeit des Paktes für Forschung und Innovation IV umsetzen und diese damit ihrer Vorbildfunktion als öffentliche Forschungseinrichtungen gerecht werden. Die Vorlage soll federführend im Forschungsausschuss beraten werden.

Zeitverträge: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt einen Antrag zur weiteren Unterstützung der Wissenschaft aufgrund anhaltender Covid-19-Pandemie (19/27188) vor. So sollen die Verlängerungsmöglichkeiten durch eine „zweite Coronanovelle“ des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom 25. Mai 2020 um weitere sechs Monate erweitert werden. Das Forschungsministerium soll außerdem ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die zulässige Befristungsdauer um weitere sechs Monate zu verlängern, wenn die Pandemielage dies notwendig macht. Die Vorlage soll federführende im Forschungsausschuss beraten werden.

Konfuzius-Institute:  Die Kooperationen mit Chinas Konfuzius−Instituten an deutschen Hochschulen soll beendet werden. So soll die Freiheit von Forschung und Lehre geschützt werden. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/27109). Dazu soll gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Hochschulen eine unabhängige Expertenkommission geschaffen werden, die wissenschaftlich aufarbeitet, inwieweit die chinesische Regierung direkt oder indirekt Forschungs- und Lehraktivitäten an deutschen Hochschulen, Schulen und Wissenschaftseinrichtungen finanziert und ob sie die Konfuzius-Institute nutzt und genutzt hat, um Einfluss auf die Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen, Schulen und Wissenschaftseinrichtungen zu nehmen. Auch interessiert die Liberalen inwieweit chinesische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende in Deutschland überwacht und beeinflusst worden sind. Die Vorlage soll federführend im Forschungsausschuss beraten werden.

Verkehr und digitale Infrastruktur

Rohmessdaten: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/27110) eingebracht, der Rechtssicherheit bei Rohmessdaten schaffen soll. Die Vorlage soll federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten werden. Die Regierung wird aufgefordert, den Zugang von Betroffenen in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf Rohmessdaten von Geschwindigkeitsmessgeräten bundeseinheitlich und rechtssicher auszugestalten. Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Geschwindigkeitsmessgeräte sollten geprüft und gegebenenfalls die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Geschwindigkeitsmessgeräte zukünftig Rohmessdaten speichern und zur Verfügung stellen. Die Vorlage soll federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten werden.

Deutsche Bucht: Die FDP Fraktion fordert als Konsequenz der Havarie des Containerschiffs „MSC Zoe“ vor der deutschen und niederländischen Nordseeküste Anfang Januar 2019 Maßnahmen zum Schutz der Deutschen Bucht. In dem dazu vorgelegten Antrag (19/27121) schreiben die Abgeordneten, die MSC Zoe sei seinerzeit im küstennahen Verkehrstrennungsgebiet „Terschelling - German Bight“ unterwegs gewesen, und habe als Folge starker Winde tonnenweise Ladung verloren, die teils an Land gespült worden sei, teils auch auf dem Meeresgrund liege. Sie fordern vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, sich bei der Internationalen Maritimen Organisation dafür einzusetzen, dass Großcontainerschiffe bei Sturmlagen dazu verpflichtet werden, statt des küstennahen Verkehrstrennungsgebiets „Terschelling-Deutsche Bucht“ aus Sicherheitsgründen das rund 60 km nördlicher gelegene Verkehrstrennungsgebiet „German Bight-Western Approach“ zu befahren. Außerdem müssen aus Sicht der Liberalen die bestehenden technischen und rechtlichen Regelungen für Containerschiffe in Bezug auf die Auslegungsgrenzen von Ladungssicherungssystemen, genehmigte Ladungs- und Stabilitätsbedingungen und die Berücksichtigung von Flachwassereffekten sowie der Geschwindigkeit der Schiffsbewegungen und die daraus resultierenden Beschleunigungen und Kräfte überprüft und überarbeitet werden. Die Vorlage soll federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten werden.

Games: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/27050) mit dem Titel „Serious Games und Gamification – Zukunfts-Bausteine für einen digitalen Bildungs- und Wirtschaftsstandort“ eingebracht. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, die Entwicklung und Nutzung von Serious Games und Gamification zu unterstützen und zu fördern. Dazu solle unter anderem die Attraktivität des Entwicklungsstandortes Deutschland durch Breitbandausbau, Digitalisierung und Fachkräfte gestärkt werden – letzteres sowohl durch entsprechende Lehre als auch vereinfachte Zuwanderung. Serious Games und Gamification-Projekte seien „keine simplen Computerspiele, sondern seriöse Alternativen zur Vermittlung von interkulturellen Lerninhalten, digitalen Kompetenzen sowie zum Training von Arbeitsabläufen“, heißt es in dem Antrag. Gerade angesichts voranschreitender Digitalisierung und Distanzierung setzten sie neue Lern-Anreize und könnten helfen, individuelle Stärken zu fördern. Die Vorlage soll nun im Ausschuss für digitale Infrastruktur weiterberaten werden. Die FDP hatte Federführung beim Ausschuss für Kultur und Medien beantragt, wurde darin aber nur von der Linken und den Grünen unterstützt.

Internet: Das Recht auf ein schnelles Internet für alle fordert die Linksfraktion in einem Antrag (19/27192), der ebenfalls federführend im Ausschuss für digitale Infrastruktur weiterberaten wird. Die Linke hatte Federführung beim Wirtschaftsausschuss beantragt, wurde darin aber nur von den Grünen unterstützt.Anbieter sollen zur Gewährleistung vertraglich vereinbarter Übertragungsgeschwindigkeiten bei Festnetz und Internet verpflichtet werden, heißt es darin. Halten die Anbieter dies nicht ein, sollten Verbraucher unmittelbar ihre Zahlungen reduzieren dürfen - um die Hälfte des vereinbarten monatlichen Bruttopreises und mindestens um fünf Euro. Wenn Anbieter es nicht schafften, innerhalb von drei Monaten den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, würden der Vorlage zufolge bei strukturellen und regelmäßigen Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 0,1 Prozent des Jahresumsatzes des Anbieters fällig, mindestens jedoch 1.000 Euro. Der Zugang zum Internet in Deutschland sei nach wie vor unbefriedigend, argumentieren die Abgeordneten. Der Wettbewerb unter Telekommunikationsanbietern habe nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht.

Geschäftsordnung

Exekutivkontrolle: Die FDP-Fraktion legt einen Gesetzentwurf (19/27182), der zur Stärkung der Kontrolle der Exekutive durch das Parlament mithilfe eines Exekutivkontrollgesetzes beitragen soll. So soll künftig vor und nach internationalen Spitzentreffen wie dem Europäischen Rat und den Gipfeln von UN oder G20 eine Vorbereitungsdebatte und - auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Bundestages - auch eine Nachbereitungsdebatte im Bundestag stattfinden. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin soll verpflichtet werden, vor jedem dieser Treffen im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung über Lage, Themen und Ziele der Bundesregierung bei diesen Treffen abzugeben. An diese Erklärung soll sich eine ausreichend lange Debatte anschließen, um allen Fraktionen angemessen Gelegenheit zu geben, ihre Haltung und ihre Verbesserungsvorschläge anzubringen. Nach diesen Treffen sollen Fraktionen und auf Verlangen von 25 Prozent der Mitglieder des Deutschen Bundestages das Recht haben, eine Debatte mit dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin dazu zu führen, inwieweit sich die Ergebnisse eines Gipfels mit den Erläuterungen aus der Vorbereitungsdebatte in Einklang bringen lassen (Nachbereitungsdebatte). Die Vorlage soll federführend im Ausschuss für Geschäftsordnung beraten werden.

Tourismus

Barrierefreiheit: Die Grünen beklagen den Mangel an barrierefreien Angeboten in der Tourismusbranche und verlangen Abhilfe. In einem Antrag (19/17132) schlagen sie unter anderem die Gründung einer entsprechenden „nationalen Kompetenzsstelle“ vor, um einen ständigen Austausch mit Behindertenverbänden und touristischen Leistungsträgern zu organisieren. Die Bundesregierung müsse überdies auch private Anbieter grundsätzlich verpflichten, Barrierefreiheit schrittweise herzustellen, die verfügbaren Fördermittel bei Bedarf aufstocken und dafür sorgen, dass der Abbau von Barrieren auf Bahnhöfen und in Zügen beschleunigt werde. Die Unterlassung sei als Tatbestand der Benachteiligung ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen. Die Antragsteller kritisieren, dass bisher nur ein Bruchteil der touristischen Unternehmen, Destinationen und Angebote auch für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt zugänglich sei. Nach dem bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ seien bisher etwa 2500 Betriebe und Angebote entsprechend zertifiziert. In Deutschland lebten aber mindestens 12,7 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Ausweitung des barrierefreien Angebots werde der Tourismusbranche daher auch „enorme wirtschaftliche Potentiale eröffnen“. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Tourismus zur federführenden Beratung überwiesen.

(eis/irs/ste/04.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/17132 - Antrag: Reisen für alle ermöglichen - Barrierefreiheit im Tourismus zum Standard machen
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  • 19/21479 - Antrag: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2019 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2019 -
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  • 19/23629 - Antrag: Gleichstellung in der Wissenschaft - Vorgehensweise des Massachusetts Institute of Technologie als Vorbild für das deutsche Wissenschaftssystem
    PDF | 307 KB — Status: 23.10.2020
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  • 19/26833 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 1. Oktober 2020 zur Änderung des Abkommens vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie bei Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen)
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  • 19/26834 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern
    PDF | 1 MB — Status: 19.02.2021
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  • 19/26838 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
    PDF | 415 KB — Status: 19.02.2021
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  • 19/26839 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 19.02.2021
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  • 19/26840 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes
    PDF | 368 KB — Status: 19.02.2021
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  • 19/26935 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die statistische Erhebung der Zeitverwendung (Zeitverwendungserhebungsgesetz - ZVEG)
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  • 19/26943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
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  • 19/27175 - Antrag: Verantwortung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen einfordern
    PDF | 280 KB — Status: 02.03.2021
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    PDF | 336 KB — Status: 02.03.2021
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  • 19/27182 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Kontrolle der Exekutive durch das Parlament (Exekutivkontrollgesetz - ExekutivkontrollG)
    PDF | 300 KB — Status: 02.03.2021
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  • 19/27185 - Antrag: Frauenrechte im digitalen Raum schützen und geschlechterspezifische digitale Straftaten stärker bekämpfen
    PDF | 271 KB — Status: 02.03.2021
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  • 19/27186 - Antrag: Vertrauen in Bundesministerien und Behörden stärken - Insiderhandel wirksam unterbinden
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  • 19/27187 - Antrag: Haftungsprivileg im Ehrenamt anpassen
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  • 19/27188 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Unterstützung der Wissenschaft aufgrund anhaltender COVID-19-Pandemie
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  • 19/27189 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
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    PDF | 257 KB — Status: 02.03.2021
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    PDF | 278 KB — Status: 03.03.2021
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  • 19/27205 - Antrag: Wald mit Wild - Fachlich fundiertes Miteinander zwischen Förstern und Jägern
    PDF | 260 KB — Status: 03.03.2021
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  • 19/27210 - Antrag: Next Generation EU ist unzulässig - Bundesregierung muss EU-Verschuldung stoppen
    PDF | 961 KB — Status: 03.03.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen
  • Überweisung 19/27050 beschlossen
  • Überweisung 19/27192 beschlossen
  • Überweisung 19/27185 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Tagesordnung

  • 170. Sitzung am Mittwoch, dem 19. Mai 2021 von 15:30 Uhr

Protokolle

  • 170. Sitzung vom 19.05.2021 "Gendiagnostik"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Einzelsachverständiger Markus Witt
  • Einzelsachverständige Prof. Dr. Nina Dethloff
  • Einzelsachverständige Prof. Dr. Katharina Lugani

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Nukleare Sicherheit

Strahlenschutzgesetz: Kontroverse um Radon-Grenzwert

Zeit: Montag, 22. März 2021, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Sitzungssaal Videokonferenz

Sachverständige haben den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (19/26943) einer kritischen Würdigung unterzogen. In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit diskutierten sie am Montag, 22. März 2021, kontrovers über die durch Radon bewirkten Gesundheitsgefahren. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Michael Thews (SPD) geleiteten Anhörung wurde außerdem die Forderung nach einer besseren Öffentlichkeitsarbeit laut. Der Gesetzentwurf steht am 25. März auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Uneinigkeit beim Referenzwert

Prof. Dr. Joachim Breckow vom Institut für Medizinische Physik und Strahlenschutz der Technischen Hochschule Mittelhessen erklärte, das Strahlenschutzgesetz von 2017 ermögliche „die Umsetzung eines sehr effizienten und leistungsstarken Strahlenschutzsystems“. Dabei sei jedoch zu beachten, dass sich der größte Teil der Maßnahmen im Strahlenschutz weit unterhalb von Grenzwerten abspiele. Wichtig sei deshalb die sogenannte Optimierung, also die Etablierung von Strategien zur Reduzierung der Dosis auch unterhalb der Grenzwerte. Das gelte insbesondere für Radon, für den ein Referenzwert von 300 Becquerel (Bq) pro Kubikmeter in Aufenthaltsräumen gilt. Bei der Radonproblematik sei es wichtig, in der Öffentlichkeit mit einheitlichen Begriffen und Fakten zu kommunizieren, betonte Breckow.

Das allerdings ist alles andere als einfach, wie die Anhörung zeigte. Gerade der Radon-Referenzwert wurde von den Experten sehr unterschiedlich eingeschätzt. Vor Niedrigstrahlung müsse man keine Angst haben, sagte Rainer Klute von Nuklearia e. V., einem Verein, der für die Nutzung der Kernenergie eintritt. Klute stellte die These infrage, dass eine doppelte Dosis von Radon auch im Niedrigdosisbereich zu einem doppelt so hohen Risiko führe, an Lungenkrebs zu erkranken. Vielmehr zeige eine Studie aus dem Jahr 2011, dass das geringste Lungenkrebsrisiko bei einem Radonwert von 70 Bq pro Kubikmeter liege. Der aus gesundheitlicher Sicht optimale Bereich liege somit zwischen 50 und 150 Bq pro Kubikmeter. Um den Bereich des maximalen Schutzes genauer zu bestimmen, brauche es jedoch weitere Forschungen.

Smital: Schon geringe Dosen gesundheitsschädlich

Klutes Aussagen widersprachen Dr. rer. nat. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München und Heinz Smital von Greenpeace. Schon 2017 habe das Strahlenschutzgesetz die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Belastung im Niedrigstrahlenbereich nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte Doerk.

Um die Bevölkerung vor Lungenkrebs zu schützen, sei ein Radon-Grenzwert von 50 Bq pro Kubikmeter angemessen. Denselben Wert nannte Smital. Denn schon sehr geringe Dosen von Radioaktivität könnten zu Gesundheitsschäden führen, erklärte der Greenpeace-Vertreter. Die von Klute vertretene These, es gebe keinen linearen Zusammenhang zwischen radioaktiver Belastung und Gesundheitsgefährdung, nannte er „exotisch“.

Leicht fordert KfW-Förderprogramm für Radonschutz

Auf praktische Probleme beim Schutz vor Radon wies Roland Strubbe von der Ed. Züblin AG hin, der als Obmann im DIN-Normenausschuss für radongeschütztes Bauen tätig ist. Beim Radonschutz habe es sich gezeigt, dass nicht alle Maßnahmen für alle Gebäudetypen gleichermaßen anwendbar seien.

Karin Leicht, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden, sagte, dass bei Gebäuden nicht jeder Feuchteschutz auch vor Radon schütze. Leicht sprach sich für ein KfW-Förderprogramm für Radonschutz bei Bestandsgebäuden aus und forderte eine bessere Öffentlichkeitsarbeit, da es in der Bauwelt an Kenntnissen über den Schutz vor Radon mangle.

Ernst-Elz: Entspricht den Wünschen der Bundesländer

Konkrete Herausforderungen des Gesetzentwurfs thematisierte Dr. Stephanie Hurst vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umweltschutz und Landwirtschaft. Problematisch seien insbesondere die Fristen, die die Arbeitsplatzverantwortlichen bei Radonmessung und Maßnahmen zur Radonreduzierung einhalten müssten. Vor dem Hintergrund des Personalengpasses beim Handwerk werde die Frist von zwölf Monaten zur Umsetzung von baulichen und lüftungstechnischen Maßnahmen nicht in jedem Fall einzuhalten sein, sagte Hurst. 

Dr. Annette Röttger, Leiterin der Abteilung Ionisierende Strahlung an der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und Mitglied der Strahlenschutzkommission, betonte die Bedeutung des Messens beim Strahlenschutz. Andreas Ernst-Elz vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wies darauf hin, dass die meisten Änderungen im Gesetzentwurf den Wünschen der Bundesländer entsprächen. Ernst-Elz formulierte deshalb die „dringende Bitte“ an die Abgeordneten, den Gesetzentwurf in dieser Form umzusetzen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 (Strahlenschutzgesetz) war am 31. Dezember 2018 zusammen mit der Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten. Aus Sicht der Bundesregierung machen die seitherigen Erfahrungen mit dem Gesetz einige Änderungen erforderlich. So habe sich gezeigt, dass die Befugnis der zuständigen Behörden, Anordnungen zur Durchführung der gesetzlichen Regelungen zu treffen, nicht entbehrlich ist. Darüber hinaus müssten Begriffsbestimmungen eingeführt und angepasst werden. Auch beim Schutz vor Radon habe sich im Zusammenhang mit den Messungen an Arbeitsplätzen Ergänzungsbedarf gezeigt.

In das Gesetz aufgenommen werden soll ein Anzeigetatbestand für Laseranlagen, die in der Lage sind, ionisierende Strahlung zu erzeugen, dabei ein bestimmtes Gefährdungspotenzial aber nicht übersteigen und damit einen Betrieb ohne Genehmigung zulassen. Auch soll eine neue Bauartzulassung für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung eingeführt werden, die den Betrieb bestimmter Laseranlagen nur mit einer Anzeige ermöglicht. (chb/23.03.2021)

Dokumente

  • 19/26943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 24.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 100. Sitzung am Montag, 22. März 2021, 14 Uhr, öffentlich

Protokolle

  • 100. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Joachim Breckow, A.-Drs. 19(16)542-A
  • Dr. Stephanie Hurst (Sächsisches Staatsministerium), A.-Drs. 19(16)542-B
  • PowerPoint Dr. Stephanie Hurst
  • PowerPoint Rainer Klute neu
  • Karin Leicht, A.-Drs. 19(16)542-C
  • PPT Karin Leicht
  • Dr. Hauke Doerk, A.-Drs. 19(16)542-E
  • Heinz Smital (Greenpeace e. V.), A.-Drs. 19(16)542-D

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

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Nukleare Sicherheit

Bundestag passt das Strahlenschutzgesetz an

Der Bundestag hat das Strahlenschutzgesetz geändert. Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (19/26943) beschlossen. Der Entwurf wurde in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/27918) mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP angenommen. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Linken (19/27924) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/27925). Der Entschließungsantrag der Linken wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP bei Enthaltung der Grünen zurückgewiesen. Die Vorlage der Grünen fand keine Mehrheit gegen das Votum von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Zustimmung der Linksfraktion.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will das „hohe Niveau“ des Strahlenschutzes in Deutschland weiter gewährleisten und zu diesem Zweck das 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz ändern. Ziel der nun beschlossenen Änderung ist es laut Regierung, durch Klarstellungen und Ergänzungen einen reibungslosen Vollzug des Strahlenschutzgesetzes zu ermöglichen.

Im Einzelnen ergänzt das Gesetz die Regelungen zum Schutz vor Radon. Außerdem gibt es Änderungen bei den sogenannten Ultrakurzpulslasern, die in der Industrie zum Einsatz kommen und in der Lage sind, ionisierende Strahlung zu erzeugen: Bei Anlagen, die ein überschaubares Gefährdungspotenzial haben, wird künftig die Genehmigungspflicht durch eine Pflicht zur Anzeige ersetzt. Wieder eingeführt wird zudem die Befugnis der zuständigen Behörden, Anordnungen zur Durchführung der gesetzlichen Regelungen zu treffen.

Der federführende Umweltausschuss hatte am Mittwoch, 24. März, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD angenommen, der den Verantwortlichen mehr Zeit einräumt, um die für den Schutz vor Radon erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Die knappe Umsetzungsfrist sei bei der öffentlichen Anhörung am 22. März zu Recht kritisiert worden, begründete ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss den Änderungsantrag.

Entschließungsanträge abgelehnt

Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/27924) unter anderem, die vorgesehenen Dosiswerte für die Bevölkerung und die beruflich Strahlenexponierten um den Faktor zehn zu reduzieren.

Die Grünen verlangten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/27925) unter anderem, in Anlehnung an die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission den Dosis- und Dosisleistungs-Effektivitätsfaktor an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen, ihn also auf den Wert eins zu senken oder abzuschaffen. (chb/sas/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()
Karsten Möring

Karsten Möring

© DBT/ Thomas Trutschel

Möring, Karsten

CDU/CSU

()
Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

()
Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/26943 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 24.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27918 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26943- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
    PDF | 692 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27924 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26943, 19/27918 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
    PDF | 268 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27925 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26943, 19/27918 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
    PDF | 290 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Schwarzelühr-Sutter, Rita (SPD), Skudelny, Judith (FDP), Kotting-Uhl, Sylvia (B90/Grüne), Scheer, Dr. Nina (SPD), Lenkert, Ralph (Die Linke)


Gesetzentwurf 19/26943 (Beschlussempfehlung 19/27918: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 19/27924 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/27925 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-strahlenschutzgesetz-826526

Stand: 29.08.2025