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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Februar 2021, über die Überweisung einer Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse abgestimmt:

Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Ordnungsgeld: Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/26540) eingebracht. Er sieht vor, dass im Bundestag ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 Euro, eingeführt wird. Es kann vom amtierenden Präsidiumsmitglied bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestages festgesetzt werden. Der Gesetzentwurf wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.

Nebentätigkeiten: Die Linksfraktion fordert mehr Transparenz für Nebentätigkeiten von Abgeordneten. In einem Gesetzentwurf (19/25354) schlagen die Abgeordneten eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes vor. Demnach soll eine bezahlte Lobbytätigkeit im Bundestag und gegenüber der Bundesregierung untersagt werden. Auch die Annahme von Spenden soll parteiangehörigen Abgeordneten verboten sein. Zulässig bleibe die Annahme von Spenden durch parteiunabhängige Abgeordnete. Allerdings soll die Anzeigepflicht durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages transparenter gestaltet werden. So solle die Grenze für die Anzeigepflicht auf 500 Euro und für die Veröffentlichungspflicht auf 1.000 Euro abgesenkt werden. Optionen auf Gesellschaftsanteile wie Aktienoptionen sollen von Abgeordneten offengelegt werden müssen. Beteiligungen an Personen- und Aktiengesellschaften sollen bereits ab einer Beteiligung von fünf Prozent der Anteile angezeigt werden müssen. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.

Nebeneinkünfte: Die Linksfraktion fordert mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten. Die Verhaltensregeln in der Geschäftsordnung des Bundestages sollen entsprechend geändert werden, heißt es in einem Antrag der Abgeordneten (19/25348). Vorgeschlagen wird eine betragsgenaue Veröffentlichung für alle Nebeneinkünfte, auch solche aus Unternehmensbeteiligungen. Die Anzeigepflicht soll bereits ab 1.000 Euro im Jahr greifen. Bei Spenden soll die Anzeigepflicht auf 500 Euro und die Veröffentlichungspflicht auf 1.000 Euro abgesenkt werden. Daneben sollen Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten unzulässig sein. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.

Gesetzentwürfe: Die Linksfraktion fordert eine bessere Lesbarkeit von Gesetzentwürfen und eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. „Einem Gesetzentwurf, der die Änderung eines geltenden Gesetzes vorsieht, ist eine Lesefassung mit der Gegenüberstellung des geltenden und des beabsichtigen künftigen Wortlauts der Normen beizufügen“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/26315). Der neue Absatz 3 soll an den Paragrafen 76 der Geschäftsordnung des Bundestages angefügt werden. Der direkte Vergleich zwischen dem geltenden und künftigen Wortlaut würde die Lesbarkeit von Gesetzentwürfen wesentlich verbessern, heißt es zur Begründung. Für die Öffentlichkeit sei die jetzige Gesetzgebungstechnik unübersichtlich. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.

Gesetzgebung: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/26537) vorgelegt, der die Gesetzgebung transparenter machen soll. Demnach müsse einem Gesetzentwurf zukünftig immer eine Synopse beigefügt werden. Künftig solle allen Gesetzentwürfen der Regierung sowie allen Diskussions- und Referentenentwürfen eine Synopse beigefügt werden, welche die aktuelle Rechtslage sowie die Änderungen mit entsprechenden Hervorhebungen gegenüberstellt. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten.

Arbeit und Soziales

Inklusion: Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/24886) die umfassende gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Darin heißt es: „Menschenrechte sind für unsere Gesellschaft nicht verhandelbar und die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert einen klaren Auftrag an die deutsche Politik: Die individuelle Betrachtung des Menschen und seiner Bedürfnisse und Ansprüche sollen im Mittelpunkt stehen.“ Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird sich mit der Vorlage federführend befassen.

Homeoffice: Die Linke hat einen Antrag (19/26298) für das „Recht auf gute Arbeit im Homeoffice“ gestellt. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen individuellen Rechtsanspruch auf Homeoffice festschreibt und unter anderem folgende Eckpunkte enthalten soll: So solle Homeoffice nur als Ergänzung zum bestehenden Arbeitsplatz im Betrieb ausgeübt werden und nur einen begrenzten Teil der vertraglich festgelegten Arbeitszeit umfassen dürfen. Homeoffice solle freiwillig und mit einem Rückkehrrecht an den bestehenden Arbeitsplatz verbunden sein. Es solle ferner ausschließlich aufgrund betrieblich nachvollziehbarer Gründe und unter Einhaltung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte verwehrt werden können. Zu den Forderungen der Abgeordneten zählen außerdem Regelungen für die Arbeitszeit und den Datenschutz. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird sich mit dem Antrag federführend befassen.

Westbalkanregelung: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/26524) eingebracht, der die Chancen der sogenannten Westbalkanregelung (Paragraf 26 Absatz 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländer) nutzen will. Die Regelung besagt, dass Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 vorbehaltlich einer Vorrangprüfung in Deutschland eine Beschäftigung ausüben können. Laut FDP soll die Bundesregierung die Westbalkanregelung bis Ende 2025 verlängern und dafür sorgen, dass die Verfahren zur Visaerteilung unter anderem durch eine bessere Ausstattung der deutschen Auslandsvertretungen beschleunigt werden und jederzeit Transparenz über den Stand des Antragsverfahrens hergestellt ist. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird sich mit der Vorlage federführend befassen.

Gesundheit

Rentenplus: Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/25349) höhere Rentenleistungen für pflegende Angehörige. 84 Prozent der Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, würden allein durch Angehörige oder Nahestehende mit Bezug von Pflegegeld versorgt. Seit 2017 steige die Zahl rentenversicherter Pflegepersonen sprunghaft, argumentieren die Abgeordneten. Sie kritisieren, dass Verbesserungen der vergangenen Jahre erst ab Pflegegrad 2 gelten und die unterschiedliche rentenrechtliche Bewertung der Pflegegrade und Versorgungsformen nicht aufgehoben sei. Der Antrag wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Ernährung und Landwirtschaft

Nutzhanf: Die Potenziale des Nutzhanfanbaus voll ausschöpfen wollen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in einem gemeinsamen Antrag (19/25883). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um Nutzhanf und daraus hergestellte Produkte sowie Extrakte aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen. Außerdem soll der sogenannte THC-Grenzwert für Nutzhanf auf mindestens 0,6 Prozent in der Trockenmasse angepasst werden, um eine Unterscheidung zwischen Nutzhanf und Hanf zur Gewinnung von Marihuana als Rauschmittel zu ermöglichen. Zudem sollen die Richtwerte für Produkte aus Nutzhanf sinnvoll angepasst werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen.

Bundesförderfonds: Die Bundesregierung soll einen Bundesförderfonds für Forschung und Lehre im ländlichen Raum auflegen. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem vorgelegten Antrag (19/26297). Dazu soll ab der 20. Legislaturperiode ein zweckgebundener ressortübergreifender Förderfonds aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ sowie aus Förderprogrammen des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums des Innern, für Bau und Heimat eingerichtet werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen.

Wirtschaft und Energie

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz I: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag (19/26531) vorgelegt, der zum Ausbau der digitalen Infrastruktur beitragen und eine Grundversorgung garantieren soll. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Grünen wollen unter anderem einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss festschreiben, mit einer Übertragungsrate, wie sie an der Mehrzahl der deutschen Internetanschlüsse bereits heute genutzt wird. Dabei müsse regelmäßig überprüft werden, ob die Schwelle von 80 Prozent der Nutzer noch angemessen ist, um soziale und wirtschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Zur Bestimmung der von der Mehrheit genutzten Mindestbandbreite müsse die vertraglich vereinbarte Maximalbandbreite („bis zu“- Bandbreite) zugrunde gelegt werden. Die Fraktion will die Bundesnetzagentur verpflichten, innerhalb von einem Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes die für den Universaldienst maßgebliche Mindestbandbreite verbindlich festzulegen, und zwar anhand der ihr bereits vorliegenden Daten zur Internetnutzung.

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz II: Bündnis 90/Die Grünen haben einen weiteren Antrag (19/26532) vorgelegt, der den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Rahmen des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes in den Mittelpunkt stellen soll. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Grünen fordern darin, dass die anfängliche Laufzeit eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste auf maximal zwölf Monate begrenzt wird. Festgesetzt werden müsse, dass der Verbraucher weiterhin monatlich vom Anbieter darüber informiert werden muss, zu welchem Zeitpunkt ein laufender Vertrag gekündigt werden kann. Die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Bandbreiten müsse sichergestellt werden.

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz III: Bündnis 90/Die Grünen haben zudem einen Antrag (19/26533) vorgelegt, der den Datenschutz, die IT-Sicherheit und die Bürgerrechte im Rahmen des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes sichern soll. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, das bislang nicht im Bundeskabinett verabschiedete Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) vorzulegen und sicherzustellen, dass Bürgerrechte im Allgemeinen und die informationelle Selbstbestimmung im Besonderen gewahrt werden. Sichergestellt werden müsse, dass das neu zu normierende TTDSG umfassende Datenschutzvorschriften beinhaltet und zeitgleich mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz in Kraft tritt, um eine Schutzlücke und die Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses zu verhindern.

Finanzen

Umsatzsteuer: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/26534) eingebracht, der eine Reform der Umsatzsteuer vorsieht. Die Vorlage wird im Finanzausschuss federführend beraten. So solle die Bundesregierung ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet werden kann. Auch solle die Einführung einer europaweit einheitlichen IT-basierten Zollabwicklung vorangetrieben werden. Zudem müssten die technischen Voraussetzungen für eine Digitalisierung des Zollwesens geschaffen werden, sodass die Daten des Zolls bezüglich Einfuhrumsatzsteuer und weiterer Eingangsabgaben den Finanzbehörden digital zur Verfügung gestellt werden können. Auf EU-Ebene solle sich die Regierung für eine Ermächtigung zur Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung durch die Europäische Kommission und in Deutschland für die Einführung eines E-Rechnungs- und Clearance-Verfahrens einsetzen.

Menschenrechte

Hongkong: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/26535) eingebracht, der den steigenden Repressalien in Hongkong entgegentreten soll. Demnach sollen unter anderem der deutsche und der europäische Einsatz für die Menschenrechte erhöht werden. Die Vorlage wird im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe federführend beraten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die jüngsten Verhaftungswellen, die zunehmende Repression und die massiven Menschenrechtsverletzungen in Hongkong auf das Schärfste zu verurteile. Gegenüber der chinesischen Regierung solle sie sich für die Einhaltung der völkerrechtlich garantierten Menschen- und Bürgerrechte einsetzen. Dazu gehöre auch die Forderung, alle politisch Inhaftierten freizulassen und alle Klagen gegen die Demokratie-Aktivisten fallen zu lassen.

Inneres

Polizei: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/26529) mit der Forderung eingebracht, die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu gestalten. Die Vorlage wird federführend im Innenausschuss weiterberaten. Es müsse davon ausgegangen werden, dass spezifische Belastungen des Polizeiberufs über den aktiven Dienst hinauswirken, schreibt die Fraktion. Dies gelte vor allem für besondere Belastungssituationen, die Betroffene oft Jahre oder Jahrzehnte beschäftigen, könne aber auch aus der beruflichen Befassung mit extremen Vorfällen resultieren, in deren Folge Informationen verarbeitet werden müssen, die schwer zu ertragen seien. 

Werbung: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (19/26548) eingebracht, der die Einstellung bezahlter Regierungswerbung in sozialen Netzwerken fordert. Indem die Bundesregierung das Einstellen bezahlter Beiträge in sozialen Medien beendigt, bleibe die negative Informationsfreiheit der Nutzer gewahrt, schreiben die Abgeordneten. Interessierte Bürger könnten weiterhin Informationen durch ein Abonnement des jeweiligen Inhalts erhalten. Die Vorlage wird im Innenausschuss federführend beraten.

Sport

Spitzensportförderung: Die Grünen setzen sich in einem Antrag (19/26528) für die Einrichtung eines Transparenzportals für die Spitzensportförderung des Bundes ein. Die Vorlage wird federführend im Sportausschuss beraten. Das Transparenzportal solle dazu dienen, die Förderung für Sportverbände und Stützpunkte sowie für sportwissenschaftliche Einrichtungen, Sportstättenbau und weitere Zuwendungsempfänger nach den Open-Data-Kriterien zu veröffentlichen. Auch solle die Regierung die Förderung je nach Spitzensportdisziplinen der Verbände darstellen und veröffentlichen, um somit auch die seit 2018 vom Potenzialanalysesystem (PotAS) vorgenommene Bewertung der Leistungspotenziale einzelner Sportdisziplinen transparent zu machen. Die seit 2001 nicht mehr erhobene Sportstättenstatistik von Bund und Ländern wollen die Grünen mit weiterführenden Angaben wieder einrichten und veröffentlichen.

Familie

Gewalt: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Erweiterung des Bundesinvestitionsprogramms 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' auf schutzbedürftige Männer (mit Kind)“ vorgelegt (19/26550). Männer haben laut AfD ebenso wie Frauen das Recht, vor Verletzungen geschützt zu werden. Es sei daher notwendig die Schutzangebote des Bundes, hier das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, auch auf schutzbedürftige Männer auszuweiten, vor allem, wenn Sie ein oder mehrere Kinder versorgen müssen. Daher solle die Bundesregierung das Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ um den Zusatz „und schutzbedürftige Männer“ erweitern und die Schutzangebote dieses Programms auch auf Männer auszudehnen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend beraten. 

(eis/vom/11.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/24886 - Antrag: Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland
    PDF | 349 KB — Status: 02.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25348 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung) zur Veröffentlichung von Aktienoptionen und für mehr Transparenz
    PDF | 263 KB — Status: 17.12.2020
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  • 19/25349 - Antrag: Rentenplus für pflegende Angehörige
    PDF | 261 KB — Status: 17.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25354 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Transparenz von Aktienoptionen und Unternehmensbeteiligungen, Verbot der Tätigkeit als bezahlte Interessenvertreter und der Spendenannahme
    PDF | 318 KB — Status: 16.12.2020
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  • 19/25883 - Antrag: Potenziale des Nutzhanfanbaus voll ausschöpfen
    PDF | 306 KB — Status: 14.01.2021
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  • 19/26297 - Antrag: Bundesförderfonds für Forschung und Lehre im ländlichen Raum auflegen
    PDF | 254 KB — Status: 28.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26298 - Antrag: Für ein Recht auf gute Arbeit im Homeoffice
    PDF | 258 KB — Status: 28.01.2021
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  • 19/26315 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: bessere Lesbarkeit von Gesetzentwürfen
    PDF | 271 KB — Status: 29.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26524 - Antrag: Chancen der Westbalkanregelung nutzen
    PDF | 254 KB — Status: 09.02.2021
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  • 19/26528 - Antrag: Transparenzportal für die Spitzensportförderung des Bundes einrichten
    PDF | 262 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26529 - Antrag: Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig gestalten
    PDF | 250 KB — Status: 09.02.2021
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  • 19/26531 - Antrag: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Grundversorgung garantieren und digitale Infrastruktur ausbauen
    PDF | 319 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26532 - Antrag: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Mittelpunkt stellen
    PDF | 274 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26533 - Antrag: Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Datenschutz, IT-Sicherheit und Bürgerrechte sichern
    PDF | 264 KB — Status: 09.02.2021
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  • 19/26534 - Antrag: Umsatzsteuerbetrug bekämpfen, Verfahren durch Digitalisierung modernisieren
    PDF | 236 KB — Status: 09.02.2021
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  • 19/26535 - Antrag: Den steigenden Repressionen in Hongkong entgegentreten - Den deutschen und europäischen Einsatz für die Menschenrechte erhöhen
    PDF | 256 KB — Status: 09.02.2021
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  • 19/26537 - Antrag: Gesetzgebung transparenter machen - Gesetzentwürfen immer eine Synopse beifügen
    PDF | 226 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26540 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Einführung eines Ordnungsgeldes
    PDF | 270 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26548 - Antrag: Einstellung bezahlter Regierungswerbung in sozialen Netzwerken
    PDF | 252 KB — Status: 09.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26550 - Antrag: Erweiterung des Bundesinvestitionsprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" auf schutzbedürftige Männer
    PDF | 254 KB — Status: 09.02.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Geschäftsordnung

Wie die Transparenz­re­gelungen für Abgeordnete verbessert werden können

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, nach einstündiger Aussprache zu mehreren Vorlagen zu Transparenzregelungen für Abgeordnete einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/12) abgelehnt. Der Antrag zielte darauf ab, die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages zu ändern (Anlage 1 der Geschäftsordnung). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses vor (19/22782). In namentlicher Abstimmung votierten 382 Abgeordnete gegen den Antrag, 118 stimmten dafür, 67 enthielten sich. 

Oppositionsinitiativen überwiesen

Erstmals beraten wurden Gesetzentwürfe der AfD (19/27850) und der FDP (19/27836) zur Änderung des Abgeordnetengesetzes sowie Anträge der AfD zur Anzeigepflicht von Optionen (19/27857) und von Bündnis 90/Die Grünen zur Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung (19/27872).

Alle vier Vorlagen werden im Geschäftsordnungsausschuss weiterberaten. Die Grünen hatten beantragt, über ihren Antrag direkt abstimmen zu lassen, konnten sich gegen die Mehrheit der Koalitionsfraktionen aber nicht durchsetzen.

CDU/CSU: Koalition wird Maßnahmenpaket vorlegen

In der Debatte kündigten unter dem Eindruck der aktuellen Masken- und Lobbyaffäre Redner von Union und SPD ein Maßnahmenpaket der Koalition an, das zeitnah in einen Gesetzentwurf umgesetzt werden solle. Patrick Schnieder (CDU/CSU) sagte, man habe sich mit der SPD darauf verständigt, dass künftig anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht müssen. Nicht angezeigt werden müssten Einkünfte unter 1.000 Euro im Monat  beziehungsweise unter 3.000 Euro im Jahr.

Beteiligungen an Aktien- und sonstigen Gesellschaften sollten ab fünf Prozent angezeigt und veröffentlicht werden. Auch sollten Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden, ebenso Aktienoptionen. Bezahlte Lobbytätigkeit von Abgeordneten gegenüber Bundesregierung und Bundestag solle verboten werden. Zudem sollten auch  Honorare für Reden und Vorträge von Abgeordneten sowie die Entgegennahme von Geldspenden durch Parlamentarier verboten werden.

SPD: Nebeneinkünfte auf Heller und Cent offenlegen

Carsten Schneider (SPD) kündigte an, dass man dazu in der nächsten Sitzungswoche einen Gesetzentwurf vorlegen werde. Ab einer „kleinen Grenze“  von 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr werde künftig wie von der SPD gefordert „auf Heller und Cent“ offengelegt, woher Nebeneinkünfte kommen. Ferner wolle man ein Verbot von Lobbytätigkeiten der Abgeordneten neben ihrem Mandat und die Einstufung der Abgeordnetenbestechung als Verbrechen. Die vorgesehenen Maßnahmen führten hoffentlich dazu, so der SPD-Abgeordnete, dass Verfehlungen Einzelner „nicht auf das ganze Haus abfärben“.

AfD zeigt sich von Koalitionsabsichten „angetan“ 

Thomas Seitz (AfD) zeigte sich von den Ankündigungen der Koalition „angetan“. Er wolle das jedoch „erstmals schwarz auf weiß sehen“ und abwarten, ob nicht „nachher eine Regelung kommt, die mehr verdunkelt als erhellt“.

Anträge auf strengere Regeln seien in der Vergangenheit von der Regierungsbank „durch die Bank abgelehnt“ worden.

FDP: Es hat schwere Verfehlungen gegeben

Dr. Marco Buschmann (FDP) sagte, es habe schwere Verfehlungen gegeben, weshalb es gut sei, dies aufzubereiten. Mit Blick auf den Umgang mit Aktionenoptionen begrüßte er, dass es dabei Einigkeit gebe. In der Tat sei „die Option verführerischer als ein fixer Geldbetrag“.

Aber auch andere Finanzderivate lösten „Anreizmechanismen“ aus. Deshalb habe seine Fraktion einen Gesetzentwurf  vorgelegt, „der nicht nur die Aktienoption regelt“.

Linke: CDU/CSU ist auffällig geworden

Jan Korte (Die Linke) beklagte, während Pflegekräfte, Ärzte und Kassiererinnen „sich krumm machen, jeden Tag“, und Menschen in Kurzarbeit seien, habe es einige Abgeordnete gegeben, „die sich die Taschen vollstopfen ohne Ende“. Dabei sei insbesondere die CDU/CSU auffällig geworden.

Die jetzt angekündigten Maßnahmen seien bereits seit Jahren vorgeschlagen worden, und es sei „immer wieder an Ihnen gescheitert“, fügte Korte an die Adresse der Union hinzu.

Grüne: Vertrauenskrise hat das ganze Parlament getroffen

Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, durch die Korruption und Geschäftemacherei Einzelner sei eine tiefe Vertrauenskrise entstanden, die das ganze Parlament getroffen habe.

Sich als Abgeordneter mit Geschäftemacherei in der Corona-Krise persönlich zu bereichern, während so viele Menschen unter der Pandemie litten, sei „zutiefst unanständig“. Haßelmann warf zugleich der Unionsfraktion vor, sie habe ein „strukturelles  Problem“.

Abgelehnter Antrag der Linken

Die Linke wollte mit ihrem Antrag (19/12) die Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten transparenter gestalten. Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten der Abgeordneten seien für die Öffentlichkeit von erheblichem Interesse, die Kenntnis darüber nicht nur für die Wahlentscheidung wichtig.

Sie sichere auch die Fähigkeit des Bundestages und seiner Mitglieder, unabhängig von verdeckter Beeinflussung durch zahlende Interessenten, das Volk als Ganzes zu vertreten und das Vertrauen der Bürger in diese Fähigkeit, letztlich in die parlamentarische Demokratie. Mit ihrem Antrag wollte die Fraktion die Geschäftsordnung des Bundestages ändern.

Neuer Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will mit ihrem überwiesenen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/27850) die entgeltliche Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten ebenso verbieten wie Optionen als Entgelt für Nebentätigkeiten von Parlamentariern. Zugleich zielt die Vorlage auf eine Reform der Transparenzregeln des Parlaments.

Danach soll Abgeordneten die entgeltliche Interessenvertretung für Dritte untersagt werden, um zu verhindern, dass sie ihr parlamentarisches Mandat zum privaten Nutzen missbrauchen. Zudem sieht der Entwurf ein Verbot für Abgeordnete vor, Optionen auf den Erwerb von Unternehmensanteilen als Entgelt für Nebentätigkeiten anzunehmen. Des Weiteren soll der Bundestag ermächtigt werden, die Verhaltensregeln für Mitglieder des Parlaments dahingehend zu ändern, dass Abgeordnete verpflichtet werden können, ihre entgeltliche Lobbytätigkeiten und ihre Optionsverträge anzuzeigen. Die Bundestagsverwaltung soll diese Daten laut Vorlage veröffentlichen können.

Neuer Antrag der AfD

Mit einer Änderung der „Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages“ sollen die Abgeordneten nach dem Willen der AfD-Fraktion verpflichtet werden, dem Bundestagspräsidenten schriftlich anzuzeigen, „welche entgeltliche Interessenvertretung (Lobbytätigkeit) sie vorgenommen haben, insbesondere gegenüber Bundesministerien oder anderen Behörden“. Dies geht aus ihrem überiesenen Antrag (19/27857) hervor.

Danach sollen die Parlamentarier zudem verpflichtet werden, anzuzeigen, welche Optionen auf den Erwerb von Unternehmensanteilen, insbesondere von Aktienoptionen, oder anderen Vermögenswerten sie innehaben. Die Bundestagsverwaltung soll dem Antrag zufolge die von den Abgeordneten angezeigten Daten veröffentlichen.

Neuer Gesetzentwurf der FDP

Auch die FDP will mit ihrem überwiesenen Gesetzentwurf (19/27836) das Abgeordnetengesetz ändern. Aktienoptionen und vergleichbare vermögenswerte Vorteile für Abgeordnete sollen anzeigepflichtig gemacht werden sollen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Abgeordnete künftig alle vermögenswerten Vorteile, die sie als Gegenleistung oder im Zusammenhang mit einer Nebentätigkeit erhalten, unabhängig davon anzeigen müssen, ob sich der Vermögenswert „bereits konkret und gegenständlich im Vermögen realisiert hat“. Damit müssten sie von nun an auch Aktienoptionen und „Future- und Forward-Kontrakte“ veröffentlichen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Neuer Antrag der Grünen

Die Grünen dringen mit ihrem überwiesenen Antrag (19/27872) auf ein Verbot entgeltlicher Lobbytätigkeit von Abgeordneten sowie auf eine Anzeige- und Veröffentlichungspflicht für die Zuwendung von Aktienoptionen als Nebeneinkünfte der Parlamentarier. Die Fraktion fordert zudem die Absenkung der Schwelle für die Anzeige- und Veröffentlichungspflicht bei Unternehmensbeteiligungen von Abgeordneten sowie die Offenlegung der hieraus erzielten Einkünfte. Zugleich strebt sie eine verpflichtende Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten „auf Euro und Cent“ an sowie eine „Neufassung des derzeit weitgehend wirkungslosen Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung“.

Darüber hinaus macht sich die Fraktion in dem Antrag für ein Verbot von Spenden an Abgeordnete stark, die Mitglied einer Partei sind. Daneben spricht sie sich für eine Beschränkung von Spenden an Parteien auf natürliche Personen mit einer jährlichen Obergrenze von 100.000 Euro pro Person aus.

Gefordert wird in dem Antrag auch die Einführung eines verbindlichen gesetzlichen Lobbyregisters, das Einflussnahmen von Interessenvertretern auf die Bundesregierung bis hin zu Fachreferaten in den Ministerien und auf den Bundestag offenlegt und keine Ausnahmen für relevante Akteure vorsieht. Ferner zielt der Antrag unter anderem auf die Einführung eines „legislativen Fußabdrucks“, der sowohl für Gesetzentwürfe aus den Bundesministerien als auch „aus der Mitte des Parlaments“ offenlegt, inwieweit Interessenvertreter ihre Positionen während der Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebracht haben.

Abgesetzt: Gesetzentwurf und Antrag der Linken

Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung eines Gesetzentwurfs der Linken zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (19/25354) sowie eines Antrags der Linken (19/25348), die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete in der Anlage 1 der Geschäftsordnung zu ändern. (sto/26.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

© Patrick Schnieder/ Tobias Koch

Schnieder, Patrick

CDU/CSU

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Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

AfD

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Carsten Schneider

Carsten Schneider

© Carsten Schneider/ Photothek Media Lab

Schneider (Erfurt), Carsten

SPD

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

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Jan Korte

Jan Korte

© Fraktion Die Linke./Olaf Kr

Korte, Jan

Die Linke

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Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier/ Angelika Kohlmeier

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Matthias Bartke

Matthias Bartke

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Bartke, Dr. Matthias

SPD

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Prof. Dr. Patrick Sensburg

Prof. Dr. Patrick Sensburg

© Patrick Sensburg/ Jan Kopetzky

Sensburg, Prof. Dr. Patrick

CDU/CSU

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Marco Bülow

Marco Bülow

© SPD Parteivorstand / Marco Bülow

Bülow, Marco

fraktionslos

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Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

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Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/12 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung)
    PDF | 132 KB — Status: 24.10.2017
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  • 19/22782 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/12 - Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung)
    PDF | 254 KB — Status: 23.09.2020
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  • 19/25348 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung) zur Veröffentlichung von Aktienoptionen und für mehr Transparenz
    PDF | 263 KB — Status: 17.12.2020
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  • 19/25354 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Transparenz von Aktienoptionen und Unternehmensbeteiligungen, Verbot der Tätigkeit als bezahlte Interessenvertreter und der Spendenannahme
    PDF | 318 KB — Status: 16.12.2020
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  • 19/27836 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Aktienoptionen und vergleichbare Vermögenswerte Vorteile für Mitglieder des Bundestages anzeigepflichtig machen (Abgeordnetengesetz - AbgG)
    PDF | 299 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) - Verbot von entgeltlicher Lobbytätigkeit durch Abgeordnete, Verbot von Optionen als Entgelt für Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Reform der Transparenzregeln des Bundestages
    PDF | 304 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27857 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Anlage 1 Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages hier: Anzeigepflicht von Optionen
    PDF | 239 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27872 - Antrag: Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung - Für eine transparente saubere Politik
    PDF | 248 KB — Status: 24.03.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 19/22782 (Antrag 19/12 ablehnen)
  • 14:30:38: Beginn der Abstimmung
  • 15:01:53: Ende der Abstimmung
  • endg. Ergebnis
  • Gesamt: 567 Ja: 382 Nein: 118 Enthaltungen: 67
  • Beschlussempfehlung 19/22782 angenommen


Überweisung 19/27850, 19/27857 und 19/27836 beschlossen
Überweisung 19/27872 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-abgeordnetengesetz-826540

Stand: 20.10.2025