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Verbraucherschutz

Regierung plant Ände­rungen im Verbraucher­darlehensrecht

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383 / 18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66 / 19 (19/26928) beraten. Nach der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf (19/26928) sollen zwei Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union umgesetzt werden. Diese betreffen die Auslegung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Mit dem Gesetz soll der Paragraf 501 des Bürgerlichen Gesetzbuches hinsichtlich des Rechts von Verbrauchern auf eine Kostenermäßigung im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens so angepasst werden, dass künftig nicht mehr zwischen laufzeitabhängigen und laufzeitunabhängigen Kosten unterschieden wird.

Die Rechtslage bei Kündigung eines Verbraucherdarlehens soll hingegen unverändert bleiben. Laut Entwurf profitieren Verbraucher von dieser Regelung bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Verbraucherdarlehens, soweit laufzeitunabhängige Kosten erhoben wurden.

Musterwiderrufsinformation soll ergänzt werden 

Die Musterwiderrufsinformation in Anlage 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) soll ohne Verweis auf gesetzliche Bestimmungen um alle erforderlichen Pflichtangaben ergänzt werden. Das bedeutet, so der Entwurf, dass die Musterwiderrufsinformation erheblich auszuweiten ist. Der Nutzen für Verbraucher bestehe darin, dass sie den Umfang der für ihren Vertrag einschlägigen Pflichtangaben und den Beginn der Widerrufsfrist anhand ihres Vertragsdokuments ermitteln können.

Die in Anlage 8 des EGBGB enthaltene Musterwiderrufsinformation für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge werde nicht angepasst, da sie nicht die beanstandete Verweisungstechnik verwende. (mwo/sas/04.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Rita Hagl-Kehl

Rita Hagl-Kehl

© Photothek

Hagl-Kehl, Rita

Parlamentarische Staatssekretärin der Justiz und für Verbraucherschutz

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Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

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Katharina Willkomm

Katharina Willkomm

© Katharina Willkomm/Denise Krentz

Willkomm, Katharina

FDP

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/26928 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19
    PDF | 661 KB — Status: 24.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Mohamed Ali, Amira (Die Linke), Schmidt, Stefan (B90/Grüne), Dilcher, Esther (SPD), Steineke, Sebastian (CDU/CSU)
  • Überweisung 19/26928 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw09-de-verbraucherdarlehensrecht-824828

Stand: 30.08.2025