Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind insgesamt 1.040 Einsprüche eingegangen. Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner ersten Beschlussempfehlung (Bundestagsdrucksache 21/1500) die Zurückweisung von 121 Einsprüchen wegen Unzulässigkeit und die Verfahrenseinstellung in fünf Fällen empfohlen. Der Deutsche Bundestag hat diese Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 angenommen.
In seiner Sitzung am 4. Dezember 2025 hat der Wahlprüfungsausschuss eine zweite Beschlussempfehlung (Bundestagsdrucksache 21/3100) abgegeben. Der Deutsche Bundestag hat diese Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 angenommen. Es handelt sich um die Zurückweisung von zwei Einsprüchen wegen Unbegründetheit, die als Teilentscheidung ergeht.
Seine dritte Beschlussempfehlung (Bundestagsdrucksache 21/3300) hat der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 abgegeben und die Zurückweisung von 30 Einsprüchen wegen Unbegründetheit empfohlen. Die Entscheidung des Plenums des Deutschen Bundestages über diese Beschlussempfehlung steht noch aus.
Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 wird der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Einlegung von Einsprüchen gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 bereits am 24. April 2025 abgelaufen ist (vgl. § 2 Absatz 4 Wahlprüfungsgesetz).