Ausschüsse

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen. Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat hierzu eine erste Beschlussempfehlung vorgelegt (Bundestagsdrucksache 21/1500) und die Zurückweisung von 121 Einsprüchen wegen Unzulässigkeit und die Verfahrenseinstellung in fünf Fällen empfohlen. Der Deutsche Bundestag hat diese Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 angenommen.

Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 wird der Wahlprüfungsausschuss nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Einlegung von Einsprüchen gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 bereits am 24. April 2025 abgelaufen ist (vgl. § 2 Absatz 4 Wahlprüfungsgesetz).