Ausschüsse

Verteidigungsausschuss

Öffentliche Anhörungen und Beratungen

Zur Information über einen Gegenstand seiner Beratung kann der Verteidigungsausschuss gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertreterinnen und -vertretern sowie anderen Auskunftspersonen vornehmen. An diesen öffentlichen Anhörungen können interessierte Besucherinnen und Besucher teilnehmen. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie bei der jeweiligen Anhörung.

Öffentliche Anhörungen und Beratungen