Sören Pellmann

Grund- und Förderschullehrer Die Linke

Sören Pellmann
Sören Pellmann (© Lukas Becker)

Geboren am 11. Februar 1977 in Leipzig; verheiratet.

Abitur; Zivildienst in einem Kinderheim für behinderte Kinder; Studium der Rechtswissenschaften Uni Leipzig (ohne Abschluss); Studium Lehramt an Förderschulen Uni Leipzig, 1. und 2. Staatsexamen in Sachsen; Arbeit als Grundschullehrer.

Seit 1993 Mitglied der PDS/Die Linke; Mitglied im Stadtvorstand Leipzig; seit 2009 ehrenamtlicher Stadtrat; 2012 bis 2024 Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat.

Mitglied des Bundestages seit Oktober 2017; für die Fraktion Die Linke Obmann im Petitionsausschuss; Sprecher für Ostdeutschland; Sprecher für Inklusion und Teilhabe.

Sören Pellmann war durch Auflösung der Bundestagsfraktion Die Linke seit 6. Dezember 2023 fraktionslos, seit 2. Februar 2024 war er Mitglied der Gruppe Die Linke und seit dem 20. Februar 2023 deren Co-Vorsitzender.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Freistaat Sachsen, Dresden,
  • Lehrer, Rückkehrrecht


Funktionen in Unternehmen

  • Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL), Leipzig,
  • Mitglied des Aufsichtsrates

  • Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH (vormals Abfallverwertung Leipzig GmbH (AVL)), Leipzig,
  • Mitglied des Aufsichtsrates

  • Leipziger Messe GmbH, Leipzig,
  • Mitglied des Aufsichtsrates

  • Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH, Leipzig,
  • Mitglied des Aufsichtsrates


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Stadt Leipzig, Leipzig,
  • Mitglied des Stadtrates
  • monatlich, 612,50 EUR, Brutto
  • Vorsitzender des Finanzausschusses
  • Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderung
  • Mitglied des Kleingartenbeirates


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V., Berlin,
  • Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderung

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.