Parlament

83 Gesetze an 63 Sitzungs­tagen verabschiedet

Symbolbild mit der Darstellung eines Säulendiagramms

Der Bundestag hat 83 Gesetze im Jahr 2024 verabschiedet. (© DBT/Klimpel)

Insgesamt 83 Gesetze hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2024 verabschiedet. Davon hatte die Bundesregierung 66 Gesetzentwürfe eingebracht. 16 gingen auf eine Initiative des Bundestages zurück. Ein Gesetz erging auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen. Dabei handelt es sich um das „Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (20/12145). Es wurde am 5. Juli vom Parlament verabschiedet und ist am 20. Juli in Kraft getreten. 
 

Gesetzentwürfe aus dem Bundestag

13 der 16 vom Bundestag selbst eingebrachten und verabschiedeten Gesetzentwürfe stammen von der Regierungskoalition, bestehend aus SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. 

Gemeinsam mit der Unionsfraktion eingebracht und verabschiedet wurden das „Dreiunddreißigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und weitere Änderungen“ (20/11944) – es wurde am 25. Juni vom Parlament verabschiedet und ist am 31. Dezember in Kraft getreten – sowie das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94)“ (20/12977) und das „Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes“ (20/12978). Beide wurden am 19. Dezember vom Parlament verabschiedet und sind am 31. Dezember in Kraft getreten.

237 Gesetzentwürfe beim Bundestag eingebracht

Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 237 Gesetzentwürfe beim Bundestag ein, neben 136 Regierungsvorlagen und 88 Initiativen aus dem Parlament selbst noch 13 Vorschläge des Bundesrates. Von den 88 Vorlagen aus dem Parlament stammten 11 von der Regierungskoalition, 25 von der AfD-Fraktion, 17 von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, 14 von der CDU/CSU-Fraktion, 13 von der FDP-Fraktion, drei von der Gruppe Die Linke und zwei Entwürfe aus der Feder von Abgeordneten ohne Beteiligung der Fraktionen (außerfraktionell). 

Dabei handelt es sich zum einen um den Gesetzentwurf der Abgeordneten Carmen Wegge (SPD), Ulle Schauws, (Bündnis 90/Die Grünen) und anderen zur „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (20/13775) und zum anderen den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz“ (20/13804) der Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU/CSU) und anderen, die der Bundestag am 5. Dezember 2024 in erster Lesung beraten hat.

SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben drei gemeinsame Vorschläge eingebracht. Dabei handelt es sich um die oben genannten, bereits verabschiedeten und in Kraft getretenen GesetzeInsgesamt 211 Gesetzentwürfe haben die Abgeordneten in erster Beratung behandelt.

AfD mit den meisten Anträgen

Beim Parlament wurden 432 selbstständige Anträge eingebracht. Mit ihnen wird beispielsweise die Beratung bestimmter Ereignisse oder Politikbereiche beantragt, wie die Änderung eines Gesetzes. Auch kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die meisten Anträge stellte die Fraktion der AfD mit 220, gefolgt von der CDU/CSU mit 118, der Gruppe Die Linke mit 45, der Gruppe BSW mit 20 und der FDP-Fraktion mit 7. 

Die Fraktionen der Regierungskoalition stellten zusammen 13 Anträge. Fünfmal formulierten sie gemeinsame Forderungen mit der CDU/CSU. 

Dabei handelt es sich um die Anträge „Mitgliederzahl in den Ausschüssen“ (20/10197), „Für eine umfassende Wertschätzung - Einen nationalen Veteranentag einführen und die Versorgung der Veteranen und deren Familien verbessern“ (20/11138), „Opfer von NS-‚Euthanasie‘ und Zwangssterilisation - Aufarbeitung intensivieren“ (20/11945), „Prävention stärken - Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ (20/12089) und „Nie wieder ist jetzt - Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ (20/13627). 

Außerfraktionelle Anträge 

Viermal legten Abgeordnete ohne Beteiligung der Fraktionen gemeinsame Anträge vor. Dabei handelt es sich um die Anträge „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (20/10515), „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ‚Alternative für Deutschland‘ gemäß Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2 und 2a, den §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes“ (20/13750), „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ (20/13776) und „Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ‚Alternative für Deutschland‘“ (20/14105). 

Entschließungsanträge

Die Zahl der Entschließungsanträge belief sich auf insgesamt 52. Entschließungen müssen sich auf eine vorliegende Initiative beziehen und werden zur dritten Beratung von Gesetzentwürfen oder zur Beratung von Großen Anfragen oder zu Regierungserklärungen im Plenum eingebracht. 

Mit 24 Entschließungsanträgen lag die CDU/CSU vor der AfD mit 13, gefolgt von der Gruppe Die Linke mit zehn und der Gruppe BSW mit drei. Das Regierungsbündnis stellte zusammen zwei Entschließungsanträge, einen (20/10724) zu der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) am 20. März zum Europäischen Rat am 21. und 22. März 2024 und einen weiteren (20/12155) zur Beratung des „Ersten Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes“ am 5. Juli.

Aktuelle Stunden, Vereinbarte Debatten, Fragestunden, Regierungsbefragungen

Auch die Kontrolltätigkeit des Parlaments schlägt sich in Zahlen nieder. In 45 Aktuellen Stunden debattierte der Bundestag auf Verlangen der Fraktionen über aktuelle Entwicklungen. In zehn Vereinbarten Debatten vertraten die Abgeordneten des Bundestages ihre Meinung zu einem aktuellen Thema, wie zum Internationalen Frauentag, zum 30. Jahrestag des Völkermords in Ruanda, zur aktuellen Europapolitik, zum Nato-Jubiläumsgipfel („75 Jahre Nato“) oder anlässlich des dritten Jahrestags der Evakuierungsmission in Afghanistan. 

Solche Aussprachen im Plenum haben weder eine Vorlage noch eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. In 18 Fragestunden stellten sich Regierungsvertreter den Auskunftswünschen der Abgeordneten und in ebenso vielen Regierungsbefragungen informierte die Bundesregierung über aktuelle Kabinettsbeschlüsse. 

Regierungserklärungen

Sechs Regierungserklärungen wurden abgegeben. Fünf durch Bundeskanzler Scholz (SPD) am 13. November zur aktuellen Lage, am 16. Oktober zum Europäischen Rat am 17. und 18. Oktober 2024 in Brüssel, am 26. Juni zum Europäischen Rat am 27. und 28. Juni 2024 in Brüssel und zum Nato-Gipfeltreffen vom 9. bis 11. Juli 2024 in Washington, D.C., am 6. Juni zur aktuellen Sicherheitslage und am 20. März zum Europäischen Rat am 21. und 22. März 2024.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) hat am 22. Februar eine Regierungserklärung vor dem Bundestag abgegeben. Anlass war die Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 2024 der Bundesregierung (20/10415) zusammen mit dem Jahresgutachten 2023 / 24 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (20/9300).

Große und Kleine Anfragen

Bei wichtigen politischen Fragen greifen die Fraktionen zum Mittel der Großen Anfrage. Die AfD-Fraktion stellte zehn, die Union sechs und die Gruppen Linke und BSW jeweils eine Große Anfrage an die Bundesregierung. Die schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Große Anfragen werden im Plenum des Bundestages beraten, wenn mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen.

1.307 Mal nutzten die Fraktionen eine Kleine Anfrage, um die Bundesregierung zur Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt zu bewegen. Kleine Anfragen kamen zum großen Teil von der AfD (555) und der CDU/CSU (350), die Gruppe Die Linke stellte 301, die Gruppe BSW 56. Kleine Anfragen müssen von der Bundesregierung in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet werden. Sie werden nicht im Plenum beraten.

Fragen der Abgeordneten an die Regierung

Die Parlamentarier hatten 6.640 schriftliche und 1.026 mündliche Fragen an die Bundesregierung. Die meisten schriftlichen Fragen stellten Abgeordnete der CDU/CSU (3.299), der AfD (1.649), der Gruppe Die Linke (855) und der Gruppe BSW (265). Abgeordnete von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grüne hatten 7, 82 und 160 schriftliche Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Einzelne Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, stellten 323 schriftliche Fragen.

Auch die meisten mündlichen Fragen kamen von Abgeordneten der Unionsfraktion (452), der Gruppe Die Linke (231), der AfD-Fraktion (196) und der Gruppe BSW (62). Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen hatten 39, FDP-Abgeordnete neun und SPD-Abgeordnete keine mündlichen Fragen. 37 mündliche Fragen kamen von fraktionslosen Abgeordneten. 

4.496 Bundestagsdrucksachen veröffentlicht

Das Plenargeschehen aller 63 Sitzungstage kann man im Plenarprotokoll auf insgesamt 8.540 Seiten nachlesen. Als Video abrufbar sind alle Plenarsitzungen und Redebeiträge in der Mediathek des Bundestages. Alle 4.496 Plenardrucksachen des vergangenen Jahres sind unter www.bundestag.de/dokumente und im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) abrufbar, alle 47 namentlichen Abstimmungen des vergangenen Jahres unter  www.bundestag.de/abstimmung

Die Drucksachen bilden alle parlamentarischen Initiativen ab, also Gesetzentwürfe und Verordnungen, Anträge, Entschließungs- und Änderungsanträge, Beschlussempfehlungen und Berichte (592), Große und Kleine Anfragen sowie Unterrichtungen. (klz/25.04.2025)