Fragestunde am 21. Mai
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 21. Mai 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/167), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
Abgeordnete von Grünen mit den meisten Fragen
22 der insgesamt 58 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 20 Fragen. Abgeordnete der AfD-Fraktion stellten 16 Fragen. Von Abgeordneten der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.
24 der 58 Fragen richteten sich an das Bundesministerium des Innern. Sechs Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, fünf Fragen an das Auswärtige Amt und vier Fragen an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Verkehr beantworten. Bei je zwei Fragen waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat gefordert. Mit je einer Frage mussten sich das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit auseinandersetzen.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Beispielsweise fragte die rheinland-pfälzische Abgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesinnenministerium, welche Ziele die Bundesregierung mit den stationären Grenzkontrollen an der deutsch-luxemburgischen Grenze verfolgt. Rüffer wollte wissen, ob die politischen, finanziellen und ökonomischen Kosten dafür – genannt werden Personalkosten, Bindung von Polizeikräften, gestörte Warentransporte, dezidierte Kritik Luxemburgs – nach Ansicht der Bundesregierung in einem angemessenen Verhältnis zur Erreichung der Ziele stehen.
Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) erkundigte sich beim Auswärtigen Amt, ob und gegebenenfalls wie sich die Bundesregierung an der Vorbereitung und Durchführung der Istanbuler Gespräche zwischen ukrainischen und russischen Delegationen in diesem Monat beteiligt hat und ob sie sich gegebenenfalls auch bei der „Nachbereitung“ einbringen wird.
Die bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka wollte vom Bundesfinanzministerium erfahren, welcher Schaden nach Einschätzung der Bundesregierung dem deutschen Fiskus bisher durch sogenannte „Cum-Cum“-Geschäfte im Bereich der Dividendenbesteuerung entstanden ist. Peterka fragte zudem, welche Sofortmaßnahmen die Bundesregierung anvisiert, um „derlei kriminelle Finanzgeschäfte“ zeitnah aufzuklären.
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/21.05.2025)