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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
  • 2./3. Lesung
Inneres

Einbürgerung von NS-Verfolgten und deren Nachkommen

Die Bundesregierung will für die Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen einen gesetzlichen Rahmen schaffen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, erstmals über einen dazu eingebrachten Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (19/28674) beraten. Im Anschluss der Debatte wurde der Entwurf in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem geplanten Gesetz soll laut Bundesregierung ein neuer gesetzlicher Rahmen für die staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachung für die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und ihre Nachkommen geschaffen werden.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet gesetzliche Ansprüche auf Einbürgerung für Personen, die aufgrund von NS-Verfolgungsmaßnahmen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder gar nicht erst erhalten haben, und die nicht bereits einen Anspruch nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz besitzen. Der Einbürgerungsanspruch soll auch für alle Abkömmlinge der Betroffenen bestehen. (sas/22.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Gottfried Curio

Gottfried Curio

© Dr. Gottfried Curio/ Hagen Schnauss

Curio, Dr. Gottfried

AfD

Filiz Polat

Filiz Polat

© Filiz Polat/ Annette Koroll

Polat, Filiz

Bündnis 90/Die Grünen

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/28674 - Gesetzentwurf: Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
    PDF | 775 KB — Status: 19.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Krings, Dr. Günter (CDU/CSU), Thomae, Stephan (FDP), Jelpke, Ulla (Die Linke), Kuffer, Michael (CDU/CSU)
  • Überweisung 19/28674 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Experten stimmen Änderung des Staats­angehörigkeits­gesetzes zu

Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/28674) mit dem Ziel, einen gesetzlichen Rahmen zur Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen zu schaffen, stieß am Montag, 7. Juni 2021, bei einer Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter dem Vorsitz von  Andrea Lindholz (CDU/CSU) auf Zustimmung. Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, hatte das Bundesinnenministerium 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.

„Berücksichtigt wurden auch Kinder deutscher und früherer deutscher Staatsangehöriger, die bei Geburt vor dem 1. Januar 1975 beziehungsweise vor dem 1. Juli 1993 in geschlechterdiskriminierender Weise vom Abstammungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, sowie deren Abkömmlinge“, heißt es in der Vorlage weiter. Diese Erlassregelungen sollten nun „in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet“ werden. Dabei erfolge die gesetzliche Verankerung auch, „um den Wiedergutmachungsregelungen das von Betroffenenseite geforderte symbolische Gewicht zu geben“.

Neue Einbürgerungsansprüche für Personengruppen

Von einem Meilenstein sprach Dr. Nicholas Courtman, der zur Geschichte des Staatsangehörigkeitsrechts und der Einbürgerungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland mit einem besonderen Schwerpunkt auf die staatsangehörigkeitsrechtliche Behandlung NS-Verfolgter forscht. Paragraf 15 Staatsangehörigkeitsgesetz nehme möglichst viele Aspekte nationalsozialistischen staatsangehörigkeitsrechtlichen Unrechts in den Blick.

Er erweitere bisher verschiedenartig eingeschränkte oder zeitlich befristete und inzwischen ausgelaufene Einbürgerungsansprüche für NS-Verfolgte, die die deutsche Staatsangehörigkeit im Zusammenhang mit nationalsozialistischer Verfolgung verloren haben, sowie für deren Nachfahren, sagte Courtman. Gleichzeitig etabliere er neue Einbürgerungsansprüche für Personengruppen, „für die es bisher keine Einbürgerungsansprüche gegeben hat“.

Wiedergutmachungsgedanke für Verfolgte und deren Abkömmlinge

Aus Sicht von Prof. Dr. Dr. h. c. Kay Hailbronner von der Universität Konstanz trägt die geplante Regelung umfassend dem Wiedergutmachungsgedanken für Verfolgte des NS-Regimes und deren Abkömmlinge Rechnung. In Paragraf 15 würden alle Fälle ausreichend erfasst, in denen der staatsangehörigkeitsrechtliche Verlust nicht in der Entziehung der Staatsangehörigkeit besteht, „sondern andere verfolgungsbedingte Ursachen maßgeblich sind“.

Verfassungsrechtlich bestünden gegen eine Erweiterung der verfolgungsbedingten Wiedergutmachungseinbürgerungen keine Bedenken, sagte er.

„Wiedergutmachung der bisher mangelhaften Wiedergutmachung“

Die Regelung sei ein „Versuch der Wiedergutmachung der bisher mangelhaften Wiedergutmachung“, sagte Prof. Dr. Tarik Tabbara von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Dies hätte im Gesetz auch so benannt werden sollen, befand er. Gleichwohl tue der Gesetzentwurf „mehr als das absolut Notwendige“. Tabbara nannte es sehr erfreulich, dass sich die Bundesregierung dazu durchgerungen hat, diese Frage gesetzlich zu regeln.

Allerdings dürfe dies keine abschließende Regelung darstellen, auch wenn versucht worden sei, alle Fallgruppen abzudecken. Auch Menschen mit einem Verfolgungsschicksal, das mit dem Gesetz nicht abgedeckt wird, dürften „nicht hinten runterfallen“.

„Anwendungsprobleme mit Verwaltungsvorschriften lösen“

Dr. Ferdinand Weber von der Universität Göttingen machte deutlich, dass bei der Ausgestaltung staatsangehörigkeitsrechtlicher Erwerbstatbestände dem Gesetzgeber ein weiter staats- und völkerrechtlicher Spielraum zustehe. In diesen fügten sich die Widergutmachungsvorschriften ein, so der Europarechtsexperte.

„Das Europarecht hält hier keine Vorgaben bereit“, sagte er. Die Regelungen in Paragraf 15 hält Weber für sachgerecht. Praktischen Anwendungsproblemen der Norm könne durch konkretisierende Verwaltungsvorschriften begegnet werden.

Expertin weist auf Ungleichbehandlung hin

Die auch im Staatsangehörigkeitsrecht tätige Rechtsanwältin Dr. Esther Weizsäcker machte ebenfalls deutlich, dass das Gesetz nicht als abschließende Regelung empfunden werden dürfe. Sie verwies unter anderem darauf, dass jene NS-Verfolgten ausgeschlossen seien, die nach 1945 bereits wieder eingebürgert wurden und die deutsche Staatsangehörigkeit danach durch Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren haben.

Die hieraus resultierenden Ungleichbehandlungen seien problematisch. Auch in diesen Fällen müssten die Folgen der NS-Zeit bei einem erneuten Antrag auf Einbürgerung im Rahmen der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden, verlangte Weizsäcker.

Kritik an weitergehenden Änderungen im Entwurf

In dem Gesetzentwurf würden Anregungen aus einer von ihm schon im Oktober 2019 zu dem Thema gefertigten Stellungnahme aufgegriffen, sagte der Privatdozent Dr. Ulrich Vosgerau. Das begrüße er.

Kritikwürdig sei aber, dass die Anpassung des Wiedereinbürgerungsanspruchs seitens der Bundesregierung benutzt werde, „um auch weitere Änderungen des Rechts des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft durchzusetzen, die mit dem Wiedergutmachungsgedanken und dem NS-Unrecht gar nichts zu tun haben“.

Historische Verantwortung Deutschlands

Aus Sicht von Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg trägt die gesetzliche Regelung dem Bekenntnis der Bundesrepublik zur historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber denjenigen, die durch das NS-Regime staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben, Rechnung.

Gerade in Ansehung des historisch einmaligen Unrechts erscheine es vor diesem Hintergrund auch sachgerecht, Ansprüche auf Wiedereinbürgerung weder zu befristen noch – als Konkretisierung des sogenannten „Generationenschnitts“ eine Begrenzung des Kreises der Abkömmlinge vorzusehen, urteilt Schwarz.

Streit über eine schriftliche Stellungnahme

Im Verlauf der Anhörung kam es zum Streit über die schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen Vosgerau zu den ebenfalls auf der Tagesordnung stehenden Anträgen der Linksfraktion (19/19484) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19552).

Nach Aussage der Sachverständigen Weizsäcker habe diese „eindeutig rassistische Inhalte“, was Vosgerau anders bewertete. Die Ausschussvorsitzende Andrea Lindholz kündigte schließlich an, die Stellungnahme durch den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung prüfen zu lassen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (19/28674) ausführt, hatte das Bundesinnenministerium 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.

„Berücksichtigt wurden auch Kinder deutscher und früherer deutscher Staatsangehöriger, die bei Geburt vor dem 1. Januar 1975 beziehungsweise vor dem 1. Juli 1993 in geschlechterdiskriminierender Weise vom Abstammungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, sowie deren Abkömmlinge“, heißt es in der Vorlage weiter. Diese Erlassregelungen sollten nun „in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet“ werden. Dabei erfolge die gesetzliche Verankerung auch, „um den Wiedergutmachungsregelungen das von Betroffenenseite geforderte symbolische Gewicht zu geben“.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke dringt darauf, „das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu modernisieren“. In ihrem Antrag (19/19484) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei sollen nach den Vorstellungen der Fraktion Mehrfachstaatsangehörigkeiten infolge einer Einbürgerung oder aufgrund der Geburt in Deutschland akzeptiert und „die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit“ entfallen. Einbürgerungsberechtigt solle sein, wer seit mindestens fünf Jahren seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügt.

Wie aus dem Antrag ferner hervorgeht, soll der Anspruch auf Einbürgerung unabhängig vom Einkommen oder dem sozialen Status der Betroffenen bestehen und insbesondere der Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch nicht ausschlaggebend sein. „Die Fähigkeit zur einfachen, alltagstauglichen, mündlichen Verständigung in der deutschen Sprache ist ausreichend“, heißt es in dem Antrag weiter. Danach sollen die Einbürgerungsgebühren deutlich abgesenkt werden, weil an Einbürgerungen ein öffentliches Interesse bestehe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme an Staatsbürgerschaftskursen soll der Fraktion zufolge keine Einbürgerungsvoraussetzung sein.

Wie die Abgeordneten zudem ausführen, soll die deutsche Staatsangehörigkeit „grundsätzlich per Geburt in Deutschland verliehen“ werden. Ausreichend seien der rechtmäßige Aufenthaltsstatus und dauerhafte Wohnsitz eines Elternteils.

Antrag der Grünen

Für Erleichterungen bei der Einbürgerung macht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (19/19552) stark. Danach soll die deutsche Staatsangehörigkeit fortan auch durch Geburt im Inland erworben werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Der „Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht, nach welchem sich junge Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 18 und 23 Jahren zwischen dem deutschen und dem ausländischen Pass entscheiden müssen“, soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben werden.

Ferner plädieren die Abgeordneten dafür, dass die „Anspruchseinbürgerung“ künftig allen offensteht, die in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind oder aus anderen Gründen aufenthalts- oder freizügigkeitsberechtigt sind. Die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung soll laut Vorlage auf fünf Jahre herabgesetzt werden, „für anerkannte Flüchtlinge und ihnen gleichgestellte Personen auf drei Jahre“. Familienangehörige einbürgerungswilliger Personen sollen dem Antrag zufolge früher „miteingebürgert“ werden können.

Zudem fordert die Fraktion, den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts von jungen Menschen in der Ausbildung sowie von Studierenden nicht mehr und von älteren Menschen nur noch eingeschränkt zu verlangen. Darüber hinaus zielt der Antrag unter anderem darauf ab, Kenntnisse der deutschen Sprache „von Menschen, die sie insbesondere aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht erwerben können, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt“ zu verlangen. (hau/sto/08.06.2021)

Dokumente

  • 19/19484 - Antrag: Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine Einbürgerungsoffensive
    PDF | 259 KB — Status: 26.05.2020
  • 19/19552 - Antrag: 20 Jahre modernes Staatsangehörigkeitsrecht - Das Fundament einer pluralen Gesellschaft erhalten und reformieren
    PDF | 272 KB — Status: 27.05.2020
  • 19/28674 - Gesetzentwurf: Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
    PDF | 775 KB — Status: 19.04.2021

Tagesordnung

  • 143. Sitzung am Montag, dem 7. Juni 2021, 12.00 Uhr - Öffentliche Anhörung
  • Gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung - Staatsangehörigkeitsgesetz - BT-Drucksache 19/28674 - Ausschussdrucksache 19(4)840

Protokolle

  • Protokoll - 143. Sitzung - 7. Juni 2021, 12.00 Uhr - Staatsangehörigkeitsrecht

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksachen 19/28674, 19/29635, 19/19484 und 19/19552 - Ausschussdrucksache 19(4)860 A
  • Stellungnahme Dr. Ester Weizsäcker, Siewer Weizsäcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksachen 19/28674, 19/29635, 19/19484 und 19/19552 - Ausschussdrucksache 19(4)860 B
  • Stellungnahme Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau, Privatdozent - Rechtsanwalt - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksachen 19/28674, 19/29635, 19/19484 und 19/19552 - Ausschussdrucksache 19(4)860 C
  • Stellungnahme Dr. Nicholas Courtman, Berlin - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksachen 19/28674, 19/29635 - Ausschussdrucksache 19(4)860 D
  • Stellungnahme Dr. Ferdinand Weber, Universität Göttingen - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksachen 19/28674, 19/29635 - Ausschussdrucksache 19(4)860 E
  • Stellungnahme Prof. Dr. Dr. h. c. Kay Hailbronner, Universität Konstanz - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksachen 19/28674, 19/29635, 19/19484 und 19/19552 - Ausschussdrucksache 19(4)860 F
  • Stellungnahme Prof. Dr. Tarik Tabbara, LL.M., Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin - Staatsangehörigkeitsrecht - BT-Drucksachen 19/28674, 19/29635, 19/19484 und 19/19552 - Ausschussdrucksache 19(4)860 G

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Abgesetzt: Einbürgerung von NS-Verfolgten und deren Nachkommen

Deutsche Reisepässe liegen auf einem Tisch.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz soll geändert werden. (© picture alliance / Winfried Rothermel | Winfried Rothermel)

Mit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes will die Bundesregierung einen gesetzlichen Rahmen zur Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen schaffen. Die Abstimmung über ihren Gesetzentwurf „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (19/28674) wurde jedoch von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, 10. Juni 2021, abgesetzt. 

Abstimmung über Oppositionsinitiativen

Abgestimmt werden sollten auch der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/26546), zu dem eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vorliegt (19/27516).

Der Bundestag wollte zudem über Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel„ Deutsche Staatsangehörigkeit nur gezielt vergeben – Klare Grenzen der Einbürgerung aufzeigen“ (19/26547) sowie über Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine Einbürgerungsoffensive“ (19/19484) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „20 Jahre modernes Staatsangehörigkeitsrecht – Das Fundament einer pluralen Gesellschaft erhalten und reformieren“ (19/19552) entscheiden. Zum AfD-Antrag liegt die Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/27516 Buchstabe b), zu den beide anderen Anträgen steht sie noch aus.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Durch die Novellierung sollen „gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung“ geschaffen werden, schreibt die Bundesregierung zu ihrem Gesetzentwurf. Darin heißt es, das Bundesinnenministerium hatte 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.

„Berücksichtigt wurden auch Kinder deutscher und früherer deutscher Staatsangehöriger, die bei Geburt vor dem 1. Januar 1975 beziehungsweise vor dem 1. Juli 1993 in geschlechterdiskriminierender Weise vom Abstammungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, sowie deren Abkömmlinge“, heißt es in der Vorlage weiter. Diese Erlassregelungen sollten nun „in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet“ werden. Dabei erfolge die gesetzliche Verankerung auch, „um den Wiedergutmachungsregelungen das von Betroffenenseite geforderte symbolische Gewicht zu geben“.

Gesetzentwurf der AfD

Auf höhere Hürden bei der Einbürgerung zielt der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/26546) ab. Darin führt die Fraktion aus, dass sich „durch die massenhafte Immigration der letzten Jahre“ nach Deutschland demnächst die Zahl derjenigen erhöhen werde, die Anspruch auf Einbürgerung haben. Zwar bewege sich die Zahl der Einbürgerungen seit Jahren auf relativ konstantem Niveau, doch werde sich dies voraussichtlich „durch die hohe Anzahl an zugewanderten Drittstaatsangehörigen, die sich häufiger als andere Ausländer einbürgern lassen, ändern“. Vor dem „Hintergrund der beschränkten Integrationsmöglichkeiten der angestammten Bevölkerung, der sozialstaatlichen Leistungsfähigkeit, aber auch der Bedrohung aus dem islamistischen Milieu“ sei es notwendig, die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft entsprechend anzupassen.

Dazu soll nach dem Willen der Fraktion zur „Stärkung der Bedeutung von Vorverurteilungen und Lebensunterhaltssicherung“ im Staatsangehörigkeitsgesetz die Regelung gestrichen werden, „wonach aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte auch solche Ausländer eingebürgert werden können sollen, die wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt oder auf Grund ihrer Schuldunfähigkeit einer Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen worden sind, sowie auch solche Ausländer, die sich und ihre Angehörigen nicht zu ernähren imstande“ sind.

Einbürgerung nur bei verfassungskonformem Verhalten

Auch soll laut AfD nur noch derjenige Anspruch auf Einbürgerung haben, der in der Vergangenheit noch nicht wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten in Erscheinung getreten ist. Ferner soll „der Antragsteller regelmäßig den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten haben und ihn ebenfalls aktuell sichern können“.

Darüber hinaus will die Fraktion das Beherrschen der deutschen Sprache auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zur Voraussetzung für den Anspruch auf Einbürgerung machen. Um dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit von 1997 Rechnung zu tragen, soll für die Einbürgerung international Schutzberechtigter laut Vorlage das Sprachniveau B1 (GER) verlangt werden. Die „Privilegierung von Integrationskursabsolventen und Personen mit besonderen ,Integrationsleistungen“ soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft werden.

Antrag der AfD

Ausländern, die Behörden über ihre wahre Identität oder Staatsbürgerschaft vorsätzlich durch falsche oder unvollständige Angaben getäuscht haben, soll eine Einbürgerung grundsätzlich dauerhaft verwehrt bleiben. Das fordert die AfD in ihrem Antrag (19/26547). Ferner sollen bei der Einbürgerung Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen sowie Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz laut Vorlage „zumindest bei Betrugs- und Gewaltdelikten zukünftig immer ausdrückliche Berücksichtigung finden, wobei Gewaltdelikte einer Einbürgerung grundsätzlich entgegenstehen müssen“.

Zudem sollen nach dem Willen der Fraktion neben einem Einbürgerungstest im Regelfall noch weitere grundlegende Kenntnisse in der politischen Bildung in Form von 60 Pflichtunterrichtsstunden nachzuweisen sein, „die insbesondere das Grundgesetz und seine Freiheits- und Gleichheitsrechte betreffen. Auch soll dem Antrag zufolge ein schriftlich abzugebendes Bekenntnis erforderlich sein, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten. Dieses Bekenntnis soll laut Vorlage auf der Einbürgerungsurkunde zur stetigen Erinnerung abgedruckt und unterschrieben sein.

Auch plädiert die Fraktion dafür, dass im Rahmen der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde in den jeweiligen Amtsräumen gemeinsam mit dem Abholer “als klares Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben im Rahmen einer feierlichen Übergabezeremonie anzustimmen„ ist.

Antrag der Linken

Die Linke dringt in ihrem Antrag (19/19484) darauf, “das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu modernisieren„. Dabei sollen nach den Vorstellungen der Fraktion Mehrfachstaatsangehörigkeiten infolge einer Einbürgerung oder aufgrund der Geburt in Deutschland akzeptiert und “die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit„ entfallen. Einbürgerungsberechtigt soll laut Vorlage sein, wer seit mindestens fünf Jahren seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügt.

Wie aus dem Antrag ferner hervorgeht, soll der Anspruch auf Einbürgerung unabhängig vom Einkommen oder dem sozialen Status der Betroffenen bestehen und insbesondere der Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch nicht ausschlaggebend sein. “Die Fähigkeit zur einfachen alltagstauglichen mündlichen Verständigung in der deutschen Sprache ist ausreichend„, heißt es in der Vorlage weiter. Danach sollen die Einbürgerungsgebühren deutlich abgesenkt werden, weil an Einbürgerungen ein öffentliches Interesse bestehe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme an Staatsbürgerschaftskursen soll der Fraktion zufolge keine Einbürgerungsvoraussetzung sein.

Wie die Abgeordneten zudem ausführen, soll die deutsche Staatsangehörigkeit “grundsätzlich per Geburt in Deutschland verliehen„ werden. Ausreichend seien der rechtmäßige Aufenthaltsstatus und dauerhafte Wohnsitz eines Elternteils.

Antrag der Grünen

Für Erleichterungen bei der Einbürgerung macht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (19/19552) stark. Danach soll die deutsche Staatsangehörigkeit fortan auch durch Geburt im Inland erworben werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Der “Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht, nach welchem sich junge Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 18 und 23 Jahren zwischen dem deutschen und dem ausländischen Pass entscheiden müssen„, soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben werden.

Ferner plädieren die Abgeordneten dafür, dass die “Anspruchseinbürgerung„ künftig allen offensteht, die in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind oder aus anderen Gründen aufenthalts- oder freizügigkeitsberechtigt sind. Die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung soll laut Vorlage auf fünf Jahre herabgesetzt werden, “für anerkannte Flüchtlinge und ihnen gleichgestellte Personen auf drei Jahre„. Familienangehörige einbürgerungswilliger Personen sollen dem Antrag zufolge früher “miteingebürgert„ werden können.

Zudem fordert die Fraktion, den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts von jungen Menschen in der Ausbildung sowie von Studierenden nicht mehr und von älteren Menschen nur noch eingeschränkt zu verlangen. Darüber hinaus zielt der Antrag unter anderem darauf ab, Kenntnisse der deutschen Sprache “von Menschen, die sie insbesondere aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht erwerben können, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt„ zu verlangen. (sto/hau/09.06.2021)

Dokumente

  • 19/19484 - Antrag: Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine Einbürgerungsoffensive
    PDF | 259 KB — Status: 26.05.2020
  • 19/19552 - Antrag: 20 Jahre modernes Staatsangehörigkeitsrecht - Das Fundament einer pluralen Gesellschaft erhalten und reformieren
    PDF | 272 KB — Status: 27.05.2020
  • 19/26546 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz)
    PDF | 332 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/26547 - Antrag: Deutsche Staatsangehörigkeit nur gezielt vergeben - Klare Grenzen der Einbürgerung aufzeigen
    PDF | 247 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/27516 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26546 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26547 - Deutsche Staatsangehörigkeit nur gezielt vergeben - Klare Grenzen der Einbürgerung aufzeigen
    PDF | 289 KB — Status: 11.03.2021
  • 19/28674 - Gesetzentwurf: Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
    PDF | 775 KB — Status: 19.04.2021

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Einbürgerung von NS-Ver­folgten und deren Nach­kommen wird leichter

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, einer Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (19/28674, 19/29635, 19/29997 Nr. 1.12) zugestimmt und damit einen gesetzlichen Rahmen für die Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen geschaffen. Der Gesetzentwurf wurde in in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/30939) bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch die Novellierung werden „gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung“ geschaffen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Darin heißt es, das Bundesinnenministerium habe 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.

„Berücksichtigt wurden auch Kinder deutscher und früherer deutscher Staatsangehöriger, die bei Geburt vor dem 1. Januar 1975 beziehungsweise vor dem 1. Juli 1993 in geschlechterdiskriminierender Weise vom Abstammungserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren, sowie deren Abkömmlinge“, heißt es im Gesetzentwurf. Diese Erlassregelungen sollten nun „in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet“ werden. Gesetzlich verankert werde dies auch, „um den Wiedergutmachungsregelungen das von Betroffenenseite geforderte symbolische Gewicht zu geben“.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Abgelehnt mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen wurden im Anschluss an die Bundestagsdebatte ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/26546), zu dem eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vorlag (19/27516). Ebenfalls abgelehnt mit allen anderen Stimmen des Hauses wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutsche Staatsangehörigkeit nur gezielt vergeben – Klare Grenzen der Einbürgerung aufzeigen“ (19/26547). Die FDP stimmte dem Antrag zunächst versehentlich zu. Ihr Abstimmungsverhalten wurde jedoch nachträglich im Plenarprotokoll korrigiert. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/27516 Buchstabe b) zugrunde.

Darüber hinaus lehnten die Abgeordneten Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine Einbürgerungsoffensive“ (19/19484) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „20 Jahre modernes Staatsangehörigkeitsrecht – Das Fundament einer pluralen Gesellschaft erhalten und reformieren“ (19/19552) ab. Der Antrag der Linksfraktion fand bei Enthaltung der Grünen keine Mehrheit. Den Antrag der Grünen unterstützte neben den Antragstellern nur noch die Linksfraktion. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/30939) zugrunde.

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Auf höhere Hürden bei der Einbürgerung zielte der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/26546) ab. Darin führte die Fraktion aus, dass sich „durch die massenhafte Immigration der letzten Jahre“ nach Deutschland demnächst die Zahl derjenigen erhöhen werde, die Anspruch auf Einbürgerung haben. Zwar bewege sich die Zahl der Einbürgerungen seit Jahren auf relativ konstantem Niveau, doch werde sich dies voraussichtlich „durch die hohe Anzahl an zugewanderten Drittstaatsangehörigen, die sich häufiger als andere Ausländer einbürgern lassen, ändern“. Vor dem „Hintergrund der beschränkten Integrationsmöglichkeiten der angestammten Bevölkerung, der sozialstaatlichen Leistungsfähigkeit, aber auch der Bedrohung aus dem islamistischen Milieu“ sei es notwendig, die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft entsprechend anzupassen.

Dazu sollte nach dem Willen der Fraktion zur „Stärkung der Bedeutung von Vorverurteilungen und Lebensunterhaltssicherung“ im Staatsangehörigkeitsgesetz die Regelung gestrichen werden, „wonach aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte auch solche Ausländer eingebürgert werden können sollen, die wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt oder auf Grund ihrer Schuldunfähigkeit einer Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen worden sind, sowie auch solche Ausländer, die sich und ihre Angehörigen nicht zu ernähren imstande“ sind.

Einbürgerung nur bei verfassungskonformem Verhalten

Auch sollte laut AfD nur noch derjenige Anspruch auf Einbürgerung haben, der in der Vergangenheit noch nicht wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten in Erscheinung getreten war. Ferner sollte „der Antragsteller regelmäßig den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten haben und ihn ebenfalls aktuell sichern können“.

Darüber hinaus wollte die Fraktion das Beherrschen der deutschen Sprache auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zur Voraussetzung für den Anspruch auf Einbürgerung machen. Um dem Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit von 1997 Rechnung zu tragen, sollte für die Einbürgerung international Schutzberechtigter laut Vorlage das Sprachniveau B1 (GER) verlangt werden. Die „Privilegierung von Integrationskursabsolventen und Personen mit besonderen Integrationsleistungen“ sollte nach dem Willen der Fraktion abgeschafft werden.

Abgelehnter Antrag der AfD

Ausländern, die Behörden über ihre wahre Identität oder Staatsbürgerschaft vorsätzlich durch falsche oder unvollständige Angaben getäuscht haben, sollte eine Einbürgerung grundsätzlich dauerhaft verwehrt bleiben. Das forderte die AfD in ihrem abgelehnten Antrag (19/26547). Ferner sollten bei der Einbürgerung Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen sowie Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz laut Vorlage „zumindest bei Betrugs- und Gewaltdelikten zukünftig immer ausdrückliche Berücksichtigung finden, wobei Gewaltdelikte einer Einbürgerung grundsätzlich entgegenstehen müssen“.

Zudem sollten nach dem Willen der Fraktion neben einem Einbürgerungstest im Regelfall noch weitere grundlegende Kenntnisse in der politischen Bildung in Form von 60 Pflichtunterrichtsstunden nachzuweisen sein, „die insbesondere das Grundgesetz und seine Freiheits- und Gleichheitsrechte betreffen. Auch soll ein schriftlich abzugebendes Bekenntnis erforderlich sein, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten. Dieses Bekenntnis soll laut Vorlage auf der Einbürgerungsurkunde zur stetigen Erinnerung abgedruckt und unterschrieben sein.

Auch plädierte die Fraktion dafür, dass im Rahmen der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde in den jeweiligen Amtsräumen gemeinsam mit dem Abholer “als klares Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben im Rahmen einer feierlichen Übergabezeremonie anzustimmen„ ist.

Antrag der Linken

Die Linke drang in ihrem abgelehnten Antrag (19/19484) darauf, “das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu modernisieren„. Dabei sollten nach den Vorstellungen der Fraktion Mehrfachstaatsangehörigkeiten infolge einer Einbürgerung oder aufgrund der Geburt in Deutschland akzeptiert und “die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit„ entfallen. Einbürgerungsberechtigt sollte laut Vorlage sein, wer seit mindestens fünf Jahren seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügt.

Wie aus dem Antrag ferner hervorging, sollte der Anspruch auf Einbürgerung unabhängig vom Einkommen oder dem sozialen Status der Betroffenen bestehen und insbesondere der Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch nicht ausschlaggebend sein. “Die Fähigkeit zur einfachen alltagstauglichen mündlichen Verständigung in der deutschen Sprache ist ausreichend„, hieß es in der Vorlage weiter. Danach sollten die Einbürgerungsgebühren deutlich abgesenkt werden, weil an Einbürgerungen ein öffentliches Interesse bestehe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahme an Staatsbürgerschaftskursen sollte der Fraktion zufolge keine Einbürgerungsvoraussetzung sein. Wie die Abgeordneten zudem ausführten, sollte die deutsche Staatsangehörigkeit “grundsätzlich per Geburt in Deutschland verliehen„ werden. Ausreichend seien der rechtmäßige Aufenthaltsstatus und dauerhafte Wohnsitz eines Elternteils.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Für Erleichterungen bei der Einbürgerung machte sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem abgelehnten Antrag (19/19552) stark. Danach sollte die deutsche Staatsangehörigkeit fortan auch durch Geburt im Inland erworben werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Der “Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht, nach welchem sich junge Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 18 und 23 Jahren zwischen dem deutschen und dem ausländischen Pass entscheiden müssen„, sollte nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben werden.

Ferner plädierten die Abgeordneten dafür, dass die “Anspruchseinbürgerung„ künftig allen offensteht, die in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind oder aus anderen Gründen aufenthalts- oder freizügigkeitsberechtigt sind. Die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung sollte laut Vorlage auf fünf Jahre herabgesetzt werden, “für anerkannte Flüchtlinge und ihnen gleichgestellte Personen auf drei Jahre„. Familienangehörige einbürgerungswilliger Personen sollten dem Antrag zufolge früher “mit eingebürgert„ werden können.

Zudem forderte die Fraktion, den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts von jungen Menschen in der Ausbildung sowie von Studierenden nicht mehr und von älteren Menschen nur noch eingeschränkt zu verlangen. Darüber hinaus zielte der Antrag unter anderem darauf ab, Kenntnisse der deutschen Sprache “von Menschen, die sie insbesondere aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht erwerben können, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt„ zu verlangen. (sto/hau/sas/29.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Gottfried Curio

Gottfried Curio

© Dr. Gottfried Curio/ Hagen Schnauss

Curio, Dr. Gottfried

AfD

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/19484 - Antrag: Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine Einbürgerungsoffensive
    PDF | 259 KB — Status: 26.05.2020
  • 19/19552 - Antrag: 20 Jahre modernes Staatsangehörigkeitsrecht - Das Fundament einer pluralen Gesellschaft erhalten und reformieren
    PDF | 272 KB — Status: 27.05.2020
  • 19/26546 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz)
    PDF | 332 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/26547 - Antrag: Deutsche Staatsangehörigkeit nur gezielt vergeben - Klare Grenzen der Einbürgerung aufzeigen
    PDF | 247 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/27516 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26546 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26547 - Deutsche Staatsangehörigkeit nur gezielt vergeben - Klare Grenzen der Einbürgerung aufzeigen
    PDF | 289 KB — Status: 11.03.2021
  • 19/28674 - Gesetzentwurf: Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
    PDF | 775 KB — Status: 19.04.2021
  • 19/29635 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - Drucksache 19/28674 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 338 KB — Status: 12.05.2021
  • 19/29997 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 22. April bis 19. Mai 2021)
    PDF | 317 KB — Status: 21.05.2021
  • 19/30939 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28674, 19/29635, 19/29997 Nr. 1.12 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/19484 - Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und eine Einbürgerungsoffensive c) zu dem Antrag der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19552 - 20 Jahre modernes Staatsangehörigkeitsrecht - Das Fundament einer pluralen Gesellschaft erhalten und reformieren
    PDF | 508 KB — Status: 22.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Middelberg, Dr. Mathias (CDU/CSU), Lindh, Helge (SPD), Teuteberg, Linda (FDP), Jelpke, Ulla (Die Linke), Polat, Filiz (B90/Grüne), Kuffer, Michael (CDU/CSU)
  • Gesetzentwurf 19/28674 und 19/29635 (Beschlussempfehlung 19/30939 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30939 Buchstabe b (Antrag 19/19484 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30939 Buchstabe c (Antrag 19/19552 ablehnen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/26546 (Beschlussempfehlung 19/27516: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/27516 Buchstabe b (Antrag 19/26547 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-staatsangehoerigkeitsgesetz-846950

Stand: 14.05.2025