Der im Grundgesetz verankerte Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist der zentrale Ort der europapolitischen Mitwirkung im Deutschen Bundestag. Er ist Querschnitts- und Fachausschuss zugleich und unter anderem für sämtliche Grundsatzfragen der europäischen Integration, institutionelle Themen, Strategiedokumente, die mehrjährige Finanzplanung der EU und Fragen der Erweiterung zuständig. Er verfügt zudem über besondere Kompetenzen und kann unter bestimmten Voraussetzungen plenarersetzend tätig werden. Mit 34 Mitgliedern zählt er zu den großen Ausschüssen des Bundestages. Der EU-Ausschuss pflegt intensive Kontakte zu den europäischen Institutionen und zu den Europaausschüssen anderer nationaler Parlamente in der Europäischen Union.