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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung/1. Lesung
Finanzen

Steuerfreies Existenz­minimum und Steuer­fort­entwicklungsgesetz beraten

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (20/12783, 20/13084) vor, der am Donnerstag, 26. September 2024, zusammen mit dem Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ (Steuerfortentwicklungsgesetz, 20/12778, 20/13159) erstmals im Bundestag beraten wurde. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die beiden Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss. 

Minister: Private Investitionen stimulieren

„Die Bundesregierung unterbreitet Ihnen heute im Kern drei Vorschläge“, erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zu Beginn der Aussprache. „Wir stärken die Abschreibungen und bauen die Forschungszulage aus“, sagte er. So sollten private Investitionen stimuliert werden.

„Das zweite Anliegen: Wir wollen den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöhen.“ Als dritten Punkt nannte er die Überführung der bisherigen Steuerklassen III und V in die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren. 

CDU/CSU warnt vor „unnötiger Bürokratie“ 

„Sie haben hier durchaus brauchbare Maßnahmen, die wir begrüßen“, konstatierte Dr. Mathias Middelberg für die CDU/CSU-Fraktion. Er lobte die Anpassung der tariflichen Eckwerte in der Einkommensteuer zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression sowie die Erhöhung von Freibeträgen und der degressiven Abschreibung im Unternehmenssteuerrecht. 

Auf Ablehnung in der Unionsfraktion stößt dagegen die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren für Steuerklasse IV. Auch die Anzeigepflicht innerstaatlicher Steuergestaltung für Unternehmen kritisierte die größte Oppositionsfraktion, warnte vor „unnötiger Bürokratie“. Middelberg: „Deswegen werden wir nicht zustimmen können.“ Er forderte dagegen eine „gute Unternehmensteuerreform“. 

SPD: Gesprächsbedarf beim Kindergeld

Michael Schrodi wies für die SPD-Fraktion darauf hin, dass die Ampelkoalition bereits Entlastungen „von 50 Milliarden Euro auf den Weg gebracht“ habe. Schrodi lobte die nun geplanten Entlastungen, erklärte aber auch: „Beim Kindergeld gibt es noch Gesprächsbedarf in der Koalition.“ Derzeit sieht der Gesetzentwurf vor, das Kindergeld 2025 um fünf auf 255 Euro und 2026 um weitere vier auf 259 Euro zu erhöhen. 

Schrodi verteidigte auch Maßnahmen zur „Rechtssicherheit“ für gemeinnützige Vereine. Darauf ging auch seine Fraktionskollegin Nadine Heselhaus ein. Gemeinnützige Vereine wollten wissen, „ob sie, wenn sie zu einer Demo gegen Rechts aufrufen, ihre Gemeinnützigkeit verlieren“, erklärte sie. „Das ist Basisdemokratie. Dass die AfD davon nichts hält, haben wir gerade mitbekommen.“ 

AfD fordert grundlegende Steuerreform

Deren Redner Albrecht Glaser hatte zuvor die Regelung kritisiert, derzufolge sich gemeinnützige Organisationen künftig auch gelegentlich politisch äußern dürfen sollen, ohne ihren Status der Gemeinnützigkeit zu verlieren. 

Insgesamt greifen die steuerlichen Entlastungen der Regierungsentwürfe aus Sicht der AfD zu kurz. Deren Redner Klaus Stöber kritisierte zunächst, dass die höheren Freibeträge 2024 erst jetzt beschlossen würden. Die steuerlichen Senkungen reichten nicht. „Die Bürger erwarten eine grundlegende Steuerreform“, sagte Stöber. 

Grüne:  Wachstumsinitiative schnell beschließen

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hob Katharine Beck hervor, dass die Maßnahmen zu einer Entlastung von mehr als 21 Milliarden Euro führten. Das sei dreimal mehr als im Wachstumschancengesetz (20/9341) angelegt gewesen sei, das die Union allerdings im Bundesrat „auf drei Milliarden Euro reduziert“ habe. 

„Wir sind in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Deswegen ist es so wichtig, dass wir die Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative so schnell wie möglich beschließen“, forderte Beck. Sie verwies auf eine Studie, der zufolge die 49 Punkte, die die Bundesregierung beschlossen hat und von denen nun die ersten mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz umgesetzt würden, 0,4 Prozent mehr Wachstum brächten. 

FDP fordert Tempo bei der Umsetzung

Markus Herbrand sagte für die FDP-Fraktion: „Heute geht es um große Gesetze, das sind große Maßnahmen. Wir haben eine große strukturelle Wachstumsschwäche, die nicht erst in den vergangenen drei Jahren angefangen hat.“ 

Die Überschrift über die beiden Gesetze könne nur lauten: „Entlastung“. Nötig sei jetzt „Tempo“ bei der Umsetzung. 

Linke: Kindergelderhöhung lächerlich

Christian Görke kritisierte für die Gruppe Die Linke, dass die Steuermindereinnahmen zu 60 Prozent zulasten der Länder gingen. Außerdem profitierten von den Steuerentlastungen größtenteils Gutverdiener, beklagte Görke. 

Normalverdiener würden steuerlich deutlich weniger entlastet, müssten aber zugleich höhere Sozialabgaben zahlen. Zur Erhöhung des Kindergelds um fünf Euro sagte er: „Das ist wirklich lächerlich.“

 

Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024 

Neben dem erhöhten Grundfreibetrag ist im Gesetzentwurf (20/12783) auch der Anstieg des steuerlichen Kinderfreibetrags um 228 Euro auf 6.612 Euro vorgesehen. Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum 1. Januar 2024 die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert. 

„Dies wirkt sich auf die Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums für das Jahr 2024 aus“, erklärt sie und schreibt weiter: „Nach Aktualisierung der Datenbasis infolge der höheren Fortschreibung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ergibt sich ein Anpassungsbedarf bei den steuerlichen Freibeträgen zur Freistellung des sächlichen Existenzminimums von Erwachsenen bzw. Kindern.“

Im Jahr 2025 werde die Erhöhung der steuerfreien Einkommen zu Steuermindereinnahmen von 3,3 Milliarden Euro führen, erwartet die Bundesregierung. 491 Millionen Euro entfallen der Kalkulation zufolge dabei auf die Kommunen und jeweils rund 1,4 Milliarden Euro auf die Länder und den Bund. 

Anpassung des Einkommensteuertarifs 

Mit ihrem zweiten Gesetzentwurf (20/12778) bringt die Bundesregierung erste Maßnahmen ihres Wachstumspakets auf den parlamentarischen Weg. Neben der Erhöhung von Freibeträgen in der Einkommensteuer und des Kindergeldes sowie der Anpassung des Steuertarifs zum Inflationsausgleich sind unter anderem auch die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und Erweiterungen bei der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgesehen.

Insgesamt erwartet die Bundesregierung, dass die Maßnahmen in dem Gesetzentwurf 2025 zu Mindereinnahmen von 3,4 Milliarden Euro beim Bund, 2,8 Milliarden Euro bei den Ländern und 1,1 Milliarden Euro bei den Gemeinden führen werden. Bis 2028 müssten die öffentlichen Haushalte demnach insgesamt mit einem jährlichen Minus von 27,3 Milliarden Euro kalkulieren.

Steuerklasse IV mit Faktor statt Steuerklassen III/V 

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Steuerklassen III und V, die Verheiratete wählen können, künftig entfallen und in die Steuerklasse IV mit Faktor überführt werden. 

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in die Steuerklassen III oder V eingestuft sind, soll automatisiert ein Faktor anhand der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten aus den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen gebildet werden. Der automatisierte Faktor soll anstelle der Steuerklassen III oder V den Arbeitgebern für den Lohnsteuerabzug um Abruf bereitgestellt werden. (bal/hau/26.09.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Olav Gutting

Olav Gutting

© Matthias Busse

Gutting, Olav

CDU/CSU

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Marvi, Parsa

SPD

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Gruppe Die Linke

Nadine Ruf

Nadine Ruf

© SPD Wiesbaden/A. Aschenbach

Ruf, Nadine

SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Melanie Wegling

Melanie Wegling

© SPD Bundestagsfraktion/Photothek

Wegling, Melanie

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/9341 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 15.11.2023
  • 20/12778 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
    PDF | 1 MB — Status: 09.09.2024
  • 20/12783 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
    PDF | 299 KB — Status: 09.09.2024
  • 20/13084 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 - Drucksache 20/12783 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 116 KB — Status: 30.09.2024
  • 20/13159 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) - Drucksache 20/12778 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 256 KB — Status: 02.10.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/12783, 20/12778 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Lob geplanter Steuer­entlastungen und Warnung vor mehr Bürokratie

Zeit: Montag, 7. Oktober 2024, 13.30 bis 15.30 Uhr

Die Entlastungswirkungen des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (20/12783) und des Steuerfortentwicklungsgesetzes (20/12778) haben Sachverständige am Montag, 7. Oktober 2024, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses diskutiert. Dabei forderte Dr. Katja Rietzler von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, Steuern und Sozialabgaben zusammen zu betrachten. „Wir können nicht damit rechnen, dass die Haushalte in der Breite entlastet werden“, erklärte sie. Zwar finde Entlastung im Steuersystem mit den beiden Gesetzentwürfen statt. Insbesondere bei mittleren Einkommen werde das aber infolge steigender Sozialabgaben aufgezehrt.

„Prinzip wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wahren“

Matthias Warneke vom Bund der Steuerzahler, geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, betonte dagegen das verfassungsrechtliche Gebot, den steuerlichen Grundfreibetrag wie im Gesetzentwurf vorgesehen zu erhöhen. Er lobte die im Gesetzentwurf vorgesehene Rechtsverschiebung der Eckwerte im Einkommensteuertarif, mit denen die Koalition die sogenannte Kalte Progression ausgleichen will.

„Es ist extrem wichtig, das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Steuerrecht zu wahren, und zwar die reale Leistungsfähigkeit“, sagte Warneke. Er warnte, dass andernfalls die Kalte Progression den „Fiskus zum Inflationsgewinner“ mache.

Teilzeitaufstockungsprämie befürwortet

Dass der Abbau der Kalten Progression auch positive gesamtwirtschaftliche Effekte auf das Wirtschaftswachstum habe, lobte Klaus Michelsen vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VfA), geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Michelsen begrüßte mit Blick auf die Konjunktur aber insbesondere die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten auf unternehmerische Investitionen. Er bedauerte, dass bereits im Wachstumschancengesetz (20/9341) die Klimaschutzprämie als steuerliche Förderung gescheitert sei. 

Michelsen äußerte sich auch positiv zu einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der eine „Teilzeitaufstockungsprämie“ vorsieht. Diese sieht vor, dass Arbeitnehmer in Teilzeit bis zu 4.500 Euro steuerfreie Entgelte ihres Arbeitgebers als Zusatz zu ihrem bisherigen Lohn bekommen können, wenn sie ihre Arbeitszeit dauerhaft erhöhen. „Das ist bedenkenswert“, sagte Michelsen und erklärte unter Verweis auf den Fachkräftemangel, der die Wirtschaft lähme: „Die Teilzeit ist die eigentliche Reserve am Arbeitsmarkt.“

Kompensation von Steuermindereinnahmen gefordert 

Vor negativen Effekten für das Wirtschaftswachstum aufgrund neuer Bürokratie warnten Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband und Dr. Monika Wünnemann vom Bund der Deutschen Industrie (BDI), beide als Sachverständige geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Beide sprachen sich gegen eine Anzeigenpflicht für Unternehmen aus mit Blick auf nationale Steuergestaltung. „Die Unternehmen können keine weitere Bürokratie verkraften“, sagte Wünnemann. Mein sprach gar von einem „großen Humbug“.

Einen Ausgleich der steuerlichen Mindereinnahmen infolge der Entlastungen forderte Uwe Zimmermann von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Die erhöhten degressiven Abschreibungsmöglichkeiten würden die kommunalen Haushalte treffen, die aber zugleich gefordert seien bei Investitionen. „Wir fordern eine Kompensation der Steuermindereinnahmen“, sagte Zimmermann. Denkbar wäre aus seiner Sicht als Ausgleich ein höherer Umsatzsteueranteil für die Städte und Gemeinden. 

„Auch Vereine sind Grundrechtsträger“

Positiv über einen weiteren Aspekt in dem Gesetzentwurf äußerte sich Stefan Diefenbach-Trommer von der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, Sachverständiger auf Vorschlag der Gruppe Die Linke. Er lobte die „Demokratieklausel“, derzufolge sich gemeinnützige Organisationen künftig im Einzelfall politisch äußern dürfen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren.

„Das ist ein Fortschritt“, sagte Diefenbach-Trommer. Auch Vereine seien Grundrechtsträger. „Wir sollten demokratiefördernde Organisationen stärken“, forderte er und sprach sich für „neue Zwecke der Förderung“ aus, beispielsweise Rechtsstaatlichkeit. (bal/07.10.2024)

Dokumente

  • 20/9341 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 15.11.2023
  • 20/12778 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
    PDF | 1 MB — Status: 09.09.2024
  • 20/12783 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
    PDF | 299 KB — Status: 09.09.2024

Tagesordnung

  • TO "Steuerfortentwicklungsgesetz und steuerliche Freirstellung Existenzminimum 2024

Protokolle

  • Protokoll "Steuerfortentwicklungsgesetz"

Sachverständigenliste

  • SV-Liste "Steuerfortentwicklungsgesetz und Freistellung Existenzminimum 2024"

Stellungnahmen

  • Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände
  • Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" e. V.
  • Arbeitnehmerkammer Bremen und Arbeitskammer des Saarlandes
  • Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.
  • Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft
  • Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V.
  • Deutscher Familienverband e. V.
  • Deutscher Steuerberaterverband e. V.
  • Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.
  • Handelsverband Deutschland - HDE e. V.
  • Rietzler, Dr. Katja, Hans-Böckler-Stiftung
  • Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V.

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Bundestag erhöht Kindergeld und Steuerfreibeträge

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ (Steuerfortentwicklungsgesetz, 20/12778, 20/13159) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (20/14309) angenommen. Alle Fraktionen stimmten für das Gesetz. Dagegen votierte die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/14314) vor. 

In erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich“ (20/14240).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Beschlossen wurde, den in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 um 252 Euro auf 12.348 Euro anzuheben. Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt für den Veranlagungszeitraum 2025 9.600 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 9.756 Euro (jeweils einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf).

Das Kindergeld steigt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat sowie – mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs (Ausgleich der sogenannten „kalten Progression“) verschieben sich 2025 um 2,6 Prozent und 2026 um 2,0 Prozent. Der Sofortzuschlages im Zweiten, Zwölften und 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII, SGB XIV), im Asylbewerberleistungsgesetz und im Bundeskindergeldgesetz steigt ab Januar 2025 von 20 Euro auf 25 Euro monatlich. Angehoben werden auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026. Die Steuermindereinnahmen werden in der vollen Jahreswirkung mit 13,725 Milliarden Euro angegeben.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat warnte in seiner Stellungnahme (20/13159) vor Ausfällen für die Kommunen bei der Gewerbesteuer in Milliardenhöhe. Zugleich schreibt die Länderkammer, dass der Gesetzentwurf hinter dem Anspruch zurückbleibe, nachhaltiges Wachstum zu schaffen und zusätzliche Investitionen zu unterstützen. Dieses Ziel der Bundesregierung begrüßen die Ländervertreter indes. 

Sie kritisieren dagegen die kurze Frist, sich auf Änderungen einstellen zu können: Die Bundesregierung habe den Gesetzentwurf erst in der parlamentarischen Sommerpause beschlossen, einzelne Regelungen sollten jedoch bereits am 1. Januar 2025 in Kraft treten. „Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die Bedürfnisse der Praxis und die vielfach geäußerte Forderung nach einer verlässlichen und planbaren Steuerpolitik hin“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Länder üben eine Reihe von Kritikpunkten an dem Gesetzentwurf. Unter anderem wollen sie die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter stärker als die Bundesregierung erhöhen und schlagen 1.000 statt 800 Euro vor. Aus Sicht der Bundesregierung ist dies allerdings „aus haushälterischen Gründen nicht darstellbar“, wie es in deren Gegenäußerung heißt. 

Gesetzentwurf zum Finanzmarkt- und Steuerbereich

Wesentlicher Bestandteil des in erster Lesung beratenen Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (20/14240) sind Regelungen zur fristgerechten Umsetzung von EU-Rechtsakten im Finanzmarktbereich. Diese müssten in deutsches Recht umgesetzt werden wie Teile der Richtlinie (EU) 2023 / 2864 zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP-Omnibus-Richtlinie), die Verordnung (EU) 2024 / 886 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro und Teile der geänderten EU-Bankenverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR). 

Zudem werde im Versicherungsaufsichtsgesetz aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der Paragraf 319 geändert, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016 / 97 über den Versicherungsvertrieb (Neufassung) umzusetzen. Darüber hinaus seien Regelungen vorgesehen, um die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet und überwacht, noch bis Ende des Jahres 2025 aufzulösen, da diese mit fortschreitender Abwicklung der übernommenen Risikopositionen und entsprechender Reduktion von Aufgaben und Personal keine verwaltungsökonomisch sinnvolle Größenordnung für eine Bundesanstalt mehr darstelle. 

Persönlich steuerbefreite Kreditinstitute

Die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH werde in den Katalog der persönlich steuerbefreiten Kreditinstitute im Körperschaftsteuergesetz und im Gewerbesteuergesetz aufgenommen, um rechtssicher Steuerbelastungen für diese Gesellschaft, die im öffentlichen Interesse den Aufbau der Wirtschaft in Entwicklungsländern unterstütze, zu vermeiden. 

Unabhängig von den Anpassungen der Finanzmarktgesetzgebung werde im Finanzausgleichsgesetz für die Ausgleichsjahre 2022 und 2023 jeweils eine weitere Zwischenabrechnung im Sinne von Paragraf 14 Absatz 3 und eine weitere Verrechnung der Bundesergänzungszuweisungen im Sinne von Paragraf 16 angeordnet, die für das Ausgleichsjahr 2022 im Jahr 2025 und für das Ausgleichsjahr 2023 im Jahr 2026 durchgeführt werden müssten. (bal/eis/vom/19.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

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CDU/CSU

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

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Bündnis 90/Die Grünen

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

FDP

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

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© Parsa Marvi/ photothek.net

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SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Gruppe Die Linke

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/12778 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
    PDF | 1 MB — Status: 09.09.2024
  • 20/13159 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) - Drucksache 20/12778 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 256 KB — Status: 02.10.2024
  • 20/14240 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
    PDF | 530 KB — Status: 17.12.2024
  • 20/14309 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12778, 20/13159, 20/13328 Nr. 12 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
    PDF | 561 KB — Status: 18.12.2024
  • 20/14314 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12778, 20/13159, 20/14309, 20/13328 Nr. 12 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
    PDF | 207 KB — Status: 18.12.2024
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/12778 und 13159 (Beschlussempfehlung 20/14309: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Überweisung 20/14240 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw41-pa-finanzen-steuerfortentwicklungsgesetz-1020938

Stand: 20.05.2025