Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung - Azur (Anteile, Zugriffe und Reihenfolgen)

Anwendung Azur (© DBT)
Nach § 12 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist unter anderem die Zusammensetzung der Ausschüsse im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen. Die Norm bildet damit die Grundlage für das im Deutschen Bundestag maßgebliche Proporzverfahren, ohne allerdings das konkrete mathematische Berechnungsverfahren hierzu festzulegen. Als solche stehen insbesondere die Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers, nach d’Hondt und nach Hare/Niemeyer zur Verfügung. Regelmäßig legt der Deutsche Bundestag zu Beginn der Wahlperiode das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers als maßgeblich fest (ersatzweise das Verfahren nach d’Hondt), sofern nicht gesetzlich für einzelne Gremien ein anderes Berechnungsverfahren vorgegeben ist.
Das Programm Azur berechnet auf Basis dieser verschiedenen mathematischen Verfahren die Anteile, Zugriffe und Reihenfolgen bei der Verteilung von Einheiten entsprechend der Stärke der Fraktionen (und gegebenenfalls Gruppen) im Deutschen Bundestag.
Hier gelangen Sie direkt zum Rechner: https://azur.bundestag.de
(Hinweise zur Verwendung des Rechners)
Hat beispielsweise ein Ausschuss die Größe von 40 Mitgliedern, so berechnet Azur die auf die jeweiligen Fraktionen entfallenden Sitze entsprechend dem Proporz der aktuellen Zusammensetzung des Deutschen Bundestages („Anteile“). Über die Funktion „Zugriff“ kann berechnet werden, wann welche Fraktion eine Position besetzen kann. Dies ist beispielsweise zu Beginn einer Wahlperiode relevant, falls sich die Fraktionen nicht auf eine Verteilung der Wahlvorschlagsrechte für die Ausschussvorsitzenden verständigen können und diese nach dem Zugriffsverfahren vergeben werden müssen. Das Ergebnis der Berechnung zeigt dann hier, welche Fraktion als erstes (als zweites, als drittes et cetera) das Wahlvorschlagsrecht für einen Ausschuss erhält. Die Ausgabe der „Reihenfolgen“ zeigt an, ab welcher Einheit eine Fraktion einen Anteil (zum Beispiel Sitz) erhält.
Die proportionalen Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (ersatzweise nach d’Hondt) findet nicht nur Anwendung für die Berechnung der Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages oder im Hinblick auf die dortigen Wahlvorschlagsrechte. Es gilt auch für die Besetzung von anderen Gremien (zum Beispiel Untersuchungsausschüsse oder Enquete-Kommissionen), soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Auch für viele andere „Verteilungsfragen“ bildet es die Grundlage, beispielsweise orientiert sich bei bestimmten Debatten die Verteilung der Redezeit in der Praxis nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.
Allgemeine Informationen zu den Berechnungsmethoden finden Sie hier. Weitergehende Detailinformationen zu den einzelnen Verfahren sind hier zu finden:
Verfahren d´Hondt
Verfahren Sainte Laguë/Schepers
Verfahren Hare/Niemeyer
Hinweise zur Verwendung des Rechners
Eingabebereich auf der linken Seite
- Im Bereich Filter können Sie bei „Einheiten“ die Größe eingeben, welche Sie auf die weiter unten aufgeführten Fraktionen beziehungsweise Gruppen verteilen möchten. Für eine Berechnung der Sitzzuteilung des Haushaltsausschusses in der 20. Wahlperiode ist hier beispielsweise die Zahl 46 (Anzahl der Sitze des Haushaltsausschusses in der 20. Wahlperiode) einzutragen. Für eine Berechnung der Verteilung von einer Stunde Redezeit im Parlament wäre hier beispielsweise 60 (für 60 Minuten) einzutragen.
- Jede auswählbare Voreinstellung kann frei für den gewünschten Berechnungsbedarf hin angepasst werden. Neue Fraktionen beziehungsweise Gruppen erhalten für die grafische Darstellung in dem Tortendiagramm eine zufällige Farbe. Dies gilt auch für den Fall, dass vorgegebene Namensbezeichnungen der derzeit im Bundestag vertretenen Fraktionen und Gruppen verändert werden. Eine feste Farbzuweisung ist aktuell für die Bezeichnungen „SPD“, „CDU/CSU“, „Bündnis 90/Die Grünen“, „FDP“, „AfD“, „Die Linke“, „Gruppe Die Linke“, „BSW“ sowie „Gruppe BSW“ hinterlegt.
- Im unteren Teil des Eingabebereiches finden sich die verfügbaren mathematischen Berechnungsverfahren zur Auswahl. Voreingestellt ist das Verfahren von Sainte Laguë/Schepers.
Ergebnisbereich auf der rechten Seite
- Voreingestellt ist die Ausgabe der Ergebnisse für den Reiter „Anteile“. Hier findet sich die Verteilungen für eine feste Größe (definierbar über „Einheit“) nach dem jeweils ausgewählten Berechnungsverfahren.
- In welcher Reihenfolge die Fraktionen Ausschüsse und Vorsitze mit ihren Abgeordneten besetzen können, ist in Azur unter dem Reiter „Zugriffe“ ersichtlich.
- Unter dem Reiter „Reihenfolgen“ werden diese beiden Informationen fortlaufend bis zu dem unter „Einheit“ festgelegten Wert gemeinsam dargestellt (die Anteile in den Zeilen sowie die Zugriffe durch jeweils einen fett markierten Eintrag pro Zeile).
- In Abhängigkeit der gewähltem mathematischen Verfahren und der Eingaben bei Einheit und Stärke kann sich in der Ergebnisdarstellung bei einer Zeile der Hinweis „Mehrdeutigkeit“ finden. Mehr hierzu erfahren Sie auf einer gesonderten Seite „Allgemeine Informationen zu den Berechnungsverfahren“ sowie auf den Detailseiten zu den jeweiligen Berechnungsverfahren selbst.
Vergleichsberechnungen
- Um die Auswirkungen von Veränderungen einzelner Angaben (beispielsweise bei einem Fraktionsaustritt) direkt sichtbar zu machen, bietet Azur auch in einer gesonderten Ansicht eine Vergleichsberechnung an (auf der Startseite mit „Vergleich“ verlinkt).
Ergebnisse können derzeit ausschließlich über die Funktion „Drucken“ (auch als PDF) gespeichert werden. Verwenden Sie für einen optisch ansprechenden Druck möglichst die Einstellung „Hintergrundgrafiken aktivieren“ (abhängig vom genutzten Browser).
(10.02.2025)