Beschluss Ältestenrat zu Mandatsverlusten nach der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl
Am heutigen Montag, 4. März 2024, hat der Ältestenrat des Deutschen Bundestages – so wie im Bundeswahlgesetz vorgesehen – beschlossen, dass Lars Lindemann (FDP), Pascal Meiser (Die Linke), Nina Stahr (Bündnis 90/Die Grünen) und Ana-Maria Trăsnea (SPD) die Mitgliedschaft im 20. Deutschen Bundestag verlieren. Mit dem Beschluss des Ältestenrates sind die vier Abgeordneten aus dem 20. Deutschen Bundestag ausgeschieden.
Hintergrund ist die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar 2024. Der Bundeswahlausschuss hat das amtliche Endergebnis in seiner öffentlichen Sitzung am 1. März 2024 neu festgestellt. Danach ist es zu einer Verschiebung von Mandaten gegenüber der Sitzverteilung von 2021 gekommen und die vier Berliner Abgeordneten sind nicht als gewählt festgestellt worden. Das Bundeswahlgesetz sieht für diesen Fall vor, dass der Ältestenrat des Deutschen Bundestages über den Verlust der Mitgliedschaft zu entscheiden hat.
Gemäß der neuen Sitzverteilung gewinnen die SPD in Niedersachsen, Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen und Die Linke in Hessen ein Mandat hinzu, während die FDP ein Mandat ersatzlos verliert. Die drei Bewerber, die anstelle der ausgeschiedenen Berliner Abgeordneten neu ein Mandat erwerben, werden durch die jeweiligen Landeswahlleitungen benachrichtigt.